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28-Jährige wurde nach "Partynacht" erwürgt

Von nachrichten.at/apa, 30. Juli 2024, 10:01 Uhr
foto: VOLKER WEIHBOLD prozess gegen nazi wegen wiederbetätigung am landesgericht linz lg gericht
(Symbolbild) Bild: vowe

FELDKIRCH. Mehr als zwei Jahre nach der Tötung einer damals 30-Jährigen in einer Wohnung in Lustenau hat am Dienstag am Landesgericht Feldkirch der Prozess gegen einen heute 28-Jährigen begonnen.

Er muss sich wegen Mordes vor einem Geschworenengericht verantworten und bestreitet die Tat. Ebenfalls mit dem Fall zu tun hat ein heute 22-Jähriger, der wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung vor Gericht steht.

Der gewaltsame Tod der 30-Jährigen hatte nach seinem Bekanntwerden über Tage hinweg die Schlagzeilen der Vorarlberger Medien beherrscht. Laut Darstellung der Staatsanwaltschaft waren die beiden Männer und die Frau miteinander bekannt und wollten im März 2022 eine "Partynacht" miteinander verbringen. Doch entbrannte in der Wohnung des 22-Jährigen in Lustenau ein Streit, angeblich ging es dabei um Schulden. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der 28-Jährige die Frau erwürgt haben. Anschließend luden die beiden Männer den toten Körper der Frau in ein Auto, letztlich wurde die Leiche in einem Riedgraben in Lustenau abgelegt. Dort wurde die tote Frau entdeckt, nachdem ihr Vater zuvor eine Vermisstenanzeige eingebracht hatte.

Störung der Totenruhe

Während der 28-Jährige mittlerweile schon über zwei Jahre in der Justizanstalt verbracht hat, wurde der 22-Jährige im Mai 2022 aus der Untersuchungshaft entlassen. Er hatte glaubhaft gemacht, dass der 28-Jährige die Frau ohne sein Zutun umgebracht habe. Der 28-Jährige bestreitet das und schiebt die Schuld auf den Jüngeren. Deshalb ist der 28-Jährige auch wegen Verleumdung angeklagt. Beiden Beschuldigten wird außerdem das Vergehen der Störung der Totenruhe zur Last gelegt.

Michael Holzmann als Verteidiger des Erstangeklagten betonte am Wochenende gegenüber der "Neuen Vorarlberger Tageszeitung" die Unschuld seines Mandanten. Die festgestellten Spuren seien kein Hinweis darauf, dass der 28-Jährige die Tat begangen habe. Auch das Motiv stellte er in Abrede. "Es ist aktenkundig, dass er und die Verstorbene befreundet waren und dass der Kredit monatlich pünktlich bedient wurde", sagte Holzmann. Außerdem sei die noch zu bezahlende Restsumme überschaubar gewesen. Der Verteidiger des Zweitangeklagten, Sanjay Doshi, sprach gegenüber der Zeitung hingegen von "eiskaltem Mord". Er bedauerte, dass das Verfahren gegen seinen Mandanten nicht vom Mordprozess getrennt wurde und kündigte an, dass der 22-Jährige in der Verhandlung keine Fragen beantworten werde.

Der Prozess ist auf zwei Tage anberaumt. Am Dienstag standen die Befragungen der Angeklagten sowie von vier Zeugen und Gerichtspsychiater Reinhard Haller an. Am Mittwoch werden die Gerichtsmediziner Walter Rabl und Petra Hatzer-Grubwieser zu Wort kommen. Dem 28-Jährigen droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder eine lebenslange Haftstrafe. Der 22-Jährige könnte bis zu zwei Jahren in Haft verbringen müssen.

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