30-Jährige wurde nach "Partynacht" erwürgt
FELDKIRCH. Der Hauptangeklagte im Mordfall um eine 30-Jährige, die im März 2022 erwürgt und in einem Riedgraben abgelegt worden war, hat am Dienstagvormittag am Landesgericht Feldkirch die Verantwortung für den Tod der Frau von sich gewiesen.
Er habe die Tötung der 30-Jährigen lediglich mitangesehen, sagte der 28-Jährige. Vielmehr beschuldigte er den 22-jährigen Zweitangeklagten, in dessen Wohnung sich die Tat ereignete. Dieser ist noch nicht zu Wort gekommen.
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Die Fakten in dem Fall sind klar: Die 30-Jährige wurde in der Nacht auf den 3. März 2022 erwürgt, laut Gutachten musste dafür große Intensität aufgewendet werden. Anschließend packten die beiden Männer die Leiche auf den Rücksitz des Autos des 22-Jährigen und fuhren damit stundenlang durch Vorarlberg. Am Abend legte der 28-Jährige die Frau - angeblich auf Geheiß des 22-Jährigen - in Lustenau in einem Riedgraben ab. Unbestritten ist auch, dass in der Tatnacht viel Alkohol geflossen ist und Drogen konsumiert wurden. Mehrmals wurden die Wohnungen gewechselt, dazwischen versorgte man sich an der Tankstelle mit Alkohol-Nachschub. Was sich aber in Bezug auf den Tod der 30-Jährigen zugetragen haben soll, wurde von der Staatsanwaltschaft und dem 28-Jährigen völlig unterschiedlich geschildert.
Störung der Totenruhe
Staatsanwalt Markus Fussenegger wies in seinem Statement auf die Schulden des 28-Jährigen bei dem Mordopfer hin. Die 30-Jährige hatte ihrem Freund und früheren Liebhaber angeblich 15.000 Euro geborgt, die der 28-Jährige mit 400 Euro-Zahlungen abstotterte. Darüber habe es Streit gegeben - was der Angeklagte aber verneinte. Zudem wurden unter den Fingernägeln der Toten DNA-Mischspuren gefunden, die zu dem 28-Jährigen passen. Der Erstangeklagte meinte, am wahrscheinlichsten sei die DNA-Übertragung beim Ablegen der Leiche erfolgt. "Da hatte die Totenstarre schon eingesetzt", sagte er. Der 28-Jährige betonte, kein gewaltbereiter Mensch zu sein.
Während dem Erstangeklagten Mord, Verleumdung und Störung der Totenruhe vorgeworfen wird, lautet die Anklage beim 22-Jährigen auf Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung und ebenfalls Störung der Totenruhe. Er hatte - kurz nachdem der Verdacht auf die beiden Männer gefallen war - gegen den 28-Jährigen ausgesagt und ihn des Mordes bezichtigt. Der Ältere wiederum sagte aus, dass der Jüngere in der Tatnacht die ganze Zeit "unter Strom gestanden" sein soll. Angeblich ging es dabei um ein Drogengeschäft mit einem Bekannten, in dem es noch "etwas zu klären gegeben" habe. Als ihn die 30-Jährige mit einem flapsigen Satz provoziert habe, sei der 22-Jährige ausgerastet und ihr an den Hals gesprungen. Er habe sie so lange gewürgt, bis sie kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben habe.
Urteile am Mittwochabend erwartet
Dem Staatsanwalt zufolge rechtfertigte der 22-Jährige bei den Ermittlungen sein Verhalten nach der Tötung der Frau dahingehend, dass er sich vor dem 28-Jährigen gefürchtet und deshalb mitgemacht habe. Genau gleich rechtfertigte sich der Ältere. Er habe dem 22-Jährigen einfach mehr oder weniger gehorcht. Er wisse, dass er sich falsch verhalten habe. "Ich konnte einfach nicht klar denken."
Am Nachmittag stand die Einvernahme des 22-Jährigen auf dem Programm. Auskunft geben wird auch Gerichtspsychiater Reinhard Haller. Urteile werden erst am Mittwochabend ergehen. Zuvor stehen am Mittwoch unter anderem noch die Expertisen der Gerichtsmediziner Walter Rabl und Petra Hatzer-Grubwieser an. Dem 28-Jährigen droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder eine lebenslange Haftstrafe. Der 22-Jährige könnte für die Störung der Totenruhe bis zu zwei Jahren in Haft verbringen müssen - er bekannte sich zu den Vorwürfen nicht schuldig.
Dieser Artikel wurde zuletzt am 30.7.2024 um 13.25 Uhr aktualisiert.
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