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Mutmaßliches Hamas-Mitglied in Krems zu lebenslanger Haft verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 24. Juli 2017, 20:21 Uhr
Gericht
(Symbolbild) Bild: Colourbox.de

KREMS. Am Landesgericht Krems hat am Montag ein mehrtägiger Prozess gegen ein mutmaßliches Hamas-Mitglied mit einer Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe geendet.

Schuldig in allen Anklagepunkten und lebenslange Freiheitsstrafe: So lautete am Landesgericht Krems am Montag das nicht rechtskräftige Urteil gegen einen 27-Jährigen aus Palästina, dem u.a. Begehung terroristischer Straftaten, versuchte Bestimmung zu Mordanschlägen und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Hamas) vorgeworfen worden war.

Der vor einem Jahr in seiner Asylunterkunft im Waldviertel Festgenommene meldete Berufung an. Die Geschworenen hatten sechs Fragen zu beantworten, die sie in mehrstündiger Beratung einstimmig bejahten.

Aufgewachsen im Gaza-Streifen

Das im Gaza-Streifen aufgewachsene mutmaßliche Hamas-Mitglied hatte laut Anklage via Internet Männer zu Attentaten in Jerusalem aufgerufen. Weiters wurde ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt in der Justizanstalt Wien-Josefstadt und Verleumdung eines Arztes der Anstalt angelastet. Die Anklage stützte sich auf die Auswertung der auf seinen Mobilgeräten gesicherten elektronischen Daten, dazu kamen belastende Zeugenaussagen.

Mildernd sei gewertet wurden, dass es bei der Anstiftung zum Mord beim Versuch blieb, sagte die Richterin. Erschwerend auf die Strafbemessung wirkten sich die einschlägige Vorstrafe (neun Jahre Haft in Israel, Anm.), das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen sowie die "perfide Tatplanung" aus. Es bedürfe der Höchststrafe, um dem Angeklagten vor Augen zu führen und auch zu signalisieren, dass dies nicht der richtige Weg sei, politische Veränderungen herbeizuführen. Die Staatsanwältin hatte die Geschworenen im Schlussvortrag aufgefordert, diesbezüglich ein Zeichen zu setzen.

Verhandlung unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen

Die Verhandlung lief auch am fünften und letzten Tag unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und strenger Bewachung vor und im Gebäude ab. Zunächst gaben Beamte des Landes- und Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Auskunft über die Ermittlungen. Zur Erklärung des Angeklagten, seine Geräte wären offenbar "gehackt" worden, hieß es heute, "das war nicht der Fall".

"Wir fanden nichts, das auch nur ansatzweise einem Haftbefehl der Hamas entsprechen würde", sagte ein Ermittler - das Vorhandensein eines solchen hatte der Angeklagte zuvor behauptet. Ein leitender Beamter zeigte sich im Zeugenstand überzeugt davon, dass der Beschuldigte der radikalislamischen Palästinenserorganisation angehörte, auch wenn es natürlich keinen Mitgliedsausweis oder Ähnliches gebe.

"Ich bin stolz, dass ich Hamas bin"

Die Anklägerin verwies auf die höchst widersprüchlichen Angaben des Beschuldigten, der über ein Dutzend Mal einvernommen wurde und dabei jedes Mal eine andere Version aufgetischt hätte. "Tarnen und täuschen" sei dessen Devise - wie in den verwendeten Codes - "Äpfel" für Handgranaten, "Affen" für Juden usw. -, mit denen er in Chats zu Anschlägen in Israel aufgerufen habe. Zeugen hätten die belastenden Formulierungen bestätigt. "Ich bin stolz, dass ich Hamas bin", habe der Beschuldigte, der schon mit 14 gekämpft und getötet habe und in neun Jahren israelischer Haft "nicht deradikalisiert wurde", einmal gesagt. Terror erschüttere einen ganzen Staat und treffe die Bevölkerung durch Mark und Bein. Zu den Anklagepunkten Widerstand gegen die Staatsgewalt und Verleumdung verwies die Staatsanwältin auf die Aussagen der Justizwachebeamten, wonach der Beschuldigte sie "mit Händen und Füßen" attackiert hätte, als er zum Arzt gebracht werden sollte. Der 27-Jährige sei aber weder geschlagen noch verletzt worden. Die Behauptung, der Arzt hätte Schläge befohlen, sei "einfach nur absurd".

Die Verteidigerin betonte, dass der 27-Jährige die Anstiftung zu terroristischen Straftaten auf Facebook & Co zugegeben habe. Die Äußerungen seien nicht wörtlich zu nehmen, plädierte sie auf Freispruch im Zweifel auch bei den weiteren Anklagepunkten.

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