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Corona: Wiener Polizei zeigt Verstöße gegen Regeln vorerst nicht mehr an

Von nachrichten.at/apa, 23. Juli 2020, 16:13 Uhr
(Symbolbild) Bild: (APA/HANS KLAUS TECHT)

WIEN. Die Wiener Polizei wird aufgrund des VfGH-Entscheids, wonach Teile der Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen rechtswidrig gewesen sind, generell bei Verstößen gegen Corona-Regeln bis auf Weiteres keine Anzeigen mehr legen und auch keine Organstrafmandate einheben.

Das geht aus einem internen E-Mail der Polizei hervor, das der APA vorliegt. Aufgrund der Judikator des Verfassungsgerichtshofes sei eine "neue Bewertung der Strafbarkeit bei der Übertretung der angeordneten Schutzmaßnahmen (z.B. 'Abstandsregel' und 'Mund-Nasen-Schutz')" eingeleitet worden, heißt es in dem von Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl gezeichneten E-Mail.

"Wird zum Einschreiten aufgefordert, sind Personen, die gegen die Regelungen verstoßen, nur in geeigneter Form über die Einhaltung der Schutzmaßnahmen informieren", heißt es weiter in dem Schreiben. Der Wiener Polizei hat das Vorgehen am Donnerstagnachmittag bestätigt. Man wolle keine rechtswidrigen Anzeigen legen und die "Rechtssicherheit für die Bürger gewährleisten", so ein Sprecher.

Beim VfGH sind noch zahlreiche Anträge zu den Corona-Maßnahmen anhängig. Entscheidungen ergangen sind bisher zu den Ausgangsbeschränkungen und den Betriebsstätten-Betretungsverboten.

Video: Das sagt Verfassungsjurist Heinz Mayer im ZiB2-Interview zum Urteil des VfGH

Nepp fordert Generalamnestie

Der Wiener FPÖ-Chef Vizebürgermeister Dominik Nepp fordert angesichts des Vorgehens der Wiener Polizei "eine sofortige Generalamnestie und die Rückzahlung der offensichtlich zu Unrecht eingehobenen Strafen. Es braucht sofort Gerechtigkeit für die Betroffenen", erklärte er in einem Statement.

Nepp verwies darauf, dass alleine in Wien "etwa 10.000 Strafverfügungen verschickt wurden und die Betroffenen teilweise 500 Euro berappen mussten". "Das ist eine Blamage für ÖVP-Innenminister (Karl, Anm.) Nehammer und die gesamte türkis-grüne Bundesregierung", sagte er.

Nehammer verteidigt Vorgehen der Polizei

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hat Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Donnerstag das Vorgehen der Polizei während der Coronakrise verteidigt. Polizisten seien "gemäß der Verordnung nach bestem Wissen und Gewissen" vorgegangen, sagte er am Rande einer Migrationskonferenz am Donnerstag in Wien.

Die Polizeibeamten dürften auch immer nur auf der jeweiligen Rechtsgrundlage agieren, dieser rechtliche Rahmen sei von der Bundesregierung geschaffen worden. Die Coronavirus-Krise sei eine "absolut herausfordernde Zeit" gewesen und man habe unter großem Druck arbeiten müssen. "Da können Fehler passieren", räumte der Innenminister ein.

Die Entscheidung des VfGH nehme er "selbstverständlich" zur Kenntnis. Die Entscheidung zeige auch, dass Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Österreich gut funktionierten.

Entscheidung liegt bei Ländern

Das Innenministerium erachtet die Rechtslage bei den Corona-Schutzmaßnahmen nach dem VfGH-Erkenntnis zu den Ausgangsbeschränkungen derzeit für "unklar". Deshalb erteilte es den Landespolizeidirektionen am Donnerstag den Auftrag, mit den zuständigen Gesundheitsbehörden Rücksprache zu halten und die weitere rechtliche Vorgehensweise "in ihrem Wirkungsbereich zu klären".

Die Entscheidung, wie die Polizei jetzt hinsichtlich der Corona-Regeln verfährt, liege bei den Ländern, unterstrich das Ministerium in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA.

Details zum Entscheid des VfGH im Video

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23  Kommentare
23  Kommentare
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benzinverweigerer (14.786 Kommentare)
am 24.07.2020 11:18

Unter schrieb wer so ca. "Die Pflegeheime sind auch entlastet nach einem halben Jahr Party"

Mit Corona sind knapp 700 multimorbide Menschen ab 75 Jahren gestorben.

Es besteht KEINE Übersterblichkeit in Österreich, weil durch die Maßnahmen ungewöhnlich wenige Alte gestorben sind.

Bei 82.000 Pflegeplätzen und 149.000 in häuslicher Pflege würde sich der Effekt auch bei einigen 1000 Toten sehr in Grenzen halten.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 23.07.2020 22:25

Das geht aus einem internen E-Mail der Polizei hervor, das der APA vorliegt.

Wie gelangt ein INTERNES Mail zur APA?

Und warum?

Damit alle wissen, dass sie ungestraft alles können?

Danke Herr Anschober!

Vielleicht ist es besser, Sie ziehen sich in Ihr altes Ressort nach ÖO zurück.

Übrigens Anschober nimmt seine eigenen Verordnungen auch nicht ernst:

Mit seiner 4. COVID-19-LV-Novelle hatte er folgendes eingefügt:

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Selten (13.716 Kommentare)
am 23.07.2020 22:35

„Grundsätze bei der Mitwirkung nach § 2a des COVID-19-Maßnahmengesetzes und § 28a des Epidemiegesetzes 1950

§ 11a Im Rahmen der Mitwirkung nach § 2a des COVID-19-Maßnahmengesetzes und § 28a des Epidemiegesetzes HABEN DIE ORGANE DES ÖFFENTLICHEN SICHERHEITSDIENSTES VON MASSNAHMEN gegen Personen, die gegen eine Verhaltens- oder Unterlassungspflicht nach dieser Verordnung verstoßen, ABZUSEHEN, wenn der gesetzmäßige Zustand durch gelindere Mittel hergestellt werden kann oder diese Maßnahmen nicht verhältnismäßig wären.

Die Entscheidung, ob von einer Maßnahme abzusehen ist, ist auf Grundlage der epidemiologische Gefahrensituation im Zusammenhang mit COVID-19, insbesondere anhand von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellten Informationen, zu treffen.“

Mich wundert es nicht, dass die Exekutive nicht mehr straft.

Die meisten gesetzlichen Anordnungen Anschobers betreffen nämlich nur DAS BETRETEN.

Wenn zwei im Park kuscheln, tun sie dies aber NACH DEM BETRETEN.

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Sammy705 (1.255 Kommentare)
am 23.07.2020 21:40

Wo der Hausverstand fehlt bringen auch Gesetze nichts. Der Durchschnittsmensch ist halt ein Volldepp..vom Bodensatz der nur an Party machen denkt ganz zu schweigen.

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pepi1 (813 Kommentare)
am 23.07.2020 18:54

wenn die hochbezahlten Experten zu dämlich sind, richtige Gesetze zu verfassen, sollten sie selbst ihre Schädel vor Ort hinhalten müssen, anstatt unsere Polizeibeamten dafür zu missbrauchen

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2good4U (19.948 Kommentare)
am 23.07.2020 18:36

Auf der einen Seite ärgert es mich dass die Ignoranten und Egoisten wieder einmal mit ihrem Verhalten davon kommen, auf der anderen Seite muss Recht auch Recht bleiben und es darf sich keine Regierung die Freiheit heraus nehmen verfassungswidrige Gesetze durchzuboxen.

Ausnahmezustand hin oder her, aber eine Regierung darf nicht bei der erstbesten Gelegenheit die Demokratie aushebeln.

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spektator (2.077 Kommentare)
am 23.07.2020 18:09

"Hurra" sagten die Disziplinlosen...u. Ignoranten
und
"machten weiter Party"...
und die Überfüllung der Altenheime etc... war innerhalb eines halben Jahres auch finanziell gelöst...
Ja ja
im Herbst debattieren wir, wieviele Millionen uns ein Prozent Übersterblichkeit wert sind (wird offiziell ja nicht zugegeben werden)
https://www.euromomo.eu/graphs-and-maps/#pooled-by-age-group

Machen wir uns nichts vor

wir kommen wieder in die "Normalität" der Jahrhunderte vor den Impfungen und Antibiotika.... zumindest für einige Zeit....

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betterthantherest (37.722 Kommentare)
am 23.07.2020 18:00

Die Regierung muss lernen, dass eine geile Pressekonferenz noch lange kein Gesetz ist.

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2good4U (19.948 Kommentare)
am 23.07.2020 18:28

So ist es.
Ich bin sicher der eine oder andere Richter vom VfGH wäre der Regierung sicher auch vorher mit Auskunft zur Verfügung gestanden.

Aber das ist ja nicht das einzige was falsch kommuniziert wurde (Stichwort private Treffen). Nur wurden dort halt keine Strafen eingehoben.

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Schuno (6.825 Kommentare)
am 23.07.2020 17:29

Wien ist anders

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( Kommentare)
am 23.07.2020 16:45

Lieber Verfassungsgerichtshof,
Es ist nachgewiesener Massen gefährlich sich Personen zu nähern, welche einen Coronavirus in sich tragen. Aufgrund der derzeitigen Situation weiß ich nicht, ob mein Gegenüber erkrankt ist oder nicht. Ebenso weiß sie es selber nicht.

Die wissenschaftliche Medizin erfordert ein entsprechendes Verhalten. Dazu gehört ein Tragen von Mund Nasen Schutzmasken und ein Abstandhalten. Ich fühle mich von der Regierung nicht ausreichend vertreten, wenn diese trotz dieses Wissen und der Warnungen der Mediziner auf Einhaltung der Vorschriften nicht reagieren können. Es ist Gefahr in Verzug. Hier zu warten, bis ein entsprechendes Gesetz durch das Parlament mit allen Vorschriften an Debatten und Bundesrat durchgepeitscht wird fürchte ich um meine Gesundheit und mein Leben.

Wer übernimmt die Verantwortung? Der Verfassungsgerichtshof, nein der hält sich an Gesetze, welche offensichtlich meine Gesundheit gefährden. Ein Schildbürgerstreich was sich dieser VfGH hier leistet.

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betterthantherest (37.722 Kommentare)
am 23.07.2020 17:58

Nicht der Verfassungsgerichtshof ist das Problem.

Sondern die Regierung - im speziellen das Gesundheitsministerium.
Niemand hat Anschober & Anhang daran gehindert, verfassungsgerechte Gesetze zu formulieren.

Der Verfassungsgerichtshof hat nicht die Maßnahmen gekippt. Sondern die Formulierung der Gesetze.

Fazit: die Regierung ist in der Pflicht.
Und niemand sonst.

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2good4U (19.948 Kommentare)
am 23.07.2020 18:32

Es war die Aufgabe des VfGH die Vorgehensweise der Regierung zu prüfen und zu bewerten. Das hat er geht. Nicht mehr und nicht weniger.

Der VfGH ist also so wie ein Arzt der Ihnen eine Diagnose stellt. Nur weil diese nicht in ihrem Sinne ist kann er aber nichts dafür.

Die Regierung hätte von Anfang an die verfassungsmäßigkeit prüfen müssen. Insbesondere wenn es um die Beschränkung von Grundrechten geht.

Ich behaute es wurde eine spätere Aufhebung bewusst in Kauf genommen um die Maßnahmen durchzusetzen. Ob da ein edles Motiv wie der Schutz der Bevölkerung oder Unfähigkeit oder Größenwahn der Grund war sei dahin gestellt.

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Gabriel_ (4.354 Kommentare)
am 23.07.2020 18:41

Dann solltest dich schützen mit geeigneter Ausrüstung (ABC-Schutzmaske) und dem Rest die Freiheit lassen zwinkern

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benzinverweigerer (14.786 Kommentare)
am 23.07.2020 20:11

War es für sie bisher einen Gefanken wert was sie sich wo einfangen können ?
Mir nicht.
Außer in Bereichen wo man sich denkt:
"Oida... do hoistda ois..."
Bahnhofklo in London, oder so.

Bei weggesperrten 15 von 100.000 ist die Gefahr eines tödlich Autounfalles wahrscheinlicher als an Corona zu versterben.
Sollten sie unter 70 sein, ist die Chance auf einen Coronatot fast 0.

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KebapOhneScharfBitte (18 Kommentare)
am 23.07.2020 16:39

Wien ist anders

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Schuno (6.825 Kommentare)
am 23.07.2020 17:31

Hätte bevor ich geschrieben habe die anderen Kommentare lesen sollen

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KebapOhneScharfBitte (18 Kommentare)
am 24.07.2020 13:49

2 doofe 1 gedanke ge :D

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snooker (4.471 Kommentare)
am 23.07.2020 16:38

Die Polizei muss sich verarscht vorkommen, wenn einerseits "ehrenwerte" Richter Verordnungen aufheben und andererseits Politiker Amnestie für Strafen fordern.

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betterthantherest (37.722 Kommentare)
am 23.07.2020 17:59

War die Polizei nicht in der Lage, die Gesetze richtig zu lesen?

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2good4U (19.948 Kommentare)
am 23.07.2020 18:34

Ich nehme an die Polizisten die auf der Straße unterwegs sind um Gesetze zu exekutieren werden diese nicht vorher lesen, sondern ihnen wird erklärt was sie tun sollen.

Sind ja nicht lauter Anwälte.

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Elenakaya (2.853 Kommentare)
am 23.07.2020 16:35

Es ist bezeichnend wenn sich die Polizei weigert die Verordnungen der Bundesregierung um- bzw. durchzusetzen.

Täusche ich mich oder ist das erst- und einmalig für die Republik Österreich ?

Und vor allem was sagt das über die Arbeit der österr. Bundesregierung aus ?

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( Kommentare)
am 23.07.2020 17:00

ELENAKAYA,
das hät's früher, ganz sicher nicht gegeben. Auf keinen Fall hätte es das beim Innenminister Kickl gegeben. Der hätte bestimmt hart durchgegriffen und alle zum absoluten Gehorsam verpflichtet. Des hitzt, dis is ja ko Regierung, wia si si kherat!
☺ ☺ ☺

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