Erster Raser hat nach Beschlagnahmung sein Fahrzeug bereits wieder
WIEN. Raserinnen und Raser, denen das Auto vorläufig beschlagnahmt wird, können das Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen bald wieder zurückbekommen.
Ein 28-jähriger Mann, dem sein Kfz wegen seines rasanten Fahrstils am 3. März am Hernalser Gürtel in Wien-Josefstadt zunächst abgenommen wurde, bekam es nun wieder zurück.
- Lesen Sie auch: Erster Raser musste Auto in Wien abgeben
Laut Polizei hat der Lenker die Voraussetzung für eine behördliche Beschlagnahmung nicht erfüllt. Der Mann fuhr mit seinem Pkw in der 50-km/h-Zone laut Polizei eine Geschwindigkeit von 114 km/h abzüglich der Messtoleranz. Aufgrund der massiven Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit wurde dem 28-Jährigen Lenker der Führerschein vorläufig abgenommen. Da eine Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet festgestellt wurde, kam es auch zur vorläufigen Beschlagnahme des Autos nach Paragraf 99a der Straßenverkehrsordnung. Der Lenker soll auch durch dichtes Auffahren an andere Fahrzeuge und abrupte Fahrstreifenwechsel die Verkehrssicherheit stark gefährdet haben.
Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Die behördliche Abnahme mit Bescheid nach Paragraf 99b der StVO erfolgte dann jedoch nicht, weil dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Das geschieht nur, wenn mit technischen Hilfsmitteln festgestellt worden ist, dass der Lenker oder die Lenkerin die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschritten hat und zudem dem Lenker oder die Lenkerin innerhalb der letzten vier Jahre die Lenkberechtigung wegen Übertretungen nach Paragraf 7 der Straßenverkehrsordnung oder wegen Paragraf 4 des Führerscheingesetztes entzogen worden ist. Die behördliche Abnahme erfolgt auch, wenn es massive Geschwindigkeitsübertretungen gegeben hat, nämlich wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten wurde, betonte die Wiener Polizei.
Auto bereits verkauft
Da der Mann die Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet überschritten hat, aber ihm zuletzt kein Führerschein abgenommen wurde, wurde ihm das Auto wieder ausgefolgt. Laut einer Tageszeitung holte er am Montag sein Fahrzeug wieder. Eine Juristin machte ihn darauf aufmerksam, dass er nach einer Frist von 14 Tagen das Auto wieder abholen dürfe. Laut Polizei erlischt die vorläufige Beschlagnahme, sobald die Behörde die endgültige Beschlagnahme mit Bescheid anordnet, sonst maximal zwei Wochen nach Einlagen der Anzeige bei der Behörde. Laut Bericht habe der 28-Jährige sein Auto bereits wieder verkauft.
Gehört das Fahrzeug, mit dem der Raser erwischt wurde, jemand anderen, oder handelt es sich um ein Leasing- oder Mietauto, dann kann es nicht für Verfallen erklärt werden. Allerdings soll für den Raser in den jeweiligen Fahrzeug-Papieren ein lebenslanges Lenkverbot für das jeweilige Fahrzeug eingetragen werden. Die vorläufige Beschlagnahme des Autos von zwei Wochen, die von den Beamten an Ort und Stelle verfügt wird, gilt jedoch auch für diese Fälle.
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Winkelzug eines Anwalts für ein Gesetz das unsere gscheiden Leute in der Justiz machen.
Zuerst nachdenken über mögliche Schlupflöcher und diese dann offen lassen. Wie überall
in der Politik.
Die Beschlagnahmung erfolgte also zu unrecht.
Wer zahlt die Abschleppkosten?
Der Steuerzahler?
Wie holte er das Auto ohne Führerschein?
ein Befugter ... z. B. Familienmitglied, Freund, ...
War wohl nur ein Warnschuss.......
bedeutet
"Experten" unter sich ...
Eine tolerierte Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 80 kmh bedutet 130 kmh im Ortsgebiet und 110 kmh vor Schulen im Bereich einer 30er -Zone. 90 kmh auf Autobahnen sind 210 kmh.
Ich würde mit wünschen, dass die "Experten", die diese Grenzwerte festgesetzt haben, sich diese Tempos als Fußgänger im Ortsgebiet und als 130er-Fahrer auf der Autobahn realiter vergegenwärtigen. Einfach nur zum Lachen oder Kopfschütteln!
Also ist das Ganze nur ein großes Kasperltheater!!!
Hättest du was anderes Erwartet von unserer Regierung.
Leset den Artikel - sinnerfassend - so wird Euch die Erkenntnis zuteil,
dass 'die Grünen' für diese Entscheidung nicht verantwortlich sind!
vinzenz2015
Werden Sie eigendlich dafür bezahlt, bei den OÖ-Nachrichten immer die Grünen zu verteidigen oder für sie zu werben?
Werden Sie dafür bezahlt immer die FPÖ hochzujubeln?
Unglaublich, das nächste sinnlose Gesetz der unfähigen Grünen... Hauptsache groß ankündigen und in der Praxis der reinste Rohrkrepierer.
Da liegst du falsch
Ein unpraktikables Gesetz.
beschlossen von
ÖVP
GRÜNE.
Die Grünen haben schnell gemerkt, wer die Raser sind und diese sind ohne Autos nichts!
Interessant ist ja die Sichtweise der FPÖ: >Der Volkskanzler hebt sowieso jegliche Geschwindigkeitsbeschränkungen auf! Kein Bürger dieses Landes soll von Verkehrsbeschränkungen Bevormundet werden! Versteigert werden nur noch Pferde! Das sag ich euch!<
<
Du, du.
....kommt auf das Gleiche hinaus.
Ein echtes Gesetz von unsere Regierung, die beste aus 2 Welten. Wahltag ist Zahltag.
Super bravo:50
Wieder ein Gesetz == völlig zahnloser Tiger.
Richtig wäre:
Bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h sofortiger, unwiderruflicher Entzug und Versteigerung des Fahrzeugs ohne behördlichem Ermessensspielraum.
Leasing-, Miet-, Firmen- und Leihfahrzeuge sind überhaupt kein Problem: Muss halt der Lenker zahlen, bis er schuldenfrei ist !!!!!
Ganz offensichtlich haben die meisten hier den Artikel gar erst nicht gelesen, sondern aus prinzipiellem Grünen-Hass kommentiert.
nicht erst
Was habt ihr eigentlich alle? Im Artikel ist klipp und klar beschrieben, wie das Gesetz aufgebaut ist. Und das wurde auch genau so von den Behörden durchgespielt.
Was hier betrieben wird ist Grünen-Bashing von dafür ohnehin bekannten Nutzern (und nein, ich bin definitiv KEIN Grüner und hab diese Partei aus guten Gründen noch niemals gewählt).
Was soll eurer Meinung nach getan werden? Das Auto endgültig beschlagnahmen, obwohl der Lenker "nur" 64 kmh und nicht wie rechtlich dafür notwendig 80kmh zu schnell war? Wäre dann wohl etwas ungesetzlich, und die gleichen User würden hier wieder schreien was sich die Grünen nur erlauben...
Die Grünen - allen voran Fr. Gewessler - haben dieses Gesetz als schlagkräftige Lösung für das Extremraserproblem angekündigt.
Mehrere Pressekonferenzen wurden dafür in Szene gesetzt.
Medienwirksam wurde die erste Beschlagnahmung eines Autos verkauft - genauso wie viele folgende Fälle nun täglich die Schlagzeilen der Gazetten und Onlinemedien füllen.
Und nun das: Anstatt der groß angekündigten Versteigerung wurde das Fahrzeug still und leise zurück gegeben.
Wenn Sie die berechtigte Kritik als Bashing der Grünen verstehen, dann sagt das viel.
Über Sie.
Als dieses Gesetz in Kraft trat, gab es hier im Forum jede Menge User wie Sie die dagegen wetterten, weil Enteignung, Diktatur und Riesenfrechheit sowieso.
Jetzt ist das Gesetz plötzlich nicht streng genug.
Es geht Ihnen einfach nur darum, den gesamten Tag vorm PC/Handy zu sitzen und zu lästern. Inhalte sind zweitrangig.
Fakt ist nun mal, dass das Gesetz so beschlossen wurde, um nicht zu streng zu sein. Wäre der betreffende Raser 16kmh schneller gewesen, wär das Auto endgültig weg. So wurde es durchexekutiert, also alles gesetzeskonform und wie angekündigt. Aber aufregen kann man sich ja einfach mal...
Das Problem ist ja nicht die Exekutierung des Gesetzes sondern das Husch-Pfusch Gesetz an sich. Da wurden sicher viele Kommissionen und Arbeitskreise beschäftigt.
wiesi87
zu ihrem ersten Absatz: Nichts von alledem hatte ich geschrieben und das wissen Sie auch.
Ihre Unterstellung ist also völlig unangebracht. Erstaunlich, dass ausgerechnet die grünaffinen stets unter der Gürtellinie agieren müssen.
Zur Sache:
entweder ist das Gesetz so, dass es auch exekutierbar ist.
Oder man lässt es.
Groß ankündigen und dann klein beigeben, das ist das Letzte was Extremraser von ihrem Hobby abbringt.
Warum also verteidigen Sie jeden Mist, der von Gewessler & Co kommt?
Ich bin Ihrer Meinung. Mir kommt vor, dass im Forum die Enttäuschung gross ist, dass jetzt nicht der erste Raser vor der Schrottpresse tränzt. Bissl wie im wilden Westen: erst hängen, dann nachdenken!
Auch Gesetze müssen sich an Gesetze halten, oder?
Also das ganze Gesetz fürn Hogo, bringen die Grünen mit den Schwarzen überhaupt was zusammen?
doch doch
Schwarz-Grün kann etwas:
Noch nie hat eine Regierung so viel Steuergeld für Medienkampagnen und Inserate ausgegeben.
Was für ein Chaos. Das Gesetz ist für A...ch und Friedrich. Wo bleibt die groß angekündigte Versteigerung der Autos? Einmal GRÜN - nie mehr GRÜN.
Dieses Gesetz spiegelt nur die Unfähigkeit dieser Regierung wider.
einmal mehr GRÜNES Chaos.
Mehr ist dazu nicht zu sagen.
Der Hofer ist aber ein Blauer, und der hat genau gar nix zsammbracht.
Sehr, sehr effizient Fr Gewessler. Genauso wie die Tausende von Windrädern, welche Sie für die Energiewende bis 2030 versprochen haben, Stichwort Ausbau Windkraft / EAG. Da verhindern auch die Grünen was die Grünen fordern.
nicht vergessen: 50 mal mehr Biogasanlagen
Wo haben Grüne Windräder verhindert?
Beispiele bitte.
Verwirren Sie diesen Typen bitte nicht mit Argumenten......
Typisch Österreich
Was für ein Murx!
Da weiß die eine Hand nicht, was die andere tut?
Die eine grüne Ministerin beschlagnahmt Autos, und die andere grüne Ministerin gibt sie wieder zurück oder wie?
Juristisch über die eigenen Haxen gefallen würde ich sagen!🤣🤣🤣
A klasse. Massnahme. Da warn wieder, so wie meistens, richtige Stümper am Werk, die dieses zahnlose Gesetz gemacht haben. Da kriegen ja die Raser gerade einen Lachkrampf. Bitte schickts diese Politiker in die Wüste. Da könnens wenigstens nix mehr anstellen.
Also viel Rauch um nichts...
Der Grüne Gesundheitsminister kann nichts dafür.
Nach nicht einmal 2 Wochen das Fahrzeug schon zurück....
Wurde nicht groß angekündigt, dass es versteigert würde?
Gewesslers (GRÜNE) Gesetz zeigt richtig Zähne.
Gewessler hat Zadic nicht einkalkuliert!