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Ex-Gemeinderat wegen Porno-Darstellungen Minderjähriger verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 23. August 2024, 12:54 Uhr

GRAZ. Ein ehemaliger Grazer Gemeinderat ist am Freitag im Straflandesgericht wegen Besitzes von pornografischen Darstellungen Minderjähriger verurteilt worden.

Unter den tausenden Sex-Bildern des Beschuldigten sollen sich 474 von möglicherweise minderjährigen Personen befunden haben, bei fünf Aufnahmen könnten die Dargestellten unter 14 Jahren sein. Der Angeklagte zeigt sich nicht geständig, er sei davon ausgegangen, dass alle Abgebildeten über 18 seien. Im Zuge eines politischen Finanzskandals wurden 2021 auch der Laptop und ein USB-Stick des Ex-Politikers beschlagnahmt. Auf dem Stick befanden sich 24.163 Sex-Bilder. 474 davon sollen laut Staatsanwältin geschlechtliche Handlungen an, mit und durch minderjährige Personen zeigen. Der Verteidiger betonte, alle Fotos seien von frei zugänglichen Seiten heruntergeladen worden. "Keines der Bilder zeigt mit Sicherheit unmündige Kinder oder Missbrauchsdarstellungen", so der Anwalt.

"Sind wohl dazwischen gerutscht"

"Bei den vielen tausenden Bildern sind wohl welche dazwischen gerutscht", rechtfertigte der Angeklagte die fraglichen Bilder. Richterin Julia Riffel hielt ihm vor, dass er gezielt mit den Begriffen "Teen" oder "Boys" gesucht habe. "Teen ist für sie wie alt?", fragte sie den Beschuldigten. "18, 19 Jahre", antwortete er. "Thirteen" (13) fällt da aber auch hinein, gab die Vorsitzende zu bedenken. "Und was verstehen Sie unter "Boys"?" "Studenten oder so", kam die Antwort.

Der USB-Stick mit den Fotos wurde 2023 wieder dem Besitzer ausgefolgt, ohne dass die Bilder beanstandet worden wären. "Er musste daher davon ausgehen, dass alles legal ist", betonte der Verteidiger. Ein Jahr später kassierten die Ermittler den Speicherstick aber wieder ein, jetzt soll er vernichtet werden. "Ich habe sie aus Dummheit heruntergeladen", rechtfertigte sich der Beschuldigte.

Nach Sichtung einiger Bilder wurde der Ex-Gemeinderat für schuldig befunden, sich pornografische Darstellungen von minderjährigen und unmündig Minderjährigen verschafft und sie besessen zu haben. Nach Meinung der Richterin waren nur auf fünf Bildern eindeutig Unmündige zu sehen, der Rest betraf minderjährige Personen. Der Angeklagte wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 14.400 Euro und einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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