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Ex-Politiker Peter Pilz wegen verbotener Veröffentlichung vor Gericht

Von nachrichten.at/apa, 02. Juli 2024, 14:15 Uhr
NR-WAHL: MEDIENZENTRUM
Peter Pilz Bild: HELMUT FOHRINGER (APA)

WIEN. Am kommenden Freitag wird am Wiener Landesgericht gegen den früheren Nationalratsabgeordneten Peter Pilz wegen verbotener Veröffentlichung (Paragraf 301 StGB) und übler Nachrede verhandelt.

Es geht um drei Anklagepunkte, inkriminiert sind Vorgänge aus den Jahren 2000, 2010 und 2018, als Pilz für die Grünen bzw. die Liste JETZT im Parlament saß. Für den Ex-Politiker und nunmehrigen Herausgeber des Online-Mediums zackzack.at sind die Vorwürfe haltlos.

"Was ich gemacht habe in allen drei Fällen, war meine ganz normale Arbeit als Abgeordneter. Und jetzt stellt sich die Frage, ob eine ganz normale, engagierte Arbeit eines Abgeordneten bestraft wird", meinte Pilz am Dienstag im Gespräch mit der APA. Er erinnere sich an alles detailliert: "Ich weiß ganz genau, was ich gemacht habe. Und ich weiß auch, dass ich das genau so als Abgeordneter wieder machen würde." Es gehöre "geradezu zu den Dienstpflichten eines Abgeordneten, in aller Schärfe Missstände zu benennen und in solchen Situationen öffentlich Stellung zu beziehen", betonte Pilz.

Spitzel-Affäre

Verfahrensgegenständlich ist zum einen des Agieren des damaligen Grün-Politikers in der so genannten Spitzel-Affäre, bei der es um angeblich von der FPÖ beauftragte verbotene Datenabfragen aus dem Polizei-Computer ging, und im Zusammenhang mit Ermittlungen zum Fall Natascha Kampusch. Beide Male - im Oktober 2000 und im Sommer 2010 - präsentierte Pilz der Öffentlichkeit an sich der Verschwiegenheit unterliegende Erkenntnisse der beim Innenministerium eingerichteten Disziplinarkommission. Dass die Staatsanwaltschaft daraus nun eine verbotene Veröffentlichung ableite, sei ein "Rechtsirrtum", stellte Pilz fest, wobei er sich auf eine Stellungnahme des Verfassungsjuristen Heinz Mayer stützte, die er bei der bevorstehenden Gerichtsverhandlung präsentieren will.

"Habe mich nie als Beamter gesehen"

"Ich habe mich in meinen 33 Jahren als Abgeordneter nie als Beamter gesehen, sondern als frei gewählter Abgeordneter. Ich habe mich auch nie an die Amtsverschwiegenheit, das Beamtendienstrechtsgesetz und sämtliche Schweigepflichten von Beamten gebunden gefühlt", legte Pilz dar. Aufgabe eines Abgeordneten sei es, Regierung und Verwaltung zu kontrollieren: "Wie soll ich die Verwaltung kontrollieren, wenn ich wie ein Beamter geknebelt bin? Deshalb ist das Beamtendienstrechtsgesetz auf mich nicht anwendbar."

Zum anderen fühlte sich das damals von Herbert Kickl (FPÖ) geführte Innenministerium im April 2018 von einer Presseaussendung verunglimpft, in der Pilz die Abschiebung eines afghanischen Flüchtlings als "amtlichen Mordversuch" bezeichnete und den österreichischen Behörden unterstellte, diese würden den Mann "seinen Henkern und seinen Steinigern in Afghanistan" ausliefern. Eine darauf hin eingebrachte Anzeige des Innenministeriums wegen übler Nachrede wurde offenbar jahrelang nicht bearbeitet: als Pilz im Februar 2022 Akteneinsicht begehrte, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft Wien, der berichtspflichtige Akt liege seit April 2018 bei der der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien. Dass er nun mehr als sechs Jahre später für seine Kritik am Behördenvorgehen vor den Kadi gestellt werde, findet Pilz aufklärungsbedürftig: "Es ist in dieser Sache nicht ermittelt worden. Ich werde angeklagt ohne Ermittlungen."

Recht auf freie Meinungsäußerung

Inhaltlich seien seine Worte zu der erfolgten Abschiebung vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, zeigte sich Pilz überzeugt: "Mir ist das nicht rausgerutscht. Ich habe das gut überlegt gesagt. Erstens, weil ich meine große Empörung über das Verhalten des Innenministers und seiner Beamter ausdrücken wollte. Und zweitens, weil ich ihn (den Flüchtling, Anm.) retten und die Öffentlichkeit mobilisieren wollte." Der Betroffene sei in Afghanistan in Lebensgefahr gewesen, nachdem Familienangehörige zum Christentum konvertiert waren, erklärte Pilz.

Die Verhandlung ist für eineinhalb Stunden anberaumt. Im Fall eine Verurteilung droht dem Angeklagten eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen oder bis zu einem Jahr Haft.

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6  Kommentare
6  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
soistes (545 Kommentare)
am 03.07.2024 09:36

Auch wenn ich Pilz nur für einen Wadelbeisser und unnötigen Wichtigtuer halte, das sind lauter alte Klamotten, die jetzt hervorgeholt werden. Wen interessiert das noch.
Schade um die vertane Zeit, die die Justiz damit verbringen muss.

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amha (11.653 Kommentare)
am 02.07.2024 20:29

Einer meiner absoluten Lieblingsmenschen.

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PeterBergthaler883 (24 Kommentare)
am 02.07.2024 19:11

Nun da gäbe es noch viele andere Politiker die vor ihm - falls er etwas falsches machte, was ich nicht denke ! - endlich vor Gericht sollten…….🙈🙈🙈

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MaxXI (1.006 Kommentare)
am 02.07.2024 20:21

was sie denken, ist in diesem Fall ihre Sache 🤡

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Philantrop (425 Kommentare)
am 02.07.2024 16:23

Lieber Herr Pilz,

dass Sie damals die Beamten des Ministeriums öffentlich des "Mordes" bezichtigten, war glatte VERLEUMDUNG !

Dieses Offizialdelikt muss die Staatsanwaltschaft lt. Gesetz von sich aus verfolgen und darauf stehen hohe Strafen.
Oder wollen auch Sie auf dubiose Weise reingewaschen werden wie jene Leni, die ähnlich hüüübsch aussieht wie einst die von Ihnen protegierte Alma
?

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MaxXI (1.006 Kommentare)
am 02.07.2024 14:52

Anpatzer, der aktuell seine Informanten im Justizministerium sitzen hat.

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