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Ibiza-Video: Florian Scheuba wegen übler Nachrede schuldig gesprochen

Von nachrichten.at/apa, 13. Februar 2024, 12:38 Uhr
Darf man über Corona lachen, Herr Scheuba?
Florian Scheuba Bild: APA/GEORG HOCHMUTH

WIEN. Scheuba muss nun 7.000 Euro, die Hälfte davon unbedingt, zahlen.

Der Kabarettist Florian Scheuba ist im zweiten Rechtsgang eines von Bundeskriminalamt-Direktor Andreas Holzer angestrengten Verfahren wegen übler Nachrede schuldig gesprochen worden. Er hatte im Zusammenhang mit den Ermittlungen um das Ibiza-Video in einer "Standard"-Kolumne Holzer Untätigkeit vorgeworfen. Scheuba muss nun 7.000 Euro, die Hälfte davon unbedingt, zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Scheuba war im Juni 2022 vom Landesgericht für Strafsachen zunächst freigesprochen worden. Holzer, ehemaliger Leiter der "Soko Tape", war jedoch mit einem dagegen eingebrachten Rechtsmittel erfolgreich. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab seiner Berufung Folge, hob das angefochtene Urteil zur Gänze auf und verwies die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurück ans Erstgericht.

"Prall gefüllte Bargeldtasche in Straches Kofferraum"

Scheuba hatte im September 2021 im "Standard" behauptet, Holzer sei schon im März 2015 "von den künftigen Videoproduzenten diverses Belastungsmaterial über HC Strache vorgelegt worden, unter anderem Fotos der prall gefüllten Bargeldtasche in Straches Kofferraum". Holzer habe dazu nur einen "unvollständigen Aktenvermerk" angelegt, was Scheuba als "rätselhafte Untätigkeit" und "folgenschwere Arbeitsverweigerung" bezeichnete.

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23  Kommentare
23  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
gutmensch (16.855 Kommentare)
am 14.02.2024 12:33

Nicht rechtskräftig. Scheuba wurde in erster Instanz einmal frei und einmal schuldig gesprochen.

Jetzt ist wohl wieder das OLG dran.

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nichtschonwieder (8.990 Kommentare)
am 13.02.2024 18:31

Passt.

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santabag (6.512 Kommentare)
am 13.02.2024 18:52

Wissen Sie eigentlich überhaupt, worum es in diesem Artikel gegangen ist? Wieder einer, der nur die Überschrift gelesen hat.

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klettermaxl (7.028 Kommentare)
am 13.02.2024 17:40

"Prall gefüllte Bargeldtasche in Straches Kofferraum"
Scheuba hatte im September 2021 im "Standard" behauptet, Holzer sei schon im März 2015 "von den künftigen Videoproduzenten diverses Belastungsmaterial über HC Strache vorgelegt worden, unter anderem Fotos der prall gefüllten Bargeldtasche in Straches Kofferraum". Holzer habe dazu nur einen "unvollständigen Aktenvermerk" angelegt, was Scheuba als "rätselhafte Untätigkeit" und "folgenschwere Arbeitsverweigerung" bezeichnete.

So schreiben die OÖN. Ich kann aus dem Artikel jedoch nicht nachvollziehen, was hier eine üble Nachrede sein soll. Ich sehe keinen Beweis, dass Scheuba lügt, was stimmt an dieser Aussage nicht?? Falls es nicht ohnehin ein (aus meiner Sicht durchaus berechtiger) kabarettistisch zwingend überspitzter Kommentar zu einer halbseidenen politischen Karriere ist).

Bin aber grundsätzlich der Ansicht, es ist besser, Neonazis anzuzeigen, als ihnen die Gnade des späten Spottes zu gönnen.

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Libertine (5.643 Kommentare)
am 13.02.2024 17:29

Dieses Urteil sollte man differenziert sehen. Einerseits ist es gut wenn auch der "Kunst" mal die Grenzen aufgezeigt werden, andererseits muss dem Kabarett auch eine gewisse Freiheit garantiert sein. Ich schätze herrn Scheuba als brillanten Kopf, der allerdings wenn er sich in etwas verbeisst, die Regeln des guten Geschmacks über Bord wirft.

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Duc (1.605 Kommentare)
am 13.02.2024 16:55

Meine lieben Poster richtig lesen wäre gefragt .Das Urteil ist nicht rechtskräftig so schauts aus.

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Mindy (462 Kommentare)
am 13.02.2024 16:52

Wurde auch Zeit, dass dieser abgehoben Staatskünstler endlich in die Schranken gewiesen wurde.

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hasta (2.864 Kommentare)
am 13.02.2024 16:26

Endlich hat ein Gericht diesem "Staatskünstler" die Grenzen aufgezeigt.

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DonMartin (7.510 Kommentare)
am 13.02.2024 15:33

Wäre er ein Rechter, würde man von einer strafrechtlichen Verurteilung (§ 111 StGB Üble Nachrede) schreiben und bestimmt fordern, von öffentlichen Aufträgen, den Donauinselfesten der SPÖ Wien, ORF-Sendungen ausgenommen zu werden.

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santabag (6.512 Kommentare)
am 13.02.2024 18:54

Warum? Weil er mit dem Bundeskriminalamt-Direktor eine Starfsache ausficht, wo es noch gar kein Urteil gibt?

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.664 Kommentare)
am 13.02.2024 13:52

Es ist kein Freispruch der Ibizaner.

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 13.02.2024 15:04

Die einzige Straftat in Zusammenhang mit dem IBIZA-Video betrifft den Videoproduzenten.

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ArtemisDiana (2.193 Kommentare)
am 15.02.2024 11:35

Was sagt uns das über unseren Staat?

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sergio_eristoff (1.797 Kommentare)
am 13.02.2024 13:16

Ein weiterer Urteilsspruch gegen den Standard. Fällt mittlerweile schon stark auf...

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betterthantherest (35.438 Kommentare)
am 13.02.2024 13:22

sehr erstaunlich.

Weist der Standard nicht ständig auf sein hohes Qualitätsniveau hin?

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 13.02.2024 15:03

Der Standard war nicht der Urheber und wurde deshalb auch nicht verklagt.

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sergio_eristoff (1.797 Kommentare)
am 13.02.2024 15:42

DerStandard hat diese Dinge veröffentlicht. Kann mir nicht vorstellen, das man sich hier aus der Verantwortung ziehen kann.

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santabag (6.512 Kommentare)
am 13.02.2024 18:56

Haben Sie den Artikel überhaupt gelesen? Oder hat es nur bis zum zweiten Wort der Überschrift gereicht?

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lucky890 (2.260 Kommentare)
am 13.02.2024 12:56

da werdens schnell zur Verteidigung ausrücken beim Falter und Standard.....

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DonMartin (7.510 Kommentare)
am 13.02.2024 12:45

Unsere Staatskünstler glauben immer öfter, im Besitz der einzigen Wahrheit zu sein.
Das Gericht hat widersprochen.

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Coolrunnings (2.309 Kommentare)
am 14.02.2024 06:36

So ist es (leider) . Was ist eigentlich aus der Causa des massiv überförderten Theaters eines gewissen iranisch-stämmigen Staatskünstlers geworden. Ziemlich ruhig um das Thema.....da hält man offenbar die schützende Hand drüber.

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maierei (1.259 Kommentare)
am 13.02.2024 12:44

Jawohl 👏

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santabag (6.512 Kommentare)
am 13.02.2024 18:57

Prost, maierei! Prost! Überschrift fast vollständig gelesen! Meine Hochachtung!

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