Im Wahn aggressiv geworden: Kärntner verurteilt
KLAGENFURT. Ein 29 Jahre alter Kärntner ist am Dienstag in Klagenfurt von einem Geschworenengericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.
Die Einweisung wurde allerdings unter Auflagen bedingt nachgesehen. Für die ihm vorgeworfene Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Verstoß gegen das Verbotsgesetz wurde er für nicht zurechnungsfähig erklärt.
Der Mann hatte, wie Staatsanwältin Bettina Dumpelnik ausführte, im Herbst 2019 seine Nachbarn attackiert und verbal terrorisiert. Als die Polizei kam, wehrte er sich dagegen, mitgenommen zu werden. Er biss einen Beamte und wollte ihm die Pistole wegnehmen, das konnte aber verhindert werden. Im Februar dieses Jahres eskalierten die Konflikte mit den Nachbarn erneut. Der 29-Jährige schrie im Stiegenhaus herum, bedrohte seine Nachbarn, und beging schwere Verstöße gegen das Verbotsgesetz, auch als die Polizei ihn abholte.
Nach der Festnahme wurde der 29-Jährige medizinisch behandelt, worauf er gut ansprach, wie der psychiatrische Sachverständige Walter Wagner sagte. Auslöser für die psychische Erkrankung des Mannes dürfte laut Wagner eine Überdosis an Amphetaminen vor neun Jahren gewesen sein. Das habe eine abrupte Veränderung der Persönlichkeit des jetzt 29-Jährigen ausgelöst.
Der Betroffene sei bei den Vorfällen zurechnungsunfähig gewesen, sagte Wagner. Es sei auch zu befürchten, dass für den Fall, dass man in seine Entwicklung nicht eingreife, neuerliche Straftaten zu befürchten seien. Seit er in Behandlung sei, habe es keine feindseligen Handlungen mehr gegeben, er spreche gut auf die Medikamente an. Wagner betonte, es sei nicht unbedingt notwendig, den Betroffenen in eine Anstalt einzuweisen. Mit Depotmedikamenten, regelmäßigen Besuchen beim Psychiater und einer Psychotherapie könnte das Auslangen gefunden werden. Der 29-Jährige sicherte zu, alle diese Auflagen gerne erfüllen zu wollen.
Zeugen: Vom "ruhigen Mieter" zum Aggressiven
Die Nachbarn hatten im Zeugenstand den 29-Jährigen als eigentlich ruhigen Mieter beschrieben. In den letzten Monaten vor seiner Festnahme sei die Situation aber zunehmend schlimmer geworden, er habe die Nachbarn terrorisiert, herumgebrüllt und sei ständig aggressiver geworden. Ein Polizist, der mehrmals mit dem Klagenfurter zu tun gehabt hatte, meinte, seiner Einschätzung nach sei er immens gefährlich gewesen, da er enthemmt und aggressiv gewesen sei. Seine Wohnung sei total vermüllt gewesen, das habe darauf hingedeutet, dass da "gar nichts mehr in Ordnung ist".
Die Geschworenen stellten einhellig fest, dass der 29-Jährige die ihm zur Last gelegten Straftaten begangen hat. Gleichzeitig bejahten sie die Fragen, ob er zum Zeitpunkt seiner Taten zurechnungsunfähig war, ebenso einstimmig. Die vorsitzende Richterin Ute Lambauer begründete die Einweisung damit, dass Wiederholungsgefahr bestehe, falls er unbehandelt bleibe. Die bedingte Nachsicht könne aufgrund der Prognose des Gutachters gewährt werden. Der 29-Jährige nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, stimmte aber der Enthaftung des Betroffenen zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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