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Ist nur ein toter Wolf ein guter Wolf? EuGH-Urteil stärkt Artenschutz

Von nachrichten.at/apa, 11. Juli 2024, 10:31 Uhr
Wšlfe im Wisentgehege Springe
Wölfe in einem Tierpark in Deutschland Bild: Julian Stratenschulte (dpa)

LUXEMBURG. Der Wolf darf in Österreich weiterhin nicht gejagt werden. So urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einem beeinspruchten Tiroler Fall.

"Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist", heißt es. In Tirol sah man "keine unmittelbaren Auswirkungen", man werde weiter Problemwölfe abschießen.

Tierschutzorganisationen hatten Beschwerde eingelegt, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigab. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) hatte daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage gebeten. Die Richter in Luxemburg mussten unter anderem die Frage beantworten, ob es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, dass Wölfe in einigen europäischen Ländern vom strengen Schutzregime der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie ausgenommen sind, in Österreich aber nicht. Nein, lautet die Antwort: Österreich habe bei seinem Beitritt in die Europäische Union 1995 anders als andere Staaten keine Vorbehalte gegen den hohen Schutzstatus beim Wolf angemeldet.

Einen Wolf auch unter der aktuellen Rechtslage zum Abschuss freizugeben, geht nur, wenn die Wolfspopulation sich in einem guten Erhaltungszustand befindet und die Jagd diesen nicht gefährdet - und zwar sowohl mit Blick auf Tirol, Österreich und auf das grenzüberschreitende Verbreitungsgebiet. Zudem müssen vor einem Abschuss auch andere Lösungen, wie zum Beispiel Almschutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden.

 

Die Tiroler Landesregierung aus ÖVP und SPÖ zeigte sich in einer Reaktion auf die Entscheidung gelassen. Diese habe "keine unmittelbaren Auswirkungen auf Tirol, bringt aber leider auch keine Erleichterungen", teilte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) mit. Tirol erfüllt mit aktueller Rechtslage europarechtliche Anforderungen, spielte Geisler darauf an, dass die Raubtiere im Bundesland mittlerweile nicht mehr per Bescheid, sondern nach Verordnungen abgeschossen werden.

 

"Für uns ändert das Urteil nichts"

Auch in Salzburg hält die zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) an der bisherigen Abschusspraxis fest: "Für uns ändert sich durch das EuGH-Urteil nichts. Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen kann ein Wolf durchaus entnommen werden." Die in Salzburg angewendeten Maßnahmenverordnungen würden auf Einzelfallprüfungen fußen, damit sei man "absolut rechtskonform" unterwegs. Im Bundesland wurden im Juli 2023 ein erster und im Juni 2024 ein zweiter Wolf offiziell erlegt, ein dritter soll laut Svazek bereits am Wochenende zum Abschuss freigegeben werden. Das Tier soll Anfang des Monats in Niedernsill (Pinzgau) mindestens fünf Schafe gerissen haben.

Auch Kärntens Jagd- und Agrarreferent Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP) meinte: "Die Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Wolfsmanagement in Kärnten, das auf einer Verordnung und einem Alm-und Weideschutzgesetz beruht. Seine Amtskollegin aus Oberösterreich, Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP), hielt fest: "In Oberösterreich findet keine planmäßige Wolfsjagd statt, welche nach dem aktuellen EuGH-Urteil einen günstigen Erhaltungszustand voraussetzt." Damit sei das Vorgehen in ihrem Bundesland "rechtlich gedeckt und im Einklang mit dem jüngsten EuGH-Urteil".

 

Experten sehen das anders

Anders sehen das Rechtsexperten, die meinen, dass mit dem heutigen Urteil der Wolf in Österreich nicht mehr gejagt werden darf. Ansonsten könnte Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren drohen, sagt der Vorstand des Instituts für Europarecht der JKU Linz, Franz Leidenmühler, im APA-Gespräch. Ähnlich äußerte sich auch der Europarechtsexperte Walter Obwexer in der "Tiroler Tageszeitung".

ÖVP-Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig blieb indes auf bisheriger Wolfs-Linie. "Fakt ist, der Wolf ist mit über 20.000 Individuen in Europa nicht mehr vom Aussterben bedroht. Zudem verliert das Großraubtier zunehmend die Scheu vor dem Menschen", erklärte der Minister in einer Aussendung. Er werde weiterhin auf EU-Ebene dafür kämpfen, dass der Schutzstatus gesenkt wird.

Gewessler hofft auf "Versachlichung der Debatte"

"Ich hoffe, das Urteil führt jetzt auch wieder zu einer Versachlichung der Debatte. Wer den Landwirtinnen und Landwirten tatsächlich helfen will, sollte sich um diese Sachlichkeit bemühen", sagte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) noch bevor das Urteil bekannt wurde am Rande einer Pressekonferenz. Es brauche entsprechende Unterstützung beim Herdenschutz.

Kritik am Urteil kam vom EU-Abgeordneten der FPÖ, Roman Haider. "Insbesondere der Hinweis auf angebliche gelindere Mittel wie den Almenschutz demonstriert, dass die Richter keine Ahnung von den Gegebenheiten im alpinen Gelände haben", schreibt er in einer Aussendung. Er fordert eine Herabsetzung des Schutzstatus von Wölfen. "Nur wenn der strenge Schutzstatus des Wolfes gelockert wird, kann es ein für alle Seiten gedeihliches Zusammenleben von Mensch, Weidetier und Wolf geben", so Haider.

Gegner freuten sich über Urteil

Gegner der Wolfsentnahmen freuten sich naturgemäß über das Urteil, so auch WWF Österreich und Ökobüro die den Rechtsstreit in Österreich führen. "Der Wolf ist gekommen, um zu bleiben. Je rascher Bund und Länder in den Schutz der Almweidetiere investieren, desto eher kann sich die Landwirtschaft auf die neue Situation einstellen", reagierte auch Lucas Ende vom Naturschutzbund. Die Tierschutzorganisation VGT fordert dann "alle Landesrät:innen, die Wolfsabschussverordnungen verabschiedet haben, auf, die Rechtsbrüche mit sofortiger Wirkung einzustellen und das illegale Töten zu stoppen", heißt es in einer Aussendung.

Obwohl der EuGH die Wolfsjagd eigentlich weiter für verboten erklärte, sieht der Bauernbund dagegen das Vorgehen der Bundesländer beim Wolfsmanagement durch den Urteilsspruch bestätigt und meint "auch der EuGH bestätigt nun, dass die Vorgangsweise, Problemwölfe zu entnehmen, richtig ist." Ähnlich äußerte sich auch Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger in einer Aussendung.

Laut dem "Österreichzentrum Bär-Wolf-Luchs" gab es heuer bisher sechs Wolfsentnahmen, vier davon in Kärnten und jeweils eine in Tirol und Salzburg. Im Jahr davor gab es 14 Wolfsentnahmen.

Dieser Artikel wurde zuletzt am 11.07.2024 um 14.52 Uhr aktualisiert und gekürzt.

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76  Kommentare
76  Kommentare
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thomashuber (10 Kommentare)
am 15.07.2024 12:11

Teil 2:
Leider breitet sich der Mensch immer mehr aus, sodass ein Weg der Koexistent mit Mensch und Natur im Besonderem mit den wildlebenden Tieren. Der Mensch trampelt zu heftig auf der Erde herum - vielleicht ist doch er das dümmste „Tier“.

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thomashuber (10 Kommentare)
am 15.07.2024 12:10

Teil 1:
Endlich einmal eine positives Urteil der EU (für die Wölfe). Könnte man nicht einen Teil der Fördermittel von EU - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung - für Schutzprogramme (Almschutzmaßnahmen) gegen Wölfe und Bären verwenden, um die Nutztiere auf der Alm bestmöglich zu schützen. Für Tiere die trotzdem gerissen werden, könnte eine finanzielle Unterstützung angebracht werden. Ursprünglich war der Wolf in der gesamten nördlichen Hemisphäre (nördlich des 15. Breitengrades) vertreten. Es gab ihn von den polaren Eiswüsten in Nordamerika bis zu den tropischen Regenwälder und Wüstenregionen von Mexiko, in ganz Eurasien und in Nordafrika. In großen Teilen seines Verbreitungsgebietes, besonders im westlichen Europa und in Nordamerika, wurde er durch den Menschen ausgerottet.

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stratos105 (92 Kommentare)
am 12.07.2024 16:43

Es geht mir nicht darum, ob es notwendig ist, Wölfe zu erlegen oder nicht !
In finde es nur ungeheuerlich, was ein paar Personen fernab von Österreich - ohne die Problematik zu kennen - bestimmen können !
Das Diktat der EU wird immer schlimmer und wird bald jeden von uns in irgendeiner weise persönlich betreffen !
Ich möchte wieder Demokratie in Österreich, und nicht Diktatur !

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vahida_maglajlic (801 Kommentare)
am 12.07.2024 19:01

"Ich keine Diktatur" --> In diesem Fall empfehle ich dringend, bei der Nationalratswahl keinesfalls die FPÖ zu wählen.

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Libertine (5.999 Kommentare)
am 11.07.2024 19:18

Leider posten wieder nur die schwarz/weiß Denker. Ob toter Wolf gut oder böse ist kommt auf die Örtlichkeit an. Ob Yellowstonpark, Yukon- Territorium, Sibirien oder dicht besiedeltes Gebiet in Mitteleuropa ändert die Parameter fundamental. Hier brauchen wir keine Wölfe, wir brauchen auch keine Känguruhs oder den Vogel Strauß. Also immer abwägen was angebracht ist, Gleiches gilt für den Bären der sich anormal verhält und den Menschen nicht mehr scheut.

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soistes (2.919 Kommentare)
am 11.07.2024 19:55

Es ist ja hier die Rede davon, dass der Wolf in der Kulturlandschaft herumläuft und nicht in einem Nationalpark.
Wobei auch dort Ausreißer zum Abschuss freigegeben werden.

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Libertine (5.999 Kommentare)
am 11.07.2024 19:57

Was haben Sie in meinem Posting nicht verstanden?

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 12.07.2024 10:00

libertine

dieses Gesetz kennt nur schwarz oder weiß.

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il-capone (341 Kommentare)
am 11.07.2024 17:37

Nur ein toter Bleifuss ist ein guter Bleifuss.
Oder werden täglich Menschen auf der Strasse von Isegrim ermordet ?

Und ein Rudel Wölfe dass permanent um den Gastgarten schleicht ist mit xfach lieber als die stinkenden Drogenfresser nebenan am Tisch.

Beim Thema Wolf melden sich die Creme der Ewiggestrigen besonders laut zu Wort ...

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robert2011 (694 Kommentare)
am 11.07.2024 17:24

Der erste Tag, wo die Grünen aus der Regierung sind, ist ein guter Tag für Österreich. Ich brauche keine Wölfe, keinen einzigen auf dieser Welt.

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HJO (1.246 Kommentare)
am 11.07.2024 19:19

Ohne die Grünen gibt es keinen Wolf? Interessante Erkenntnis.

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Joshik (3.350 Kommentare)
am 11.07.2024 19:50

wen juckt es, was du brauchst - oder nicht brauchst, Robert?
.
aber so waren die Rechten ja immer schon. das Recht soll ihrer Politik (und somit ihrer Ideologie) folgen - und genau deswegen sind Leute wie Kickl (vom dem die Aussage stammt) auch extrem gefährlich für Demokratie und Rechtsstaat in Österreich sind
.
auf der anderen Seite müssen wir Rechten genau zuhören - um zu verstehen, wie sie versuchen, unsere Gesellschaft zu spalten - selbst dort, wo das Recht das letzte Wort hat - und nicht irgenwelche Möchtegern-Kanzler.

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Libertine (5.999 Kommentare)
am 11.07.2024 19:53

Weder den Armin, die Sigrid oder den Siegfried? Seien Sie nicht so streng.

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cenodoxophylax (655 Kommentare)
am 12.07.2024 12:18

Gut, dass Ihre Meinung völlig unmaßgeblich ist.

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observer (22.516 Kommentare)
am 11.07.2024 15:09

Wieder mal ein Urteil, das zeigt, wie fernab der Notwendigkeiten sich der EuGh und die Richtlinien der EU bewegen. Und das die Einstellung vieler BürgerInnen zur EU in gewissen Dingen bestätigt und verstärkt. Die EU gehört in manchen Dingen kräftig zurückgestutzt und der Einfluss gewisser NGOs ebenfalls.

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 11.07.2024 15:19

die EU wird von WWF und Co regiert.

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jack_candy (8.713 Kommentare)
am 11.07.2024 15:51

Lächerlich.

Keine Verordnung und kein Gesetz, das die EU beschließt, wird von "der EU" beschlossen. Da sind immer sämtliche Mitgliederstaaten beteiligt. Also auch Österreich.

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Gugelbua (32.901 Kommentare)
am 11.07.2024 16:08

so sollte es sein doch die Realität ist anders 😉

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jack_candy (8.713 Kommentare)
am 11.07.2024 16:33

Quatsch.

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 11.07.2024 16:34

jack_candy

Ihre Ausführungen sind Quatsch.

Das EU Gericht sagt selbst, dass Österreich nie aktiv zugestimmt hat.

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jack_candy (8.713 Kommentare)
am 11.07.2024 19:43

Ui, da hakt's aber gewaltig.

Gerade eben haben Sie noch gepostet:
"aus der Urteilsbegründung:
"Österreich habe bei seinem Beitritt in die Europäische Union 1995 anders als andere Staaten keine Vorbehalte gegen den hohen Schutzstatus beim Wolf angemeldet."

Ist das so schwer zu verstehen?
KEINE Vorbehalte - in Österreich ist der Wolf NICHT vom strengen Schutz ausgenommen. Er darf also nicht gejagt werden.

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 11.07.2024 21:37

jack_candy

beim Beitritt keine Vorbehalte angemeldet ist für Sie und Ihre Grüne also eine aktive Zustimmung.

jaja - die Grünen und die Wahrheit ...
wir wissen spätestens seit Lena Schilling wie das läuft bei den Grünen.

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jack_candy (8.713 Kommentare)
am 12.07.2024 16:34

Wenn Sie gefragt werden und die Gelegenheit haben, "nein" zu sagen, dies aber nicht tun, stimmen Sie zu.

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 11.07.2024 16:32

jack_candy

aus der Urteilsbegründung:

"Österreich habe bei seinem Beitritt in die Europäische Union 1995 anders als andere Staaten keine Vorbehalte gegen den hohen Schutzstatus beim Wolf angemeldet."

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jack_candy (8.713 Kommentare)
am 11.07.2024 16:36

Und?

Das zeigt nur, wie verlogen die österreichischen Politiker sind.
Erst haben sie keine Einwände, und jetzt wird gejault.
Wahrscheinlich werden sich die Politiker herausreden, dass man 1995 noch keine Ahnung hatte, dass der Wolf jemals in größerer Zahl zurückkommt.

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 11.07.2024 16:52

Gewessler (GRÜNE) hat dem Renaturierungsgesetz bedingungslos zu gestimmt.

Und sich sogar über alle Einwände hinweg gesetzt.

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jack_candy (8.713 Kommentare)
am 11.07.2024 19:44

Und was hat diese vernünftige und weitsichtige Entscheidung der Ministerin im Sinne der nächsten Generationen jetzt mit den Wölfen zu tun?

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 11.07.2024 21:38

natürlich war Gewesslers Alleingang keine vernünftige Entscheidung.

Wie die Schafe das Thema Wolf jetzt ausbaden müssen, so wirds auch beim Thema Renaturierung gravierende Konflikte geben.

Aber das interessiert die GRÜNEN von heute nicht.

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cenodoxophylax (655 Kommentare)
am 12.07.2024 12:20

Darüber sind viele verantwortungsbewusste Menschen auch besonders froh.

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 11.07.2024 14:54

Das werden viele Schafe mit ihrem Leben bezahlen.
Entweder unmittelbar beim Wolfsangriff.

Oder sie liegen mit aufgerissenen Bäuchen, mit herunterhängenden Hautfetzen noch stunden oder tagelang auf der Alm / Weide herum bis sie jämmerlich verenden.

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cenodoxophylax (655 Kommentare)
am 12.07.2024 12:23

Nehmen Sie sich Ihnen bitte in acht, mit Ihrem IQ liegen Sie im Beuteschema des großen bösen Wolfs, betterthanrotkäppchen.

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Schlaubi01 (2.130 Kommentare)
am 11.07.2024 13:28

Sind ja e erst wieder 5 Mutterschafe getötet worden

Aja das das war ja net ein Wolf sondern der Nachbarbauer mit seiner Giftkeule !!!!

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soistes (2.919 Kommentare)
am 11.07.2024 19:56

Erwiesen oder nur Vermutung?

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MaxXI (1.412 Kommentare)
am 12.07.2024 11:00

Erwiesen, war doch überall in den Nachrichten zu sehen, denn ein Landwirt hat die Wiesen "ganz gesund" gedüngt 🙈

soistes..auf Telegram wurde dies vermutlich nicht vermeldet, sonst wäre ja der Wolf unschuldig

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Scharn01 (1 Kommentare)
am 11.07.2024 13:17

6

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amha (12.482 Kommentare)
am 11.07.2024 12:54

Nennen wir die Rösser doch beim Namen: WWF und ÖKOBÜRO heißen jene beiden Organisationen, welche die Beschwerde einbrachten. Nur für den Fall, dass jemand wissen möchte, wohin er künftig nicht mehr - oder alternativ besonders großzügig - spenden möchte.

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soistes (2.919 Kommentare)
am 11.07.2024 19:57

Keinen müden Cent für solche Organisationen!

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jack_candy (8.713 Kommentare)
am 12.07.2024 13:08

Ich gehe recht in der Annahme, dass Sie noch nie auch nur einen Cent an diese Organisationen gespendet haben?

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Coolrunnings (2.658 Kommentare)
am 11.07.2024 11:56

Was sagt jetzt die Fr. Langer-Weninger dazu ? Will sie weiterhin "Problem-Wölfe" erzeugen, oder akzeptiert sie ein EuGH Urteil ?

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vahida_maglajlic (801 Kommentare)
am 11.07.2024 12:23

Wenn sie sich gegen das Gesetz stellt, ist sie zu verhaften, ganz einfach. Allenfalls ein bissl durch die Immunität verzögert.

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vorsicht (3.525 Kommentare)
am 11.07.2024 11:54

die Einmischung der EU in Länderangelegenheiten sollte drastisch zurückgeschraubt werden - es ist einfach inakzeptabel wie wir uns entmündigen lassen.

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jack_candy (8.713 Kommentare)
am 11.07.2024 15:52

Sie haben keine Ahnung, wie die EU funktioniert, oder?

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StevieRayVaughan (5.032 Kommentare)
am 11.07.2024 16:24

Das hat er mit seinen vielen Rechtspopulismusopferkollegen gemeinsam...

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soistes (2.919 Kommentare)
am 11.07.2024 11:44

Die Antwort auf diese Frage ist eindeutig mit JA zu beantworten.

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Augustin65 (2.576 Kommentare)
am 11.07.2024 11:44

Gängiges Recht: Wölfe stehen unter Artenschutz.

Gängige Praxis: Vier "S".

Gut so!

Mit oder ohne EU-Urteil.....

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vahida_maglajlic (801 Kommentare)
am 11.07.2024 12:20

Nach deiner Logik darf in diesem Fall im Weg der Nothilfe der, der auf einen Wolf anlegt, ohne weiteres Prozedere effektiv daran gehindert werden, abzudrücken, z.B. durch Schussabgabe aus einer Armbrust.

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Augustin65 (2.576 Kommentare)
am 11.07.2024 12:29

Dazu bräuchte es aber, zumindest ein Mindestmaß an Mut...

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amha (12.482 Kommentare)
am 11.07.2024 12:57

...welcher anonymen Forenstänkerern meist gänzlich fehlt! vahida_maglajlic fantasiert doch nur von Mord und Politikerverhaftung

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vahida_maglajlic (801 Kommentare)
am 11.07.2024 13:06

Nur gute Augen, eine Armbrust einen Pfeil, und Muße.

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Augustin65 (2.576 Kommentare)
am 11.07.2024 13:11

....und einen festen Klescher....

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