Für schweren sexuellen Kindesmissbrauch bezahlt? Anklage gegen Amtsleiter erhoben
BEZIRK BRAUNAU/RIED. Dem 59-Jährigen drohen bei einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
"Anklageerhebung gegen Amtsleiter in Vorbereitung", titelten die OÖN am Montag. Am heutigen Mittwoch wurde mittels Presseaussendung bekanntgegeben, dass gegen den 59-jährigen Amtsleiter einer Gemeinde aus dem Bezirk Braunau jetzt Anklage erhoben wurde. Bekannt wurden die abscheulichen Vorwürfe gegen den Mann Ende Jänner 2024, er sitzt in der Justizanstalt Ried in Untersuchungshaft. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Ried dem Amtsleiter das Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und bildlicher sexualbezogener Dienstleistungen minderjähriger Personen vor. Damit nicht genug: der Amtsleiter wurde auch wegen der Vergehen der pornographischen Darstellung Minderjähriger, der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren und der Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen angeklagt.
Von den Ermittlern wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Datenträger detailliert ausgewertet. Seit zumindest 2019 bis zu seiner Festnahme Anfang des Jahres soll er sich mehrfach über einen Messenger-Dienst pornographische Darstellungen minderjähriger Personen verschafft und anderen Nutzern dieses Dienstes zugänglich gemacht haben. Laut Staatsanwaltschaft Ried soll der Angeklagte in Live-Chats, auch mit Videos, Kontaktpersonen auf den Philippinen gegen Bezahlung zu sexuellen Handlungen an sehr jungen Mädchen aufgefordert haben. Insgesamt dürfte es sich dabei um drei Fälle gehandelt haben.
Zudem habe er laut Anklage auch unmündige Jugendliche direkt kontaktiert, diese zu sexuellen Handlungen an sich selbst angeleitet und zur Übermittlung von Fotos und Videos aufgefordert.
Wie berichtet, befindet sich der Angeklagte seit Ende Jänner 2024 in Haft. "Er wurde festgenommen, nachdem dem Landeskriminalamt OÖ Ermittlungsergebnisse US-amerikanischer Behörden zur Kenntnis gebracht worden waren. Er hat sich im Ermittlungsverfahren weitgehend geständig gezeigt und wird sich vor einem Schöffengericht zu verantworten haben. Der Strafrahmen für die genannten Delikte beträgt fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Ein Verhandlungstermin wurde vom Landesgericht Ried im Innkreis noch nicht festgelegt", heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ried.