Lkw-Fahrer in Tirol wegen Mordes schuldig gesprochen
INNSBRUCK. Ein 36-jähriger Lkw-Fahrer aus Polen ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Urteil der Geschworenen fiel dabei einstimmig aus. Dem Mann wurde vorgeworfen, im Mai 2023 auf einem Autobahnparkplatz in Inzing (Bezirk Innsbruck-Land) einen 35-jährigen Landsmann nach einem Streit mit zwölf Messerstichen getötet zu haben.
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Der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt rund zwei Promille Alkohol im Blut gehabt hatte, argumentierte bei der Verhandlung vor Richterin Helga Moser entgegen seiner bisherigen Aussagen damit, sich an "sehr wenig erinnern" zu können. Es könne aber "dennoch gut sein", dass er zugestochen und seinen Arbeitskollegen mit einem Messer verletzt habe, gab er zu Protokoll.
Kräftemessen mit Bier und Vodka
Sein Geständnis bei der Polizei sei "größtenteils eine erfundene Geschichte gewesen", sagte der polnische Lkw-Fahrer nun vor den Geschworenen. Zu der ihn die Exekutive "bei der Einvernahme gedrängt" habe. Zudem behauptete der Pole, dass es neben ihm noch einen bisher "unbekannten Mann" gegeben habe, der seinen Kollegen ebenfalls verletzt habe.
Für Staatsanwältin Andrea Walder stellte sich der Fall hingegen eindeutig dar. "Die beiden Arbeitskollegen haben sich zum Feierabend bei der Raststätte verabredet, wollten gemeinsam essen und trinken", sagte sie. Später sei es unter Einfluss von Bier und Wodka zu einem "Kräftemessen" gekommen – im Anschluss dann zu einem handfesten Streit. Der Angeklagte habe seinem Opfer schließlich im Auto einen "ersten Stich" versetzt und – als dieses floh – im Freien zwischen zwei Fahrzeugen die weiteren elf Stiche.
"Keine Mordabsicht"
Der Verteidiger des Angeklagten, Roland Seeger, stellte die Messerstiche nicht in Abrede. "Mein Mandant spricht allerdings nur von drei Stichen." Es habe aber zu keinem Zeitpunkt eine "Mordabsicht gegeben", man müsse aufgrund des massiven Alkoholkonsums von Totschlag ausgehen.
Richterin Helga Moser führte in ihrer Urteilsbegründung keine mildernden Umstände ins Treffen. Auch die Alkoholisierung ließ sie nicht gelten, da der 36-Jährige aus der Vergangenheit bereits wisse, dass er unter Alkoholeinfluss aggressiv reagiere. Nach einer kurzen Unterredung mit dem Angeklagten kündigte der Verteidiger Nichtigkeitsbeschwerde an.