Medizinstudium: Heuer nur 49 der 85 geförderten Plätze vergeben
WIEN. Als Maßnahme gegen den Mangel an Ärztinnen und Ärzten in Spitälern, Kassenpraxen, beim Heer oder der Polizei wurden heuer erstmals 85 der 1.900 Plätze für das Medizinstudium für "Aufgaben im öffentlichen Interesse" gewidmet.
Interessenten verpflichten sich, nach Abschluss der Ausbildung in diesen Bereichen zu arbeiten und bekommen im Gegenzug ein Stipendium und Erleichterungen beim Aufnahmetest. Doch nur 49 der 85 Plätze konnten diesmal nach diesem Modus vergeben werden. Interessierte verpflichten sich, 17 bzw. 20 Jahre bei der Partnerinstitution (das jeweilige Bundesland, die Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), das Innenministerium oder Bundesheer) zu bleiben, müssen dafür beim Aufnahmetest im Gegenzug aber nur unter den besten 25 Prozent landen. Wer das Studium oder den Dienst vorzeitig beendet, muss das Stipendium zurückzahlen.
Laut Ö1-"Morgenjournal" und ZiB gab es zwar einige hundert Interessentinnen und Interessenten. Diese haben aber entweder zu schlecht abgeschnitten, um einen gewidmeten Studienplatz zu ergattern, oder lieferten so gute Ergebnisse, dass sie einen regulären Studienplatz ohne Verpflichtung erhalten haben. Die nicht vergebenen gewidmeten Plätze verfallen deshalb allerdings nicht, wie im Bildungsministerium betont wird. Diese fallen wieder in das reguläre System zurück und werden wie üblich an jene vergeben, die beim Aufnahmetest besonders gut abschneiden. Dieses Jahr gab es rund 11.700 Bewerbungen für 1.850 Plätze, 15.400 Personen sind beim Aufnahmetest angetreten.
"Gewisser Leistungsstandard jedenfalls erforderlich"
Laut dem Bericht konnten nur das Bundesheer, wo das Modell schon zum dritten Mal zur Anwendung kommt, und Wien alle ihre gewidmeten Plätze füllen. Von den Bewerberinnen und Bewerbern für die drei Plätze des Innenministeriums erreichte indes keiner die notwendigen Punkte, die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) konnte nur sechs ihrer insgesamt 13 Plätze besetzen. Auch das Burgenland und Vorarlberg können laut Bericht ihre zwei bzw. drei gewidmeten Studienplätze nicht nutzen, die Steiermark kann nur drei ihrer acht Plätze vergeben. Die drei Bundesländer forderten deshalb Nachbesserungen beim Vergabemodus. Aus dem Ministerium hieß es dazu, die Handhabung der Platzvergabe liege schon jetzt ganz bei den Ländern. "Ein gewisser Leistungsstandard für die Aufnahme in das Medizinstudium ist im Sinne der Qualitätssicherung sowie der Leistungsgerechtigkeit gegenüber den anderen Bewerberinnen und Bewerbern jedenfalls erforderlich", so Ressortchef Martin Polaschek (ÖVP).
In Tirol konnten vier der fünf gewidmeten Studienplätze vergeben werden, die Bewerber sollen als Amtsärzte für Tirol verpflichtet werden. Dort will man außerdem drei weiteren Bewerbern, die genug Punkte für einen regulären Studienplatz erhalten haben, einen Fördervertrag mit Verpflichtung anbieten. Salzburg konnte zwar nur einen von vier gewidmeten Plätzen vergeben, hat aber einen Ausbildungsvertrag an vier weitere angehende Medizin-Studierende vergeben.
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Unverständlich, dass nicht alle "begünstigten" Plätze besetzt werden konnten! Einerseits bekommt nicht jeder sofort den gewünschten Facharztausbildungsplatz nach Ende des Studiums und selbst wenn, dauert es mehrere Jahre, bis man fertiger Facharzt ist. Danach ist es durchaus empfehlenswert, einige Jahre in einem KH zu arbeiten und erst wenn man genügend Erfahrung hat, sich selbstständig zu machen. Abgesehen davon braucht man auch einiges an Geld, wenn man eine Ordination einrichten will.
Prinzipiell wäre es wesentlich besser, wenn man in Österreich den Numerus Clausus einführen würde, denn dann wäre die Leistung zukünftiger Ärzte nicht nur ein momentanes Prüfungsereignis an einem Tag, sondern würde die Performance über einen längeren Zeitraum zeigen! Wer Medizin studieren will, muss halt fleißig lernen, um gute Noten zu bekommen. Mit einem NC in Österreich würde man den Numerus Clausus-Flüchtlingen aus anderen Ländern den Garaus machen! Es wäre interessant zu wissen, was alleine die Hallenmieten, die Aufpasser bei diesen Aufnahmeprüfungen etc. etc. kosten!
Ich verstehe dass angehende Studenten hier zurückhaltend sind. Mit vielleicht 20 Jahren seine Seele für 17-20 Jahre verkaufen in ein Studium und einen Beruf von dem man in dieser Lebenssituation wenig Vorstellung hat. Mit der Drohung einer Rückforderung wenn es nichts wird.
Ein falscher Ansatz zu versuchen zukünftige Arbeitskräfte mit einem kleinen Stipendium zu ködern und dann auf 17 Jahre zu binden. Klar, dass da nur die einsteigen die auch sonst nicht so gut abschneiden.
Richtig wäre eine erhebliche Aufstockung der Studienplätze einerseits, vor allem aber eine Verbesserung der Entlohnung und Arbeitsbedingungen in den genannten Mangelbereichen. Dann bleiben die Leute auch.
Dieser Verpflichtung ist rechtlich nicht bindend! Süßes Modell wurde bereits vor der Jahrtausende Wende probiert und nur die Angst Hasen sind geblieben.
Nur gut, wenn schlechtere Einstiegsprüfungsergebnisse nicht mit Verpflichtung zu öffentlichen Vesorgungsjobs kompensiert werden.
Vielleicht sollte das System geändert werden, dass die Stipendien gegen Dienstverpflichtung erst nach den Prüfungen vergeben werden?
Am besten erst, wenn die Absolventen keinen anderen Job auswärts bekommen?