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Prozess um tödliche Explosion bei Glock wird erneut wiederholt

Von nachrichten.at/apa, 22. August 2024, 15:26 Uhr
Bild: GERT EGGENBERGER (APA)

KLAGENFURT / GRAZ. Nach einer tödlichen Explosion am Firmengelände von Glock in Ferlach (Bezirk Klagenfurt-Land) müssen sich kommende Woche bereits zum dritten Mal zwei Glock-Mitarbeiter vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten.

Sie waren erst schuldig gesprochen worden, im zweiten Rechtsgang erfolgte vergangenes Jahr aber ein Freispruch. Dieses Urteil wurde nun aber erneut vom Oberlandesgericht (OLG) Graz aufgehoben.

Zu der schweren Explosion war es am 5. März 2019 gekommen. Am Werksgelände von Glock waren Brennversuche mit einem Wasserstoff-Sauerstoff-Gemisch durchgeführt worden. Dabei explodierte ein Speicherzylinder, ein Mitarbeiter kam ums Leben, ein zweiter wurde schwer verletzt.

Bei der ersten Verhandlung im Jahr 2020 waren alle drei damals Angeklagten zu unbedingten Geld- und bedingten Haftstrafen verurteilt worden, die Firma Glock fasste nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eine Geldstrafe aus. Das OLG Graz bestätigte den Schuldspruch gegen den Erstangeklagten, den damaligen Geschäftsführer der Glock Technology GmbH, von fünf Monaten bedingter Haft und 20.000 Euro Geldstrafe. Das OLG hob aber die Urteile gegen die anderen beiden Angeklagten und die Firma Glock, teilweise wegen Feststellungsmängeln, auf, weshalb schon 2023 neu verhandelt werden musste.

Aufhebung der Freisprüche aus formellen Gründen

In diesem Prozess hatte es dann Freisprüche im Zweifel für die zwei Mitarbeiter gegeben. Auch der Antrag auf Verhängung einer Geldstrafe gegen den Verband wurde abgewiesen. Wie der Richter damals begründete, habe er den Angeklagten "keine Anweisung für den Versuch" nachweisen können. Dass der Versuch nicht korrekt abgelaufen war, habe man feststellen können, nicht aber, dass einer der Männer dafür verantwortlich gewesen sei.

Nun erfolgte aber die erneute Wende: Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hob das OLG Graz die Freisprüche auf. Wie Mediensprecher Stefan Koller auf APA-Anfrage erklärte, sei die Aufhebung aus formellen Gründen erfolgt, weshalb nun erneut verhandelt werden muss. Der Prozess findet am kommenden Mittwoch mit Beginn um 9.30 Uhr am Landesgericht Klagenfurt statt.

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