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Schwarze Magie: Gehilfe von "Wahrsagerin" muss 6 Monate in Haft

Von nachrichten.at/apa, 03. September 2024, 21:47 Uhr
Prozess Gericht
Symbolfoto Bild: colourbox.de

Der Gehilfe einer Frau aus Serbien, die vorgab, Menschen für hohe Geldsummen von schwarzer Magie befreien zu können, ist am Dienstag am Wiener Straflandesgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.

Ein halbes Jahr muss der 47-Jährige ins Gefängnis, der Rest wurde ihm bedingt nachgesehen. Der Mann hat als Geldabholer fungiert. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Wie genau die Wahrsagerin, wie sie sich selbst scheinbar bezeichnet hat, Kontakt zu ihren Opfern hergestellt hat, wurde im Zuge der Verhandlung nicht ganz klar. Aktiv war die Frau allerdings bereits im Jahr 2017 und 2018.

77.200 Euro an "Hexe" bezahlt

Eine gebürtige Serbin, die in Wien lebt, hat die "Hexe" über Facebook kennengelernt und im Lauf der Zeit in drei Tranchen 77.200 Euro überreicht, damit der Fluch, der angeblich auf ihren Kindern lag und der einen frühen Tod verursachen soll, aufgehoben wird. Dazu sollte sie das Geld in weiße Leintücher sowie in ein blickdichtes Sackerl wickeln und dem nun Angeklagten überreichen.

Wenn diese sogenannte Bedeckung der schwarzen Magie und eine Abwendung des Fluchs erfolgt sei, hätte die 55-Jährige das Geld wiederbekommen sollen, was nie erfolgt sei. Bei einer weiteren Geldübergabe am 3. Jänner 2018 – da sollten 45.000 Euro den Besitzer wechseln – weigerte sich schließlich die 55-Jährige und erstattete Anzeige.

Europäischer Haftbefehl 

Seitdem war der Mann auf der Flucht und wurde per europäischen Haftbefehl gesucht. Am 17. Juli dieses Jahres wurde er endlich gefasst, als er die österreichische Grenze passierte. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Wie sein Verteidiger Alexander Philipp ausführte, befand sich sein Mandant damals in einer "schwierigen finanziellen Situation". Er zeigte sich nun beim Prozess zwar geständig, wollte aber keine weiteren Angaben machen. Das Opfer beschuldigte ihn, dass seine Frau und seine Schwester hinter den Machenschaften stecken, was der Angeklagte bestreitet. Den Ermittlungsbehörden bleibt nur noch der Künstlername der angeblichen Wahrsagerin namens "Nermine".

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