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Seniorin (82) beim Ausparken übersehen: Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Tötung

27. Jänner 2025, 12:17 Uhr
Freisprüche im Prozess um Preisabsprachen bei Hochwasserschutz
Der Richter folgte am Montag den Argumenten der Anklagebehörde und sprach den jungen Mann der grob fahrlässigen Tötung schuldig.

WIEN. Weil er im Herbst 2023 eine Seniorin beim Ausparken in einer Kleingartenanlage in Wien-Floridsdorf überfahren hatte, ist ein 19-Jähriger am Montag am Wiener Landesgericht rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Tötung zu acht Monaten bedingt verurteilt worden.

Der Angeklagte lieferte am Abend des 14. Dezembers als Kurier ein Paket in die Siedlung. Nach Zustellung legte er den Rückwärtsgang ein und übersah die 82-Jährige. Sie starb später im Spital infolge der Kollision.

Bereits im Zuge eines Verfahrens vor dem Bezirksgericht Floridsdorf stellte ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger fest, dass der Tod der Frau in Zusammenhang mit dem Unfall stehe. Wegen eines damaligen Unzuständigkeitsurteils landete der Fall jedoch schließlich vor dem Einzelrichter am Landesgericht. Zwar habe die Seniorin an Vorerkrankungen gelitten, die Unfallverletzungen - wie unter anderem Brüche, eine Schädelprellung sowie Weichteilquetschungen - hätten jedoch maßgeblich zum Tod der Frau einige Wochen später durch Organversagen beigetragen, hieß es auch nun vom Richter.

Angeklagter: "Hatte Angst, gekündigt zu werden"

Der zum Unfallzeitpunkt 18-Jährige hatte damals als Paketzusteller gearbeitet und ein Paket an eine Adresse in der Siedlung liefern müssen. Weil ein Schranken offen stand, er ein Schild übersah und sich letztlich unter Druck sah ("Ich hatte Angst, gekündigt zu werden, wenn ich das Paket nicht zustelle"), fuhr er bei Dunkelheit und Regen zusammen mit einem Kollegen auf dem Beifahrersitz durch eine schmale Wohnstraße direkt vor die Haustür seiner Zieladresse. "Ich habe nicht nachgedacht, ob ich hier fahren darf", erklärte der Rumäne am Montag mithilfe einer Dolmetscherin.

Nach der Zustellung kam es zu einem Streit mit seinem Kollegen. "Es war dunkel und in den Seitenspiegeln hat man wegen des Regens nichts gesehen. Ich wollte, dass er für mich draußen steht und mir schaut, ob ich zurückfahren kann", erinnerte sich der Angeklagte an den folgenschweren Abend. "Aber er hat sich geweigert." Der Bote gab den Weigerungen seines Kollegen schließlich nach und fuhr "mit vielleicht fünf km/h" rückwärts durch das Gässchen, in das nur mit Genehmigung eingefahren werden darf.

19-Jähriger zeigte sich geständig

Dabei erfasste er die ältere Dame mit dem Auto. "Ich habe sofort einen Erste-Hilfe-Koffer und eine Decke geholt und die Polizei gerufen", erklärte er. Er habe sie nicht gesehen, sie sei in der Mitte der Straße gestanden, wie sich später herausgestellt habe.

Verteidiger Marius Hortolomei führte neben der Unbescholtenheit seines Mandanten auch ins Treffen, dass er die volle Verantwortung für den Tod der Frau übernommen habe. Sein Mandant bereue alles zutiefst und sei seither "psychisch belastet". Er hoffe darum auf ein mildes Urteil, sagte Hortolomei. Bereits vor dem Bezirksgericht hatte sich der Angeklagte umfassend geständig gezeigt, jedenfalls fahrlässig gehandelt zu haben. Am Montag bekräftigte er das erneut. "Das was geschehen ist, hätte nicht passieren dürfen", der Unfall tue ihm "sehr leid", sagte er. "Wenn es dunkel und nass ist, muss man sich einweisen lassen oder anderweitig rückversichern", wandte hingegen der Staatsanwalt ein.

Der Richter folgte am Montag den Argumenten der Anklagebehörde und sprach den jungen Mann der grob fahrlässigen Tötung schuldig. Den ordentlichen Lebenswandel und das Geständnis des Ex-Paketboten wertete er dabei als mildernd. Der Mann wurde daher zu einer Strafe von acht Monaten bedingt - bei einer Probezeit von drei Jahren - verurteilt. Da sowohl die Verteidigung des Mannes als auch die Anklagebehörde auf ein Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil bereits rechtskräftig.

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