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11-Jährige in Linz von Pkw erfasst: Schwer verletzt

Von nachrichten.at, 28. Jänner 2025, 07:11 Uhr
foto: VOLKER WEIHBOLD einsatz blaulicht rettung samariterbund asb
(Symbolbild) Bild: vowe

LINZ. Das Mädchen wurde nach der notärztlichen Erstversorgung in das Kepler Uniklinikum in Linz gebracht.

Eine 39-Jährige aus Linz fuhr mit ihrem Pkw am gestrigen Monntag gegen 16:50 Uhr auf der Muldenstraße stadtauswärts Richtung Kreisverkehr Bindermichl. Plötzlich lief ein elfjähriges Mädchen aus Linz über die Fahrbahn.

Dieses wurde vom Wagen der 39-Jährigen erfasst und auf die Fahrbahn geschleudert. Die Elfjährige wurde schwer verletzt und nach der notärztlichen Erstversorgung in das Kepler Uniklinikum in Linz eingeliefert.

Das Kind befinde sich nicht in Lebensgefahr, heißt es aus dem Krankenhaus. Es wird auf der Normalstation der Kinder-Chirurgie behandelt. 

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19  Kommentare
19  Kommentare
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oe.tom (1.346 Kommentare)
am 28.01.2025 18:57

Kleine StVO §§ Übersicht zum Fall:

Fahrer:

3/2 Ausnahme des Vertrauensgrundsatzes
9/2 Annäherung an Schutzwegen so, dass jederzeit ein Anhalten vor diesem möglich ist und verpflichtung Personen über diese zu lassen
17/3 Vorbeifahrtverbot an vor Schutzwegen anhaltenden Fahrzeugen, wenn Personen über diesen gelassen werden
17/4 Sonst: Vorbeifahren an diesen in Schrittgeschwindigkeit
18/2 Anhalteverbot auf Schitzwegen beim hintereinander fahren
20/1 Sichtfahrgebot
29a/1 „Fiktiver Schutzweg“ für Kinder

Fußgänger:

76/1 Achtsamkeitsgebot beim Betreten von Fahrbahnen
76/4 a.Betreten von Fahrbahnen ohne Gefährdung oder übermäßige Behinderung
76/4 b. kein überraschendes Betreten von Schutzwegen oder unmittelbar vor herannahenden Fahrzeugen.

Das Kind kann übrigens unter Umständen Zivilrechtlich zu Schadensersatz verurteilt werden!

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oe.tom (1.346 Kommentare)
am 28.01.2025 19:06

Ich hoffe, dass nun viele Sehen, was sie oft selbst falsch machen…

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Rosi_Alex (2 Kommentare)
am 28.01.2025 13:10

Kinder sind lt StVO vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Es sind eben Kinder, die Gefahren noch nicht gut abschätzen können oder schnell abgelenkt sind.
Deshalb schadet es nie, an Kindern vorausschauend vorbei zu fahren und als erwachsene Person besonders Acht zu geben. Lernt man eigentlich im Führerscheinkurs.

"Kinder gehören im Straßenverkehr zum besonders geschützten Personenkreis, der vom Vertrauensgrundsatz (§ 3 StVO) ausgenommen ist. Die StVO gibt dabei keine Altersgrenze vor – Körpergröße, Aussehen und Verhalten müssen im Einzelfall eingeschätzt werden."

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Damax (754 Kommentare)
am 28.01.2025 17:27

Das bringt halt alles nix, wenn man das Kind erst dann sieht, wenn es auf der Motorhaube landet. Hinter z. B. einem Kastenwagen siehst als Fahrer nicht mal einen Erwachsenen. Kann man auch ohne Führerschein wissen. Find es immer wieder spannend, dass Leute wie du immer sofort detailliert wissen, wie etwas abgelaufen ist und wer Schuld hat (diese unterstellst du nämlich der Fahrerin mit deinem Geplapper). Vielleicht mal drüber nachdenken, dass viele Wege nach Rom führen.

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Rosi_Alex (2 Kommentare)
am 28.01.2025 17:45

Schön, dass Sie mich gleich in eine Schublade stecken und wissen, zu welchen Leuten ich gehöre!

Ich habe hier nichts über Schuld geschrieben und auch nichts über den Hergang. Ich habe lediglich auf Verhaltensweisen verwiesen, die Risiken minimieren sollen.
Und mein Kommentar bezog sich vor allem auf den Post, der einfordert, dass die Kinder schauen sollen.
PS Man kann auch zu einem Kastenwagen, Bus, LKW so Abstand halten, dass man die Situation rundherum besser überblickt und nicht überrascht wird.

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oe.tom (1.346 Kommentare)
am 28.01.2025 18:23

Es kann dennoch sein, dass diese 11 Jährige genauso zu Zivilrechtlich zu Schadensersatz verurteilt wird, wenn sie vorher die Situation entsprechend gelernt hat und entsprechend Einsichtig ist. Vor ca. 10 Jahren war dies bei einer 8 Jährigen der Fall, die ebenfalls einfach auf die Straße lief und so einen Sachschadensunfall verursachte. Sie wurde zum Ersatz der vollen Schadenshöhe von 30.000€ verurteilt!

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oe.tom (1.346 Kommentare)
am 28.01.2025 18:20

Hmm… Ganz so ist es dann doch auch nicht! Es stimmt, dass Kinder bis zum vollendeten 14. Lj. vom Vertrauensgrundsatz ausgeschlossen sind, nicht Strafmündig sind und auch einen „Fiktiven Schutzweg“ haben, der besagt, dass man sie als Autofahrer wenn man erkennt, dass sie über die Straße möchten, auch über die Straße lassen muß, selbst wenn sie in Begleitung von Erwachsenen sind, (StVO §29a/1) aber Kinder dürfen eben nicht einfach über die Straße laufen. Und hier besteht nun der große Fragenbedarf, den es zu klären gilt: 1. Wo querte das Kind, wenn dies bei einem Fußgängerüberweg passierte, dann ist der Autofahrer doppelt dran, denn diesen hat er sich so zu nähern, dass er jederzeit vor diesem Anhalten kann! (§9/2) Aber auch hier ist das einfache drüberlaufen für Fußgänger verboten (76 Abs. 1 und 4 lit. b) Deswegen wurde vor 10 Jahren eine damals 8 Jährige bereits Zivilrechtlich zu Schadensersatz von 30.000€ verurteilt. Möglich ab 7 Jahren, wenn das Kind dies bereits verstehen kann…

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camouflage (1.599 Kommentare)
am 28.01.2025 10:54

Klar sind bei der Radfahrfraktion wieder die Autofahrer schuld.
Alles andere hat BamBam1987 schon ausreichend und meiner Meinung
nach sehr gut kommentiert.
Alles Gute und gute Besserung dem Mädchen.
Und das nächste Mal schauen, bevor man die Fahrbahn überquert.

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oe.tom (1.346 Kommentare)
am 28.01.2025 18:28

So ist es nicht… man schaue so rund 10 Jahre zurück, da wurde in Österreich eine damals 8 Jährige Zivilrechtlich für einen Sachschadensunfall verantwortlich gemacht, weil sie einfach auf die Straße lief, und so diesen Unfall auslöste. Schadenshöhe damals 30.000€ zu deren Zahlung dieses Mädchen verurteilt wurde!
Wesentlichstes Kriterium für eine solche Verurteilung ist, ob ein Kind, dass das 7. Lebensjahr vollendet hat, ist, dass das Kind bereits lernte, was es mit seiner Aktion macht und hier entsprechend Einsicht zeigt.

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oe.tom (1.346 Kommentare)
am 28.01.2025 20:40

Mal Abgesehen, wo hat hier wer was Behauptet? Da ich viel Radfahrer bin, würde ich mal meinen, dass ich hier die neutralste Meinung habe, umsonst habe ich mal nicht in Stichworten und mit den Paragraphen- und Absatznummern die diesbezüglichen StVO Bestimmungen zusammengefasst…
Aber Hauptsache, man Peckt auf Radfahrende, denn die waren ja Schuld daran, dass dieser Unfall passierte! Wer solche Aussagen trifft, ist definitiv nicht fähig, am Straßenverkehr teilzunehmen! Weder als Fußgänger, noch als Radfahrer, und mit, bei falschem Umgang, Mordwaffen von Kraftfahrzeugen schon mal gar nicht!!!
Kaufen Sie sich eine Hundeleine, an der Sie zukünftig im öffentlichen Verkehrsraum durch eine StVO Kundige Person geführt werden, als Fußgänger!

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observer (22.760 Kommentare)
am 28.01.2025 08:58

Alles Guten dem Kind !!!

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BamBam1987 (4.492 Kommentare)
am 28.01.2025 07:27

Ma bitte Kinder, schauts zuerst...

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DorisOberndorfer (8 Kommentare)
am 28.01.2025 07:36

Oder, ma bitte, Leute: fahrt einfach ein bissl langsamer und vorausschauend.....

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BamBam1987 (4.492 Kommentare)
am 28.01.2025 08:37

...naja, wenn dir in der Dämmerung jemand vor das Auto läuft, bist oft chancenlos, ob du jetzt 30 oder 50 fährst... Vor allem, wenn kein Zebrastreifen dort ist, rechnet man ja eigentlich nicht damit

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Natscho (6.394 Kommentare)
am 28.01.2025 10:01

Chancenlos bist mit 50 eher als mit 30
Und die Verletzungen sind mit 50 um ein vielfaches Schlimmer

Und wie ich die Autofahrer in meiner Wohnstraße kenne, ist sie eher nicht zu langsam gefahren

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BamBam1987 (4.492 Kommentare)
am 28.01.2025 10:35

...trotzdem muss man schauen, bevor man über die Straße läuft - das hab ich meinen Kindern immer gebetsmühlenartig vorgekaut! Man kann sich schon darauf verlassen, dass das Auto stehen bleibt, wenn es das aber nicht macht, zahlts als Fußgänger eben drauf

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Natscho (6.394 Kommentare)
am 28.01.2025 13:20

Und trotzdem muss man als Autofahrer vorausschauend und langsam genug fahren. Und Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausnehmen

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BamBam1987 (4.492 Kommentare)
am 28.01.2025 15:23

...jaja, gilt sowieso für beide... Das Kind muss schauen, der Autolenker auch!

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Natscho (6.394 Kommentare)
am 28.01.2025 17:21

na dann sind wir uns ja einig

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