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395 Euro wegen angeblicher Besitzstörung: AK warnt vor "Geschäftsmodell"

Von nachrichten.at, 28. Jänner 2025, 11:16 Uhr
Modern metal mailboxes
Die Arbeiterkammer fordert gesetzliche Maßnahmen, um dem Geschäftsmodell Einhalt zu gebieten. Bild: cbx

LINZ. Nur schnell auf einem Parkplatz umgedreht: Dafür bekam ein Welser ein Schreiben einer Wiener Anwaltskanzlei mit der Aufforderung, 395 Euro wegen Besitzstörung zu bezahlen. Er ist bei weitem kein Einzelfall, so die Arbeiterkammer.

Seit einiger Zeit stehen bei der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich die Telefone nicht still: Zahlreiche Betroffene melden sich, denen Post von einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei ins Haus flatterte. Der Inhalt: Angebliche Besitzstörung und eine Forderung von mehr als 395 Euro, um eine Klage zu vermeiden. 

Auch ein Welser ist unter ihnen. Der Mann hatte im September vergangenen Jahres seinen Sohn zum Fußballtraining in Linz gebracht. Auf einem angrenzenden Parkplatz drehte er dafür kurz um und fuhr wieder weg, so die Arbeiterkammer am Dienstag. Einige Wochen später dann die böse Überraschung: In zwei Schreiben forderte die Wiener Kanzlei zweimal den Pauschalbetrag von je 395 Euro. Der Grund: Der Parkplatz sei zum Wenden befahren und für ein einminütiges Abstellen genutzt worden. Werde der geforderte Betrag nicht innerhalb weniger Tage bezahlt, würde Klage eingebracht werden. 

Der Welser wandte sich an die AK. Auf deren Anraten übermittelte er schließlich eine Unterlassungserklärung und bezahlte 20 Euro für die Halterabfrage. Im Antwortschreiben wurde dem Rechtsanwalt außerdem die Vereinbarung eines gerichtlichen Vergleichstermins zur Erlangung eines vollstreckbaren Exekutionstitels und die Bezahlung angemessener Kosten angeboten, wenn diese aufgeschlüsselt werden. Damit entfalle nach Ansicht der AK die Wiederholungsgefahr einer künftigen Störung, sodass eine Klage auf Besitzstörung erfolglos wäre. 

Die Wiener Kanzlei lehnte dies ab: In einer weiteren Mail und zwei Einschreiben beharrte der Anwalt auf der Zahlung der insgesamt 790 Euro, so die AK. Mit dem Vermerk "Klagseinbringung erfolgt" überwies er auch die 20 Euro zurück. 

Seither sind drei Monate vergangen. Gehört hat der betroffene Welser nichts mehr, es wurde ihm auch keine Klage zugestellt. 

"Kein Einzelfall"

Dies sei bei weitem kein Einzelfall, so die Arbeiterkammer. Sie rät, einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich und die Übernahme der angemessenen Kosten anzubieten und fordert in der Aussendung "gesetzliche Maßnahmen, um dem Geschäftsmodell Einhalt zu gebieten".

Hilfe finden Betroffene auf der Website des AK-Konsumentenschutzes.

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118  Kommentare
118  Kommentare
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Sujun (8 Kommentare)
vor 12 Stunden

Schön wäre es, wenn gerichtlich oder durch Gesetz festgehalten wird, dass eine Besitz Störung eine gewisse Dauer (zb ab 15 Minuten) gegeben ist oder der Besitz offensichtlich nicht benutzt werden kann . Sofern die Einfahrt auf das leere Grundstück nicht blockiert ist, wird bei einem kurzen Wenden wohl kaum jemand gestört

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oberoesterreicher (1.223 Kommentare)
vor 13 Stunden

Nochmals:

Wer zu dämlich ist Privatbesitz zu Erkennen soll seinen Führerschein abgeben.

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mynachrichten1 (15.605 Kommentare)
vor 11 Stunden

kennen sie den Begriff "Gscheitwaschl" ?

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oberoesterreicher (1.223 Kommentare)
vor 9 Stunden

Das sind sicher sie mit 15k + postings

BTW
Machen sie noch was anderes?

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CedricEroll (12.788 Kommentare)
vor 15 Stunden

Der türkis-blaue Multinicker (Kopfnuss, spoe, ...) stellt wieder einmal all seine Raff- und Geldgier zur Schau. Typisch.

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Kopfnuss (11.715 Kommentare)
vor 12 Stunden

Vereinigtes Unwissen vom roten Rathausposter, der statt Anstand und Respekt lieber den Klassenkampf wählt?

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CCL2210 (32 Kommentare)
vor 15 Stunden

Beschreibt Österreich am besten, ich würde mir den Typen der mir das schickt mal persönlich zur Brust nehmen. Danach kann er mich klagen :)

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oberoesterreicher (1.223 Kommentare)
vor 12 Stunden

Gratuliere Jackpot: Paragraph 105, (1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

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Kopfnuss (11.715 Kommentare)
vor 12 Stunden

Unter anderem wegen dieser Einsicht oder Einfalt beauftragt man einen Anwalt.

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sarkast (653 Kommentare)
vor 16 Stunden

Das ist kein "Geschäftsmodell", das ist kriminell ...

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Kopfnuss (11.715 Kommentare)
vor 12 Stunden

Nein, ist es nicht.
Nur Massenabmahnungen wären unsittlich.

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danadella (971 Kommentare)
vor 17 Stunden

Selbstverständlich ist der Privatbesitz zu achten, das ist eine Frage der Rücksichtnahme und des guten Benehmens.
Andererseits muss ich auch nicht sofort anzeigen und klagen, nur weil einmal einer einen Fehler macht.
Leider gibt es aber heute sehr viele rücksichtslose und egoistische Menschen - auf beiden Seiten!

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Kopfnuss (11.715 Kommentare)
vor 12 Stunden

Es wurde in den Fällen im Artikel weder angezeigt noch geklagt.

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HJO (1.288 Kommentare)
vor 18 Stunden

Was mich stört, da persönlich bekannt. Meistens werden Senioren angeheuert, die für einen Nebenverdienst, stündlich die Parkplätze kontrollieren. Unabhängig, ob es dort Ordinationen gibt, wo man ev. auch Wartezeiten in Kauf nehmen muss.

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Kopfnuss (11.715 Kommentare)
vor 12 Stunden

Also sind Senioren das Problem, wieso?

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Dirk_Kuemmel (147 Kommentare)
vor 19 Stunden

Dieses moderne Raubrittertum geht seinem Ende entgegen.

Ich zittiere Klaus Schwab vom WEF:
»Bis zum Jahr 2030 werdet ihr nichts mehr besitzen und glücklich sein«

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thm (21 Kommentare)
vor 17 Stunden

Das Zitat stammt aus einem Essay einer dänischen Politikerin, das 2016 auf der WEF Website stand.

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Friz (577 Kommentare)
vor 19 Stunden

Ich besitze selbst einige Parkplätze an drei Standorten. Nicht in Traum fiele mir ein, ein kurzes Halten oder Umkehren als Besitzstörung zu sehen. Ich sehe diese Klagen als Missbrauch einer an sich vernünftigen Regelung.

Ärgerlich ist allerdings, wenn einige ihr Auto stundenlang auf unseren deutlich markierten Parkplätzen abstellen, obwohl sie keine Kunden sind. Aber auch die werden vor einer Klage mittels kleinem Zettel informiert, dass sie ihr Fahrzeug hier nicht abstellen dürfen. Geklagt habe ich bisher niemanden.

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spoe (16.623 Kommentare)
vor 19 Stunden

Alles eine Frage der Umstände und der Frequenz der Besitzstörung.

Neben Schulen, Vereinen, Sportanlagen, Behörden etc. kann es durchaus sinnvoll und nötig sein, den eigenen Besitz zu schützen.

In diesem Artikel geht es vor allem nicht um einen einzelnen Parkplatz, sondern um ein Grundstück, in das regelmäßig und der Bequemlichkeit halber eingefahren und umgekehrt wird. Das ist schon sehr dreist.

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Joob (1.553 Kommentare)
vor 18 Stunden

Aber es ist nmM noch lange keine Besitzstörung wenn ich auf einer Verkehrsfläche umdrehe.
Vor allem ist es sicher viel viel sicherer als rückwärte auf eine Durchzugsstraße raus fahren zu müssen !!

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Kopfnuss (11.715 Kommentare)
vor 12 Stunden

Es geht hier aber nicht um eine "Verkehrsfläche", sondern ein eingegrenztes Privatgrundstück, das gar nicht zu befahren ist.

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betterthantherest (39.461 Kommentare)
vor 18 Stunden

friz

schön, dass es noch Menschen mit Hausverstand und Anstand gibt!

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oblio (25.287 Kommentare)
vor 19 Stunden

Eigentlich sollten diese Plätze mit einer Tafel oder
sonstigen Maßnahmen als Privatbesitz gekennzeichnet
sein,
damit solchen Auswüchsen Paroli geboten werden!

Wer seinen Privatbesitz nicht kennzeichnet, sollte daher
auch kein Klagsrecht bekommen!

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oblio (25.287 Kommentare)
vor 20 Stunden

Ich wurde vor mehreren Jahren in Traun von
einem Rechtsanwalt zu einer Zahlung kontaktiert.
Das nannte sich Parkraumüberwachung.
ich schrieb zurück und hab nie mehr von denen gehört.
Vor einigen Jahrzehnten allerdings ging das vor Gericht,
der Parkplatz war Privatbesitz eines mir bekannten
Geschäftsmannes, Ich bezahlte einen geringeren als den
geforderten Betrag.
Diese Keilerei hat also bereits seit Jahrzehnten System.

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spoe (16.623 Kommentare)
vor 19 Stunden

Und nix daraus gelernt?

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oblio (25.287 Kommentare)
vor 7 Stunden

spoe
Das war das erste Mal in Linz,
das nächste Mal in Traun an einem
Sonntag Vormittag vor Geschäften
die alle geschlossen waren.
Keine Tafel, dass es Privatparkplätze waren
oder nur für Kunden erlaubt war dort
zu parken oder dass dort die Parkplätze
überwacht werden.
Die Parkplätze waren zwischen Gehsteig und
Straße, sah aus wie öffentlicher Grund!
Ich hab mich brieflich gewehrt und nie wieder
etwas von der Firma der Parkraumüberwachung
gehört oder gesehen!

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FerdinandBerghammer (1 Kommentare)
vor 20 Stunden

Irgendwie hab ich das Gefühl, an dieser Diskussion beteiligen sich viele, die im 5. Stock eines Miethauses wohnen und die Problematik der Besitzstörung nicht verstehen.

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spoe (16.623 Kommentare)
vor 19 Stunden

...aber gleichzeitig einen Riesenwirbel anzetteln, weil ein Kinderwagen - entgegen der geltenden Hausordnung - im Stiegenhaus abgestellt wurde. 😉

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Ledererturm (1.122 Kommentare)
vor 19 Stunden

stimme ich zu - es ergeben sich nämlich u.U. die Fragen : wieviele Lenker dürfen den dann im Lauf des Tages
"nur kurz parken"
"nur kurz umdrehen"
"nur kurz einkaufen"
"nur kurz mein Kind abholen" etc.,etc......

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Friz (577 Kommentare)
vor 19 Stunden

Wenn jemand wirklich nur umkehrt oder kurz hält, um jemanden aus- oder einsteigen zu lassen, dann ist das für mich ok. Sehe ich das, dann grüßt man sich freundlich und gut ist es.

Die Menschheit wird immer eigenartiger!

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Kopfnuss (11.715 Kommentare)
vor 12 Stunden

Echt jetzt? Wenn jemand in ihre Garage oder auf ihren Rasen fährt, ist das für Sie in Ordnung?

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spoe (16.623 Kommentare)
vor 20 Stunden

"wegen angeblicher Besitzstörung"

Auf fremden Privatgrund mit dem Auto (ohne Genehmigung) zu fahren, umzudrehen und anzuhalten ist jedenfalls und nicht angeblich eine Besitzstörung.

Es ist auch eine Besitzstörung, wenn es nicht geahndet oder abgemahnt wird.

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betterthantherest (39.461 Kommentare)
vor 20 Stunden

naja

30 Euro wird wohl zähneknirschend bezahlt.
Und daraus gelernt.
395 Euro ist pure Abzocke.

Darum geht es.

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spoe (16.623 Kommentare)
vor 19 Stunden

Um das Wort "angeblich" geht es (im obigen Posting).

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betterthantherest (39.461 Kommentare)
vor 18 Stunden

as Wort "angeblich" steht dort, weil die Unschuldsvermutung gilt... bis zum Abschluss eines etwaigen Gerichtsverfahrens.

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Kopfnuss (11.715 Kommentare)
vor 12 Stunden

Das Delikt wurde ja zugegeben,
und dann gibt es keine Unschuldsvermutung!

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oblio (25.287 Kommentare)
vor 19 Stunden

spoe
Und woher soll man wissen, dass angeblicher Privatbesitz ist??
"Schmecks!"oder "SS= selber Schuld!"
Nein, so einfach sollte es nicht gehen!

Hier ist der Gesetzgeber gefordert!!!
Aber Oje!
Der düselt bei anderen Problemen dahin und hat kein Interesse
daran etwas zu verändern!
Zumindest schaut es so aus!

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spoe (16.623 Kommentare)
vor 19 Stunden

Privatbesitz ist normalerweise entweder mit Tafeln oder sogar durch Schranken im Einfahrtsbereich gekennzeichnet .

Bei einer Garagenauffahrt sollte für einen Führerscheinbesitzer auch ohne Kennzeichnung klar erkennbar sein, dass es sich nicht um öffentlichen Grund handelt, wo man aber auch nicht einfach halten oder parken dürfte.

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oblio (25.287 Kommentare)
vor 7 Stunden

spoe
Was "normalerweise" an diesen privaten Grundbesitzen
gekennzeichnet sein sollte, ist aber leider, (wegen
beabsichtigter Klage?) einfach nicht passiert!

Ich bin öfter in Wien, dort ist mir derartiges nie passiert!

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Kopfnuss (11.715 Kommentare)
vor 21 Stunden

Darf man sich kostenlos auf die freien Plätze in ein Parkhaus stellen, weil diese ohnehin unbenutzt und frei sind? 😉

Nach der Argumentation vieler hier, verursacht man als Einzelner doch keine zusätzlichen Kosten. Also alles gut.

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fischauge76 (107 Kommentare)
am 28.01.2025 22:39

An alle Personen die sich genötigt fühlen sollte jemand am Privatparkplatz kurz mit dem Auto wenden. Bitte umgehend fachgerechte Hilfe aufsuchen!

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watergate2000 (1.531 Kommentare)
vor 21 Stunden

Geht das auch noch einmal in Deutsch?

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MeierZin (189 Kommentare)
vor 21 Stunden

Ist eigentlich fehlerfreies Deutsch

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Kopfnuss (11.715 Kommentare)
vor 20 Stunden

Eines der fehlenden Satzzeichen habe ich zum Ausgleich oben in mein Posting zum Ausgleich im Überschuss. 😉

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fischauge76 (107 Kommentare)
vor 17 Stunden

Sorry, war zu später Stunde und 12 Stunden Arbeitszeit😅

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MThommy (925 Kommentare)
am 28.01.2025 20:29

Was sagt die Rechtsanwaltskammer dazu?

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MySigma (2.591 Kommentare)
vor 22 Stunden

Dass "der Kollege" juristisch wahrscheinlich alles richtig macht. Einzig auf dem Briefkopf muss eine schwarze Fahne mit weißem Totenkopf abgebildet sein.

Moralisch zeugt es von einem interessanten Charakter.

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soistes (4.100 Kommentare)
am 28.01.2025 20:10

Welcher Schaden ist dadurch konkret entstanden?
Geht's nicht auch um Verhältnismäßigkeit?

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veribo (560 Kommentare)
vor 21 Stunden

Der Anwalt wird sich halt schwer tun, die entstandenen Kosten aufzulisten. Gier ist ja keine messbare Größe. Darum wird wohl keine Klage folgen.

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soistes (4.100 Kommentare)
am 28.01.2025 20:07

Da müsste die Gesetzgebung einschreiten.
Wucher wird doch sonst auch bestraft.

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