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Sohn ermordet? Schwere Kritik an Tiroler Ermittlern

Von Robert Stammler, 29. Februar 2024, 17:07 Uhr
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Tatort an der Flusspromenade: Verteidiger werfen den Ermittlern Pannen vor. Bild: GEORG K…CHLER/ZOOM TIROL (APA)

INNSBRUCK. Dem Vater eines in der Kitzbüheler Ache ertrunkenen behinderten Sohnes (6) wird weiterhin Mord zur Last gelegt. Doch die Verteidiger des U-Häftlings üben jetzt heftige Kritik an "Pannen" und der "laienhaften" Spurensicherung.

Es ist ein massiver Vorwurf, den die Tiroler Kripo und die Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen einen Tatverdächtigen (39) erheben: Er soll im August 2022 seinen behinderten Sohn (6) in die Kitzbüheler Ache geworfen haben, um ihn ertrinken zu lassen. Im Anschluss soll er einen Raubüberfall auf sich selbst vorgetäuscht haben, um das Ertrinken des Kindes wie einen Unfall aussehen zu lassen.

Seit Februar 2023 sitzt der Tiroler wegen Mordverdachts in U-Haft. Nun üben seine Verteidiger Albert Heiss und Mathias Kapferer massive Kritik an Polizei und Justiz. Bei den Ermittlungen und der „laienhaften“ Spurensicherung sei es zu „Pannen und Fehlern“ gekommen, dies würden sogar offizielle Gutachten belegen.

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Die Anwälte Albert Heiss (Verteidiger des beschuldigten Vaters) und Mathias Kapferer (Anwalt der Mutter) Bild: WOLFGANG EDER (APA)

Vom Straßenkehrer entsorgt?

Weniger als die Hälfte der Scherben, die von der Flasche stammten, mit der sich der Vater laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft selbst bewusstlos geschlagen habe, sei gesichert und untersucht worden. Der Rest wurde angeblich  von einem Straßenkehrer entsorgt.

Auch sei es falsch, dass der Vater kurz vor der Tat „Ohnmacht“ gegoogelt habe, das sei nachweislich Wochen zuvor gewesen, in einem anderen Zusammenhang. Am Tatort seien DNA-Spuren einer unbekannten männlichen Person gefunden worden. Diese würden „zurückgehalten“, so die Kritik.

Auch an der Jacke des auf eine Sandbank gespülten toten Kindes hafteten fremde DNA-Spuren eines unbekannten Mannes, sagt Heiss. Sie könnte auch nachträglich beim Rettungs- und Bergeeinsatz entstanden sein, sagt der Anwalt. Der Punkt sei, man wisse es nicht. Jedenfalls könne er keinen dringlichen Tatverdacht mehr erkennen, sagt der Anwalt.

Am Freitag entscheidet das Gericht über den von den Verteidigern gestellten Enthaftungsantrag.

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Autor
Robert Stammler
Redakteur Oberösterreich
Robert Stammler

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3  Kommentare
3  Kommentare
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Uther (2.438 Kommentare)
am 01.03.2024 07:17

Behördenversagen wäre nicht das Erste mal !!!!
Letzter Fall der fast Verhungerte Bub der in einer Hundebox eingesperrt wurde!

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azways (6.352 Kommentare)
am 29.02.2024 21:05

Und was, wenn die Behörden den wahren Täter kennen, schützen und nicht verfolgen wollen oder dürfen ?

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Skepsis (931 Kommentare)
am 01.03.2024 01:03

Wer ist er denn, der wahre Täter?
Elvis oder Adolf Hitler....?

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