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"Testfahrt mit Porsche": 38-Jähriger raste mit 200 km/h über die A2

Von nachrichten.at/apa, 02. Jänner 2025, 13:16 Uhr
Porsche will von Varta kaufen
Porsche verhandelt mit Varta. (AFP) Bild: APA/AFP/THOMAS KIENZLE

DOBL-ZWARING. Ein 38-jähriger Autolenker aus der Weststeiermark ist am Mittwoch auf der Südautobahn (A2) bei Dobl-Zwaring von einer Zivilstreife angehalten worden.

Der Mann war mit rund 200 km/h unterwegs gewesen, teilte die Landespolizeidirektion am Donnerstag mit. Zur Rechtfertigung gab er an, er habe eine "Testfahrt" mit einem geliehenen Porsche 911 machen wollen. Bei ihm wurde eine leichte Alkoholisierung festgestellt. Der Führerschein wurde ihm abgenommen, er wird angezeigt.

Der Autoraser war Zivilbeamten der Landesverkehrsabteilung Steiermark gegen 12 Uhr aufgefallen, als er in Richtung Wien bretterte. Die Streife nahm die Verfolgung auf, es wurde eine Geschwindigkeit von 200 km/h gemessen. Bei der Raststation Kaiserwald wurde der Mann angehalten. Der Porsche war nicht auf ihn zugelassen.

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11  Kommentare
11  Kommentare
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christiantf (623 Kommentare)
am 03.01.2025 09:57

Das wäre schneller gegangen! ;-)

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mauritius (148 Kommentare)
am 03.01.2025 09:08

200 auf der Autobahn mit einem 911er....ja my, gibt schlimmeres...
aber alkoholisiert noch dazu....der sollte einige tausender zahlen und Monate der Schein entzogen werden!

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.740 Kommentare)
am 02.01.2025 14:16

Mist, eine Leihkraxe, sonst wäre sie wohl weg...

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amha (13.081 Kommentare)
am 02.01.2025 18:03

Die grünegrüne Superministerin hätte Zeit genug gehabt, ihr Pfuschgesetz insoweit zu ändern, als der Halter für Dummheiten von Leuten haftet, denen sie das Fahrzeug überlassen.

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grannysmith (1.071 Kommentare)
am 02.01.2025 18:37

Die nächste Regierung kann ja dann die Strafen erhöhen, wenn sie will

Oder auch jegliche „Bevormundungen „ und Freiheitsberaubungen abschaffen…… schauen wir mal

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oe.tom (1.257 Kommentare)
am 03.01.2025 10:18

Wieso Pfuschgesetz?
Wenn es soweit kommt, dass ich als Halter in die Köpfe jener schauen können muß, was in diese, vorgeht, dann wird kein Fahrzeug mehr verliehen werden, dann ist es aus mit Firmen, aber auch mit Einsatzorganisationen, denn niemand wird dann mit einem Auto mehr unterwegs sein können, das ihm nicht gehört…
Das Risiko, dass ich ein Fahrzeug durch sowas verliere, ist dann viel zu hoch. Für einen Notfall Krankenwagen sind locker mal mehr als 2 Millionen hinzublättern, nur so als Beispiel.
Nein, es passt so, wie es ist, dass wenn das Fahrzeug nicht dem Fahrer gehört, dass es dann zwar an den Besitzer zurückgeht, aber der Lenker dieses Fahrzeug nie wieder in Österreich fahren darf!

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dachbodenhexe (6.077 Kommentare)
am 02.01.2025 13:56

Wie umgeht man dass einem das Fahrzeug weggenommen wird wenn man die Geschwindigkeit entsprechend überschreitet ?

Man leihe sich das Fahrzeug aus...........so einfach ist das !

Wie weit so ein Gesetz ernst zu nehmen ist, das ist eine andere Frage und zwar in zweifacher Hinsicht:

1) Ein Fahrzeug kann nur noch €1000.- wert sein oder aber auch €200 000.-

Damit ist das Strafmaß absolut ungerecht !

2) Wie schon geschrieben wenn dem Lenker das Fahrzeug nicht gehört, kann es ihm auch nicht weggenommen werden sei es nun ein Leasing Fahrzeug oder eine andere Art von Leihe.

Ich finde dass es sich bei diesem Gesetz nur um modernes Raubrittertum handelt.

Einfach eine ordentliche Strafe festlegen welche diese Raserei weitgehend unterbindet wäre die legale Option.

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koarl (360 Kommentare)
am 02.01.2025 15:46

Bei einem ausgesprochenem Waffenverbot wird dem einen eine dessert eagle .50 abgenommen dem anderen ein billiges Luftdruckgewehr. Beide liegen um einen Faktor von 15 auseinander. Auch ungerecht?

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dachbodenhexe (6.077 Kommentare)
am 02.01.2025 16:30

@koarl dieser Vergleich hinkt ein wenig, da es sich um eine Waffenverbot handelt. Das bedeutet dass der Eigentümer der Waffe diese nicht besitzen darf.
Würde die Waffe geliehen sein, so würde sie trotzdem dem unbefugten Besitzer weggenommen werden.

Beim Auto geht es um kein Autoverbot sondern um die überhöhte Geschwindigkeit mit diesem und eben diese unterschiedliche Handhabe wie ich sie bereits beschrieben habe.

Es ist eben nicht alles ein Vergleich das hinkt !

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oe.tom (1.257 Kommentare)
am 03.01.2025 10:24

Und wieder ein Blödsinn sondersgleichen!
Denn wenn mir das Fahrzeug weggenommen wird, dann darf mir der Besitzer das Fahrzeug auch nie wieder in Österreich überlassen! Dies kommt einem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich, und dann ist auch der Besitzer in der Verantwortung! Und auch Kraftfahrzeuge können bei unsachgemäßen Gebrauch zu Waffen werden, der AfD-Symphatisantenanschlag von Magdeburg zeigte dies sehr Beeindruckend!

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oe.tom (1.257 Kommentare)
am 03.01.2025 10:20

Wenn das Fahrzeug an den Besitzer zurückgeht, dann darf der Lenker dieses trotzdem nicht mehr fahren! Bitte zuerst informieren…

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