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Tödlicher Schuss in Kärntner Kaserne: Gutachten belastet Verdächtigen

Von nachrichten.at/apa, 31. Dezember 2024, 12:07 Uhr
Grundwehrdiener gestorben
In dieser Kaserne in Spittal an der Drau ist ein Grundwehrdiener von seinem Kollegen angeschossen worden Bild: GERT EGGENBERGER (APA)

KLAGENFURT. Nachdem Ende Oktober ein 21-jähriger Soldat in der Spittaler Türk-Kaserne nach einem Schuss aus der Dienstpistole eines Wachsoldaten gestorben war, belastet nun ein Gutachten den in U-Haft sitzenden Verdächtigen.

Demnach habe dieser auf das Opfer "einen Schuss abgegeben" - und sowohl die Waffe als auch die Sicherungsmechanismen hätten einwandfrei funktioniert, zitierte die "Kleine Zeitung" am Silvestertag aus dem Gutachten.

Konkret habe der 21-jährige Wachsoldat die Pistole aus Bauchhöhe abgefeuert, er könne dabei jedoch auch gesessen sein. Wie es dazu kam, dazu ließ der Gutachter keine Zweifel zu: "Eine Schussauslösung kann nur in Verbindung mit einer Abzugsbetätigung erfolgen." An der Waffe, einer Glock 17, waren Funktionstests durchgeführt worden. So wurde etwa gegen die geladene Pistole geschlagen, sie wurde heftig geschüttelt und fallengelassen. Ergebnis: An den Sicherungen wurden keine Mängel festgestellt. Auch am Holster habe es weder Manipulationsspuren noch Beschädigungen gegeben.

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Verdächtiger: "Wollte Waffe auffangen"

Zu der tödlichen Schussabgabe war es am 22. Oktober in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau gekommen. Aus vorerst unbekannter Ursache hatte sich ein Schuss aus der Dienstpistole eines 21-jährigen Wachsoldaten gelöst. Ein gleichaltriger Soldat wurde getroffen und mit schwersten Verletzungen ins Klinikum Klagenfurt geflogen, starb dort aber kurze Zeit nach der Einlieferung.

Der Verdächtige selbst bestreitet eine Tötungsabsicht und spricht von einem Unfall. Demnach sei ihm die Waffe aus dem Holster gefallen, er habe versucht, den Fall mit einem Fuß, dem Oberschenkel oder der Hand zu verhindern, wobei sich der Schuss gelöst habe. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hingegen geht von Absicht aus. Die Angaben des Beschuldigten können "nicht in Einklang mit einem ersten ballistischen Sachverständigen-Gutachten gebracht werden", hatte es schon zu Beginn der Ermittlungen geheißen.

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