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Boateng: Anklage zieht Revision gegen mildes Urteil zurück

Von Robert Stammler, 02. September 2024, 13:06 Uhr
SOCCER - BL, LASK vs WAC
Dieses Verfahren dürfte für Boateng aller Voraussicht nach erledigt sein. Bild: GEPA pictures / Christian Moser

MÜNCHEN. Die Staatsanwaltschaft München I, die eine Revision gegen die Vorbehaltsstrafe für LASK-Kicker Jerome Boateng eingelegt hatte, zieht dieses Rechtsmittel wieder zurück. Das Verfahren ziehe sich schon zu lange und sei aus Sicht der Beteiligten "kaum mehr zumutbar", so die Begründung.

Ende Juli wurde der Ex-Bayern-Star wegen Körperverletzung an seiner Ex-Partnerin für schuldig befunden. Es ging um mutmaßliche Angriffe bei einem Karibik-Urlaub im Jahr 2018.

Anstatt einer Verurteilung beließ es das Gericht bei einer Verwarnung, die Verhängung einer Geldstrafe wurde "vorbehalten",  ähnlich wie eine bedingte Strafe in Österreich. Die "bedingte Geldstrafe" wurde mit 40 Tagessätzen (zu je 5000 Euro, in Summe 200.000 Euro) bemessen.

Wie berichtet hatte die Staatsanwaltschaft München I gegen dieses milde Urteil zunächst eine Revision eingelegt, was mit der Anmeldung eines Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft in Österreich verglichen werden kann.

Doch am Montag teilte Anne Leiding, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I den OÖN mit, diese Revision wieder zurückzunehmen. 

Nach wie vor "von Urteil nicht überzeugt"

Die Begründung der Anklagebehörde klingt durchaus bemerkenswert: "Zwar sind wir nach wie vor nicht von der Richtigkeit des Urteils überzeugt, insbesondere sind wir der Auffassung, dass die Begründung lediglich einer Vorbehaltsstrafe unrichtig ist und eine Revision wohl erfolgreich darauf gestützt werden könnte."

Allerdings: "Im Hinblick darauf, dass das Verfahren nunmehr bereits seit über fünf Jahren bei Gericht anhängig ist und unter Berücksichtigung der Interessen der Geschädigten und ihrer Kinder halten wir eine Fortdauern des Verfahrens für die Beteiligten für kaum mehr zumutbar."

"Möchten weiterhin Opfer ermutigen"

Nachsatz: "Die Staatsanwaltschaft möchte weiterhin alle Opfer häuslicher Gewalt ermutigen, sich vertrauensvoll an die Ermittlungsbehörden zu wenden."

Im ersten Rechtsgang hatte Boateng noch – 120 Tagessätze (damals zu je 10.000 Euro, in Summe 1,2 Millionen Euro) erhalten. Die Staatsanwaltschaft München hatte hingegen eine Geldstrafe von 1,12 Millionen Euro gefordert. Ende Juli war auch ein Freispruch vom Vorwurf der schweren Körperverletzung gefällt worden.

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Autor
Robert Stammler
Redakteur Oberösterreich
Robert Stammler
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5  Kommentare
5  Kommentare
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jimmy1908 (351 Kommentare)
am 02.09.2024 18:19

Staatsanwaltschaft will sich den Fehler nicht eingestehen. Zieht zurück aber..... Spricht Bände! Armselig!

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laskpedro (4.009 Kommentare)
am 02.09.2024 19:06

Völlig korrekt terrorisieren alle Beteiligten über Jahre und auf einmal ziehend den Schwanz ein .. möchte nicht wissen was diese selbstdarsteller im promiprozess dem Steuerzahler gekostet haben

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betterthantherest (38.260 Kommentare)
am 02.09.2024 14:56

Dnn kann er sich endlich voll und ganz auf den LASK konzentrieren.

Seine Leistung gegen den WAC war unterirdisch ...

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soistes (3.582 Kommentare)
am 02.09.2024 16:49

dem ist nichts hinzuzufügen.

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laskpedro (4.009 Kommentare)
am 02.09.2024 19:06

Stimmt

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