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Nachfahrin von Jack-the-Ripper-Opfer fordert Wiederaufnahme des Falls

Von nachrichten.at/apa, 13. Jänner 2025, 21:00 Uhr

LONDON. Mehr als 135 Jahre nach den grausamen Morden von Jack the Ripper in London hat die Nachfahrin eines seiner Opfer neue Ermittlungen gefordert.

Die Zeit sei reif für eine Wiederaufnahme des Falls, sagte Karen Miller in einem am Montag veröffentlichten Interview der "Daily Mail". "Es würde mir, meiner Familie und vielen Menschen sehr viel bedeuten, wenn dieses Verbrechen endlich aufgeklärt würde", betonte sie.

Miller ist eine direkte Nachfahrin der am 30. September 1888 ermordeten Catherine Eddowes - dem mutmaßlich vierten der insgesamt fünf Opfer des berüchtigten Serienmörders.

"Der Name Jack the Ripper ist zu einer Sensation geworden. Er ist als berühmte Figur in die Geschichte eingegangen", sagte sie der Zeitung. Die Menschen hätten jedoch die Opfer vergessen, die zur Zeit der Taten keine Gerechtigkeit erfahren hätten. "Jetzt brauchen wir diese Untersuchung, um den Mörder legal zu benennen."

Der Fall von Jack the Ripper, eines der bekanntesten Serienmörders der Geschichte, ist genauso spektakulär wie mysteriös: Seine Verbrechen hatten 1888 das Londoner East End in Angst und Schrecken versetzt. Seine wahre Identität blieb jedoch jeher ein Rätsel, der Kriminalfall wurde nie aufgeklärt. Verdächtige gab es zahlreiche - von Mitgliedern des Königshauses über den Premierminister bis hin zu einem Schuhverkäufer.

2014 erklärte dann der Autor Russell Edwards, mithilfe von DNA-Spuren den aus Polen eingewanderten Frisör Aaron Kosminski als Täter identifiziert zu haben. Die DNA war von einem Schal sichergestellt worden, der am Tatort des Mordes an Catherine Eddowes gefunden worden war. Die Spuren stimmten sowohl mit dem Erbgut eines Nachfahren von Kosminski als auch mit dem von Karen Miller überein.

Edwards forderte in der Folge eine weitere Untersuchung des ungelösten Mordes und erklärte, dass die DNA-Beweise dies rechtfertigen würden. Allerdings werden seine Recherchen von einigen Experten in Zweifel gezogen. Da seine Erkenntnisse in keiner Fachzeitung veröffentlicht wurden, können sie nicht von unabhängiger Seite überprüft werden.

Nach dem Gesetz ist es Sache des Generalstaatsanwalts, eine neue Untersuchung zu genehmigen. Vor zwei Jahren lehnte der damalige Generalstaatsanwalt Michael Ellis einen Antrag mit der Begründung ab, es lägen keine ausreichenden neuen Beweise vor.

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