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Erste Strafen wegen Telefonierens am Steuer in Italien verhängt

Von nachrichten.at/apa, 14. Dezember 2024, 15:24 Uhr
Des Lenkers Blick aufs Handy wird zunehmend zur Gefahr im Verkehr
Handy-Bedienung am Steuer ist immer häufiger Ursache für Unfälle. Bild: VOLKER WEIHBOLD

ROM. In Italien kommt es zu den ersten Strafen wegen der neuen drakonischen Straßenverkehrsordnung, die am Samstag in Kraft getreten ist. Die erste Strafe wegen Telefonierens am Steuer wurde in Neapel verhängt.

Autofahrer müssen künftig mindestens 250 Euro zahlen, wenn sie sich mit dem Smartphone in der Hand beim Telefonieren oder Chatten erwischen lassen. Für Wiederholungstäter kann sich die Strafe auf bis zu 1.400 Euro und drei Monate Führerscheinentzug erhöhen.

"Wir haben Regeln eingeführt, die Leben retten sollen: Kampf gegen Handys am Steuer, gegen Drogen- und Alkoholmissbrauch, Helm-, Nummernschild-, Versicherungspflicht für E-Scooter: Ich rechne damit, dass die Zahl der Unfälle zurückgehen wird", kommentierte Verkehrsminister Matteo Salvini, der ein starker Unterstützer der neuen Straßenverkehrsordnung war.

Strafen für Alkolenker verschärft

Auch bei Autofahren unter Alkoholeinfluss werden die Strafen verschärft. Wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, dem wird der Führerschein für drei Jahre entzogen.

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 10 km/h überschreitet, wird mit Bußgeldern zwischen 173 Euro und 694 Euro belegt. Wird der Verstoß innerhalb einer Ortschaft und mindestens zweimal innerhalb eines Jahres begangen, erhöht sich das Bußgeld auf 220 Euro bis 880 Euro und der Führerschein wird für 15 bis 30 Tage eingezogen.

Kampf gegen Aussetzung von Tieren

Vorgesehen ist der Führerschein-Entzug von sechs Monaten bis zu einem Jahr für Personen, die Tiere auf der Straße aussetzen. Außerdem drohen bis zu sieben Jahre Gefängnis, wenn dadurch ein Unfall mit Todesfolge oder Verletzungen verursacht wird.

Das Fahrverbot für "leistungsstarke" Fahrzeuge wird für Führerscheinneulinge von einem auf drei Jahre verlängert. Diese dürfen keine Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 75 kW/t und keine Autos mit einer Höchstleistung von 105 kW/t fahren. Die Leistungsgrenze wurde jedoch etwas aufgeweicht. Nach dem derzeitigen Gesetz liegt die Grenze bei 55 kW/t für Kraftfahrzeuge im Allgemeinen und bei 70 kW/t für Personenkraftwagen.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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oe.tom (1.300 Kommentare)
am 15.12.2024 10:05

Ich bin auch dafür, dass man die derzeitigen Mickymausstrafen im Straßenverkehr massiv verschärft!!! Bei Rasern und Alk ist es schon geschehen, aber sonst?
Da würden dann nämlich nicht mehr viele solche „Bagatelldelikte“ einfach mal aus der Portokasse bezahlen, vor allem Autofahrende werden dann mal über ihr Verhalten anderen gegenüber reflektieren müssen, und auch Radfahrende und Fußgänger werden ihr Fett abbekommen, wenn sie für Fahrten gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung oder die nicht erlaubte Nutzung von fremden Verkehrsflächen ordentlich Blechen dürfen!

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (31.273 Kommentare)
am 14.12.2024 20:18

Italien ist hier wieder mal vorbildlich!

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linz2050 (7.634 Kommentare)
am 14.12.2024 17:42

Ob es was nützt ist mehr als fraglich. In der Schweiz sind die Delikte gestiegen seitdem es Haftstrafen, Auto Abnahme und höher Geldstrafen bei Rasen gibt. Das einzige was nützt ist Bewusstseinsbildung.

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grannysmith (1.091 Kommentare)
am 14.12.2024 16:52

Sauerei
Das ist ja richtig „Autofeindlich“

In einem Auto-Land wie Österreich wäre sowas nicht möglich

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2good4U (20.603 Kommentare)
am 14.12.2024 16:27

Sehr gut.
Immerhin ist das eine Vorsatztat.

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meisteral (13.321 Kommentare)
am 14.12.2024 15:38

Na bumm, jetzt heißt es aufpassen in Bella Italia,

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Damax (730 Kommentare)
am 14.12.2024 16:03

Recht so

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