"Estonia": Keine Entschädigung für die Opfer
TALLINN. Fast 25 Jahre nach dem Untergang der Ostseefähre "Estonia" mit 852 Toten hat ein französisches Gericht Schadenersatzklagen gegen die deutsche Meyer Werft abgewiesen.
Die Richter in Nanterre bei Paris wiesen auch die Klagen gegen die französische Prüfgesellschaft Bureau Veritas zurück.
Die Kläger hätten kein grobes oder vorsätzliches Fehlverhalten nachweisen können, begründete das Gericht in Nanterre am Freitag seine Entscheidung.
Die mehr als tausend Kläger – darunter Überlebende und Angehörige der Opfer – hatten in den jahrelangen Gerichtsprozess insgesamt mehr als 40 Millionen Euro verlangt.
Der Untergang der "Estonia" gilt als die größte zivile Schiffskatastrophe der europäischen Nachkriegsgeschichte. Die Fähre war 1994 auf der Fahrt von der estnischen Hauptstadt Tallinn nach Stockholm bei stürmischer See gesunken. Die Schuldfrage für das Unglück ist nie endgültig geklärt worden. Eine Untersuchung ergab jedoch Konstruktionsmängel an der Bugklappe, die bei dem Unglück abriss. Sowohl die Meyer Werft als auch die Schiffsprüfer hatten eine Verantwortung bestritten.