Auslieferung von Julian Assange ist vorerst abgewendet
LONDON. Weiterer juristischer Erfolg für Julian Assange: Der in Großbritannien inhaftierte WikiLeaks-Gründer wird bis auf Weiteres nicht an die USA ausgeliefert. Der 52-Jährige darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einlegen. Das entschied gestern der Londoner High Court.
Die beiden Richter kamen zu dem Urteil, dass die Garantien der US-Justizbehörden nicht ausreichen, um eine sofortige Überstellung zu rechtfertigen. Das britische Gericht hatte "glaubwürdige Versicherungen" gefordert, dass Assange bei einem Verfahren in den USA nicht die Todesstrafe drohe und dass er sich auf die Redefreiheit berufen dürfe.
Die US-Regierung will dem gebürtigen Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen nach Angaben seiner Unterstützer bis zu 175 Jahre Haft. Washington wirft ihm vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assanges Unterstützer hingegen sehen in der Strafverfolgung eine Vergeltungsaktion Washingtons, weil mutmaßliche Kriegsverbrechen aufgedeckt worden seien.
Assange sitzt seit beinahe fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London.
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