NSU-Terror: Urteil gegen Beate Zschäpe bestätigt
MÜNCHEN / KARLSRUHE. Beate Zschäpe ist nun rechtskräftig als Mittäterin der deutschen Neonazi-Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) verurteilt.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) verwarf ihre Revision mit schriftlichem Beschluss und strich nur eine Einzelstrafe, wie das Karlsruher Gericht gestern mitteilte. "Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben."
Zschäpe hatte 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die Männer acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Unternehmer sowie eine Polizistin. 2011 nahmen sie sich das Leben, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete die gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.
Auch die Urteile gegen die NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben und Holger G. sind rechtskräftig. Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt, G. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft.