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Frankreich: Eine Wahl in zwei Durchgängen
PARIS. Im französischen Mehrheitswahlrecht geht der Sitz im Parlament an jenen Kandidaten, der im jeweiligen Wahlkreisauf Platz eins liegt.
Im ersten Wahlgang (am vergangenen Sonntag) ist ein Kandidat gewählt, wenn er auf mehr als 50 Prozent (der abgegebenen Stimmen) im Wahlkreis kommt.
Das war am Sonntag nur in 76 der 577 Wahlkreise der Fall. In den restlichen Wahlkreisen kommt es am 7. Juli zu einem zweiten Durchgang. Antreten dürfen alle Kandidaten, die im ersten Durchgang mehr als 12,5 Prozent aller Stimmen (inklusive Nichtwähler) im Wahlkreis bekommen haben.Für einen Sieg im zweiten Durchgang reicht eine einfache Mehrheit– und hier setzt die Taktik mit allfälligen Allianzen ein.
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