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Ausbildungszuschuss auch für Sozialhilfe-Bezieher

Von nachrichten.at/apa, 28. Februar 2024, 21:40 Uhr
NATIONALRAT
Was heute im Nationalrat beschlossen wurde Bild: MAX SLOVENCIK (APA)

WIEN. Nach Beziehern von Arbeitslosenhilfen erhalten auch jene der Sozialhilfe die Chance auf einen Bildungsbonus, wenn sie an längeren AMS-Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen.

 Konkret handelt es sich um einen monatlichen Zuschlag in der Höhe von 136,2 Euro, wenn die Maßnahme länger als vier Monate dauert. Bei mehr als einjährigen Schulungen verdoppelt sich der Bonus auf 272,4 Euro. Der entsprechende Beschluss des Nationalrats wurde von Koalition und FPÖ getragen.

Entschädigungen zählen nicht als Vermögen

Ferner – gegen die Stimmen der Neos – klar gestellt wurde, dass Nachzahlungen von Heimopferrenten und angesparte Rentenbeträge sowie andere Entschädigungsleistungen für Heimopfer im Bereich der Sozialhilfe nicht als Vermögen zu werten sind. Damit reagiert man auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs, der es in einem konkreten Fall als zulässig gewertet hat, am Konto liegende Rentennachzahlungen als Vermögen einzustufen und somit einen Antrag auf Mietbeihilfe abzuweisen.

Neu aussehen wird künftig mancherorts der Dienstzettel. Arbeitgeber werden mittels einer Gesetzesänderung dazu verpflichtet, darauf in jedem Fall den Sitz des Unternehmens, eine kurze Beschreibung der Tätigkeit, die Vergütung von Überstunden, die Art der Auszahlung des Lohns, die Dauer und Bedingungen der Probezeit sowie einen Hinweis auf das Kündigungsverfahren anzugeben und den Dienstzettel unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Voraussetzung für die Ausübung der vereinbarten Tätigkeit sind, sind als Arbeitszeit zu werten und vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin zu bezahlen.

Titelschutz für Sozialberufe

Ein weiterer Beschluss des Abends betraf einen Titelschutz für Sozialberufe. Nur wer eine einschlägige akademische Ausbildung oder eine Diplom-Ausbildung hat, soll sich künftig "Sozialarbeiterin" bzw. "Sozialarbeiter" oder "Sozialpädagogin" bzw. "Sozialpädagoge" nennen dürfen. Wer die betreffenden Berufsbezeichnungen unbefugt verwendet oder eine einschlägige Ausbildung vortäuscht, ist mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 15.000 Euro bedroht. Dagegen stimmten nur die Neos, deren Abgeordnete Fiona Fiedler eine Mischung aus "Bürokratiemonster" und "Trostpflaster" zu erkennen vermeinte. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) zeigte sich hingegen zufrieden, habe man doch schon bei seiner eigenen Ausbildung an der Akademie für Sozialarbeit in den 1980er-Jahren für eine entsprechende Regel gekämpft.

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1  Kommentar
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ECHOLOT (8.923 Kommentare)
am 29.02.2024 09:05

Umso weniger wer leistet und arbeitet umso mehr Geld bekommt er vom Staat! Eine Frechheit!!

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