Michael Radasztics - der Ex-Staatsanwalt als Richter
WIEN. Schuldspruch oder Freispruch - am Ende liegt das erstinstanzliche Urteil im Kurz-Prozess bei Einzelrichter Michael Radasztics.
Es ist der politisch meist beachtete Prozess dieses Jahres. Wegen des Vorwurfs der Falschaussage sitzt Ex-Kanzler Sebastian Kurz mit zwei Mitangeklagten auf der Anklagebank - und Kurz' Verteidigung baute PR-technisch heute schon einmal vor, sollte Radasztics am Ende einen erstinstanzlichen Schuldspruch verhängen.
Radasztics sei „nicht objektiv“, man wolle daher einen anderen Richter, beantragte Kurz‘ Anwalt Otto Dietrich publikumswirksam zu Prozessbeginn – und begründete das mit angeblichen Kontakten von Radasztics zu Ex-Politiker Peter Pilz, der ein „erklärter Gegner“ von Kurz sei. Der Antrag wurde von Radasztics erwartungsgemäß abgelehnt. Er habe weder eine persönliche Beziehung noch ein Vertrauensverhältnis zu Pilz, sagte Radasztics - einzig ein beruflicher Kontakt habe bestanden, da er Pilz als Zeuge im Eurofighter-Verfahren einvernommen habe.
Das verweist auf Radasztics vormalige Karriere in der Staatsanwaltschaft. Denn Richter ist der 52-jährige Radasztics erst seit Jänner 2023. Davor war er 15 Jahre in der Staatsanwaltschaft Wien tätig. Dort ermittelte er unter anderem gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Peter Hochegger und Alfons Mensdorff-Pouilly - vor allem aber betreute er als Staatsanwalt bis 2019 das umfangreiche Eurofighter-Verfahren, ehe er den Akt an die WKStA abgeben musste.
Aus dieser Zeit stammt auch der Vorwurf, Radasztics habe eine Weisung des damaligen Sektionschefs Christian Pilnacek aus diesem Verfahren an Pilz verraten – ein Vorwurf, der sich trotz intensiver (und überschießender, wie eine Berufungsinstanz später feststellte) Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Eisenstadt gegen ihn nicht bewahrheitete. Auch Ermittlungen zum Vorwurf, dass Radasztics als Staatsanwalt ein von ihm geführtes Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser zwar abgebrochen, aber nicht eingestellt hatte, versandeten. Wie sich herausstellte, war dieses Vorgehen behördenintern übliche Praxis und damit rechtens gedeckt.
Dass Radasztics den Strafantrag gegen Kurz, Bonelli und Glatz-Kremsner auf den Schreibtisch bekam, liegt am computergesteuerten Aktenverteilungssystem des Wiener Landesgerichts – und damit am Zufall. Nachdem der Strafantrag am 11. August eingebracht worden war, wurde der Akt in der so genannten Einlaufstelle ins System eingegeben und der von Radasztics geführten Abteilung zugewiesen worden. Strafanträge der WKStA fallen in eine Sonderzuständigkeit, für diese Verfahren sind Wirtschaftsabteilungen zuständig, davon gibt es am Landesgericht für Strafsachen insgesamt zehn.
Vor seiner Zeit in der Staatsanwaltschaft war Radasztics als Rechtsanwalt (2001 bis 2005) tätig. Danach arbeitete er kurz in der Rechtsabteilung eines internationalen Mobilfunkunternehmen, ehe er 2006 die Richteramtsprüfung ablegte. Nach seinem Wechsel zur Staatsanwaltschaft Anfang 2007 war er zunächst für allgemeine Strafsachen zuständig, ehe er sich auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierte.
Wie bei vielen Richtern und Staatsanwälten üblich, ist Radasztics’ Privatleben gut abgeschirmt. Offiziell in Erfahrung bringen ließen sich zumindest sein Geburtsjahr 1971 und sein Geburtsort Wien.
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Schlechte Entscheidung. Ich glaube nicht, dass der jemals objektiv sein kann.
Sehr dubios, dass so ein unerfahrener Richter aus der WKStA mit Pilz-Kontakten diesen prominenten Fall bekommen hat.
Bitte Herr Rat, sprechen Sie ihn frei. Da haben Sie keine Arbeit und wir endlich unseren Frieden. So haben wir das vom Murer- , Kaprunprozess usw. gelernt.