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So wählt man richtig: Die einzelnen Schritte für Brief- und Wahlkartenwahl erklärt

Von nachrichten.at/apa, 01. September 2024, 07:29 Uhr
Wahlkarte
Bild: (APA/BARBARA GINDL)

WIEN. Die Stimmabgabe für die Nationalratswahl ist mehr oder weniger bereits im Gang. Neben der Urnenwahl am Wahltag gibt es nämlich einige andere Möglichkeiten, für die man jeweils eine Wahlkarte benötigt.

Diese kann man dann ausfüllen und per Post, Boten oder selbst der Bezirkswahlbehörde zukommen lassen. Neu ist, dass die Stimme gleich bei der persönlichen Abholung der Wahlkarte bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat abgegeben werden kann - quasi ein "Vorwahltag".

Beschlossen wurde diese Neuerung mit der Wahlrechtsreform 2023 und zum ersten Mal angewandt wurde sie bei der EU-Wahl im Juni. All jene, die sich ihre Wahlkarte nicht zuschicken lassen, sondern diese selbst auf der Gemeinde oder dem Magistrat abholen, können dieses Mal gleich vor Ort wählen und die ausgefüllte Wahlkarte wieder abgeben - ähnlich einem "Vorwahltag".

"Fliegende Wahlbehörde"

Aber es gibt noch andere Möglichkeiten, die Stimme abzugeben. Schon vor dem 29. September kann man sie per Post aus dem In- oder Ausland schicken oder direkt zur Bezirkswahlbehörde bringen (lassen), am Wahlsonntag dann österreichweit in einem "fremden" Wahllokal abgeben (lassen), oder - wenn man bettlägerig ist - vor einer "fliegenden Wahlbehörde" wählen.

Für jede Stimmabgabe außerhalb des "eigenen" Wahllokals ist eine Wahlkarte nötig. Die sollte man sich rasch besorgen - denn es zählen nur die Stimmen, die am 29. September um 17 Uhr bei der Wahlbehörde eingelangt sind.

Die einzelnen Schritte für Brief- und Wahlkartenwahl:

- Wahlkarte beantragen: Schriftlich (per Brief, Karte vom Wahl-Folder, Fax, E-Mail, mit ID Austria in der App "Digitales Amt", online) oder persönlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man steht. Die Identität muss nachgewiesen werden. Letzter Termin für den schriftlichen Antrag ist der Mittwoch vor der Wahl (25. September) - wenn man sie selbst oder ein Bevollmächtigter am Gemeindeamt (Magistratischen Bezirksamt) abholt, dann endet die Frist am Freitag vor der Wahl (27. September) um 12 Uhr.

- Briefwählen: Partei am Stimmzettel ankreuzen, nach Wunsch je einen Vorzugsstimmen-Kandidaten derselben Partei für Bund und Land eintragen (Listen liegen bei), einen Vorzugsstimmen-Kandidaten derselben Partei für den Wahlkreis ankreuzen - Stimmzettel in das ungummierte Wahlkuvert stecken und in die Wahlkarte zurücklegen - durch Unterschrift bestätigen, dass man persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst gewählt hat - Wahlkarte zukleben.

- Postweg: Die Adresse der Bezirkswahlbehörde ist aufgedruckt, das Porto übernimmt der Bund. Die Wahlkarte muss spätestens am 28. September um 9 Uhr im Post-Briefkasten liegen; die Post hebt ausnahmsweise am Samstag aus und liefert die Wahlkarten zeitgerecht ab.

- Abgabe bei der Wahlbehörde: Wenn man sie persönlich abgeholt hat, kann man sie gleich auf der Gemeinde oder dem Magistrat ausfüllen und wieder abgeben. Eine weitere Möglichkeit ist, sie entweder persönlich oder durch eine andere Person bei der Bezirkswahlbehörde abzugeben.

- Urnenwahl am 29. September: Persönlich im "eigenen" Wahllokal oder in jedem beliebigen Wahllokal Österreichs - aber nur mit nicht ausgefüllter Wahlkarte. Diese wechselt man im Wahllokal gegen einen Stimmzettel. Zu beachten ist, dass viele Wahllokale nicht bis 17 Uhr offen haben.

- Wählen im Ausland: Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden. Auch für die Briefwahl aus dem Ausland gilt Annahmeschluss Sonntag, 17.00 Uhr. Da der Postweg länger dauert, sollte man sich flott entscheiden. Im EU-Raum und in der Schweiz können die ausgefüllten Wahlkarten bis Montag, 23. September, bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder Einheit abgegeben werden. Außerhalb des EWR ist dies nur bis Freitag, 20. September, möglich. Diese leiten dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter.

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