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Niederlage für Toni Polster im Tor-Rechtsstreit gegen ÖFB

Von nachrichten.at/apa, 31. Juli 2024, 19:03 Uhr
Toni Polster
Toni Polster überlegt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.  Bild: (APA/Max Slovencik)

WIEN. Ex-Fußball-Star Toni Polster hat in seinem Rechtsstreit mit dem Österreichischen Fußballbund (ÖFB) um die nachträgliche Anerkennung von drei Länderspielen bzw. Toren eine Niederlage erlitten.

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen habe die Klage Polsters kostenpflichtig abgewiesen, teilte der Wiener Anwalt Manfred Ainedter nach Zustellung des schriftlichen Urteils am Mittwoch mit. Ainedter vertritt gemeinsam mit Alexander Hiersche Polster rechtsfreundlich.

Debatte um drei inoffizielle Spiele

Im Kern der Sache geht es darum, ob drei  – als inoffiziell bezeichnete – Spiele in den 1980er-Jahren einen offiziellen Charakter hatten oder nicht. Der Rekordtorschütze im rot-weiß-roten Teamdress klagte deren Anerkennung ein, zumal er bei den Begegnungen drei Tore erzielt hatte. Polsters Klage bezog sich konkret auf die Partien Liechtenstein - Österreich (0:6 am 7. Juni 1984 in Vaduz, ein Polster-Tor), Tunesien - Österreich (1:3 am 7. Februar 1987 in Tunis, zwei Polster-Tore) und Marokko - Österreich (3:1 am 2. Februar 1988, kein Polster-Tor). Diese werden seitens des ÖFB dem einstigen Stürmer momentan in der offiziellen Statistik nicht angerechnet. Nach derzeitigem Stand hält der Trainer des Regionalligisten Wiener Viktoria bei 95 Länderspielen und bisher unerreichten 44 Toren.

Der Richter kam in seinem Urteil zum Schluss, es sei ausschließlich Sache des ÖFB, welche Spiele in welcher Form für die Länderspielstatistik herangezogen werden. Es gebe dahingebend keine Vorgaben der FIFA. Die Entscheidung des ÖFB, dass nur sechs Spiele pro Jahr als offizielle Länderspiele gewertet wurden, sei "nicht unsachlich" und von der Vereinsautonomie gedeckt. Der Kläger – Toni Polster – habe nicht nachweisen können, dass er benachteiligt wurde.

"Wir überlegen Rechtsmittel"

"Wir sind natürlich enttäuscht, zumal sich der Richter aus unserer Sicht nicht ausreichend mit den Argumenten der Klägerseite auseinandergesetzt hat", sagte Ainedter am Mittwochabend. Man werde das nicht rechtskräftige erstinstanzliche Urteil jetzt einer eingehenden Analyse unterziehen. "Wir überlegen Rechtsmittel", meinte Ainedter.

Polster hatte in der Vergangenheit stets beteuert, sein Klagsbegehren habe nichts damit zu tun, dass ihm der aktuelle österreichische Stürmer-Star Marko Arnautovic seinen Torrekord wegschnappen könnte. Arnautovic hält aktuell bei 37 Treffern für die Nationalmannschaft. "Das ist einfach eine Ungerechtigkeit, die gen Himmel stinkt und die ich korrigiert haben möchte", hatte Polster im Vorjahr seine Motivlage dargelegt, gegen den ÖFB vor Gericht zu ziehen.

"Da machen drei Tore einen Unterschied" 

Im Prozess machte er dann vor allem geltend, dass die drei Tore auch seinen "Marktwert als Werbefigur steigern" würde: "Da machen drei Tore einen Unterschied." Es müsse den ÖFB außerdem "stolz machen, wenn ein Torschütze drei Tore mehr hat". Der ÖFB argumentierte demgegenüber damit, dass er sich an das Regulativ der FIFA halte, wo unter Test-, Freundschafts- und Bewerbspielen unterschieden wird.

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11  Kommentare
11  Kommentare
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Orlando2312 (22.766 Kommentare)
am 01.08.2024 15:23

Es ist nicht zu erwarten, dass in absehbarer Zeit jemand seinen Torrekord brechen könnte. Und wenn schon, das würde doch seine Leistung nicht schmälern.

Jetzt hat er nur eines erreicht. Er ist um ein schönes Sümmchen ärmer, der Ainedter um dasselber Sümmchen reicher.

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woiknail (1.014 Kommentare)
am 01.08.2024 09:48

Völlig unverständlich die Begründung des Urteils und auch das Verhalten des ÖFB. Da kann ich Toni Polster voll verstehen, der sich zu Recht über eine Ungerechtigkeit beklagt, auch wenn die meisten das hier in diesem Forum offenbar anders sehen.

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kirchham (2.526 Kommentare)
am 01.08.2024 09:12

Die Probleme möchte ich haben.🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️

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Libertine (5.999 Kommentare)
am 01.08.2024 08:11

Da dürfte der "schene Bua" auf die falschen Einflüsterer gehört haben. Wegen so einer Quisquilie vor Gericht ziehen, sagt auch einiges aus.

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westham18 (5.337 Kommentare)
am 01.08.2024 07:51

Gewisse, ehemalige Kicker sind nicht die hellsten....🤦‍♂️

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amha (12.482 Kommentare)
am 31.07.2024 21:39

Wenn Polster sich unbedingt lächerlich machen möchte, dann muss man ihm dies gewähren! Nach diesem Motto die völlig richtige Entscheidung.

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betterthantherest (37.146 Kommentare)
am 31.07.2024 19:29

Nach 40 Jahren.... da ist er ja bald draufgekommen der Herr Polster.
War er schon immer ein solcher Blitzgneisser?

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nixnutz (4.747 Kommentare)
am 31.07.2024 19:56

⚽😂😂

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transalp (11.185 Kommentare)
am 31.07.2024 19:27

Der-inzwischen alte Mann- soll doch a Ruhe geben, finde ich!
Sonst macht er sich noch lächerlich.
Noch dazu wegen so einen Schmarrn.

"..Le-gen-där.. ".
Seine Leistungen-
Das war im vorigen Jahrhundert!

Und darum ist auch diese Werbung eines Telefonabieters -
Nur eines:
Lächerlich!

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19josef66 (337 Kommentare)
am 31.07.2024 19:49

Die Werbung macht aber nicht der Polster sondern der Krankl...
Aber wie Sie schon sagten, eh wurscht.
Aber gekickt haben die beiden zu ihrer Zeit trotzdem nicht schlecht!

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nixnutz (4.747 Kommentare)
am 31.07.2024 19:15

Reine Wadlbeißerei. Der Name des speziellen Anwalts bürgt für Qualität.

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