3-G am Arbeitsplatz: Handel unterstützt Mückstein
WIEN. Der Handelsverband will dafür Entlastung der Angestellten bei der Maskenpflicht
Der Handelsverband begrüßt Pläne von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein zur verpflichtenden Einführung des 3-G-Nachweises am Arbeitsplatz.
Demnach solle für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Menschen zusammentreffen könnten, ab dem 15. Oktober die 3-G-Regel gelten, das heißt, sie müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein. Bei direktem Kundenkontakt gelte – mit Ausnahmen wie der Gastronomie oder Sportstätten – Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert werde. Das würde eine deutliche Verschärfung bedeuten: Derzeit gilt eine 3-G-Pflicht nur für das Personal in wenigen Bereichen, etwa in Spitälern oder Kuranstalten. Wer die 3-G-Regel nicht einhält, den könnte der Arbeitgeber ohne Bezahlung nach Hause schicken. Auch Kündigungsanfechtungen würden erschwert.
Der Handelsverband will aber auch Erleichterungen bei der Maskenpflicht für die 600.000 Handelsangestellten.
AK-Präsident Johann Kalliauer wundert sich, "dass die Sozialpartner in diese Vorhaben nicht eingebunden waren. Wir wissen auch noch nicht, welche Regeln letztlich gelten sollen. Wichtig ist, dass die Leute gesund von der Arbeit nach Hause kommen."