Weichenstellung für oder gegen AKW
WIEN/BRÜSSEL. Gericht entscheidet heute über Staatsbeihilfen für Atomprojekt Hinkley Point
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) entscheidet heute über Österreichs Klage gegen Staatsbeihilfen für das britische Atomkraftwerksprojekt Hinkley Point C. Der Einspruch wurde im Juli 2015 von der damaligen rot-schwarzen Regierung eingereicht.
Darin wird gefordert, dass die Genehmigung der EU-Kommission für diese Beihilfen für nichtig erklärt werden muss. Großbritannien hatte den AKW-Betreibern einen hohen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt.
Der oberösterreichische Landesrat Rudi Anschober nannte gestern bei einer Pressekonferenz in Wien das bevorstehende Urteil "eine erste zentrale Weichenstellung" zur Zukunft der Atomenergie in Europa. Es seien drei Szenarien möglich: Entweder lehnt das Gericht die Klage einfach ab oder der Beschluss wird an die EU-Kommission zur Prüfung zurückverwiesen oder – darauf setzt Anschober – das EuG erklärt "Beihilfen zur Atomenergie für grundsätzlich unzulässig". Der Grünen-Politiker bezog sich bei dieser Erwartung auf die Klagepunkte 1 und 2, die er "den Schlüssel" für dieses Anliegen nannte. Dort wird argumentiert, dass es keinen eigenen "Markt für Atomenergie" gebe und es sich bei Atomkraft auch nicht um eine "neue Technologie" handle.
Sollte eine der Parteien in Berufung gehen, wird eine endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für das kommende Jahr erwartet.
In Hinkley Point sollen zwei Druckwasserreaktoren gebaut werden, wie sie derzeit auch in Flamanville (Frankreich) und im finnischen Olkiluoto entstehen. (chk)