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Airbnb-Vermieter müssen zittern - Deutsche Steuerfahnder haben Daten

Von nachrichten.at/apa, 02. September 2020, 17:05 Uhr
FILE PHOTO: A 3D printed people's models are seen in front of a displayed Airbnb logo in this illustration
(Symbolfoto) Bild: Reuters

BERLIN. Wer in Deutschland Wohnraum über die Vermittlungsplattform Airbnb vermietet und die Einnahmen nicht versteuert hat, könnte demnächst Besuch von der Steuerfahndung erhalten.

Denn nach langem Rechtsstreit haben die Steuerbehörden in Hamburg nun die Unterlagen von Airbnb erhalten. Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung habe gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden in einem mehrjährigen internationalen juristischen Verfahren erreicht, dass Airbnb die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herausrücken muss, teilte die Hamburger Finanzbehörde am Mittwoch mit. Diese würden nun von den Hamburger Steuerfahndern ausgewertet und auch an andere Bundesländer weitergereicht.

Die Behörden benennen Airbnb nicht offiziell, sondern sprechen von einem "weltweit agierenden Vermittlungsportal für Buchung und Vermittlung von Unterkünften".

"Dies ist ein großer Erfolg der Steuerfahndung Hamburg", sagte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Dutschlandweit handle es sich um das erste erfolgreiche internationale Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Vermietungsumsätzen über Internetplattformen. "Damit ist ein wichtiger Durchbruch zur Aufhellung dieses erheblichen Dunkelfeldes erreicht worden", sagte Dressel. "Die Daten werden dazu beitragen, bisher den Finanzämtern verschwiegene Einnahmen aufzuspüren, um sie der Besteuerung zu unterwerfen."

Einnahmen aus Airbnb-Vermietungen sind zu versteuern, soweit sie 520 Euro jährlich übersteigen und das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag (9.408 Euro für Singles) liegt. Bei einer Steuerhinterziehung sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich, wobei besonders schwere Fälle auch mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden können. Unabhängig von der erteilten Strafe steht die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern der vergangenen zehn Jahre an, samt eines Verzugszinses von sechs Prozent.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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barzahler (7.595 Kommentare)
am 02.09.2020 20:27

Es ist fair, wenn denTrittbrettfahrer - Geschäftsmodellen der Boden entzogen wird.

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guentherbw64 (162 Kommentare)
am 02.09.2020 19:22

Die vermietung von zimmern ohne dafür steuern zu bezahlen untergräbt das geschäftsfeld der regulär geführten Pensionen und Hotels. Der Kuchen von Billigtouris wird sowieso kleiner weil nicht mehr kreuz und quer durch die Welt geflogen wird.

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fai1 (6.153 Kommentare)
am 02.09.2020 19:21

Endlich wird dieser ungeheure und allen bekannten Schwarzmarkt aufgeräumt.
Ich hatte einmal beim Zahlen der Einkommenssteuer einen Zahlensturz.
Anstatt ..43 überwies ich ..34. Keine 14 Tage später kan schon die Mahnung des Finanzamtes.
Aber Airbnb dürfen ihre Wohnungen - in Salzburg sogar geförderte Wohnungen - vermieten, ohne etwas zu bezahlen.
Ich hoffe, dass auch die Daten der österreichischen Vermieter bald bekannt sind.

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( Kommentare)
am 02.09.2020 19:05

Finde ich absolut in Ordnung!

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