Europäischer Gerichtshof rügt Datenschutzbehörde
LUXEMBURG/WIEN. Urteil: Beschwerden dürfen nicht abgelehnt werden
Richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH): Das oberste rechtsprechende Organ der EU entschied am Donnerstag gegen die Datenschutzbehörde in Österreich. Kernaussage: Anfragen und Beschwerden an eine Behörde können nicht allein aufgrund ihrer Zahl in einem bestimmten Zeitraum beschränkt werden.
Hintergrund war der Fall eines Österreichers, der sich bei der Datenschutzbehörde beschwert hatte, weil eine Firma nicht binnen eines Monats auf seinen Antrag auf Auskunft über seine personenbezogenen Daten reagiert habe.
Die Datenschutzbehörde lehnte es ab, die Beschwerde zu behandeln, da dieselbe Person binnen 20 Monaten 77 ähnliche Beschwerden gegen verschiedene Verantwortliche eingebracht habe. Die Behörde hatte dabei auf die seit Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwiesen. Demnach kann die Aufsichtsbehörde „bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiven Anfragen (...) eine angemessene Gebühr verlangen oder sich weigern, tätig zu werden.“
Das focht der betroffene Bürger an, und der Verwaltungsgerichtshof ersuchte den EuGH um Aufklärung. Die Richter in Luxemburg sagten, die Behörde müsse erst nachweisen, dass der Antragsteller missbräuchliche Absichten habe – etwa um die Behörde zu lähmen, indem er sie mit Anfragen überflute. Die Zahl der Anfragen und Beschwerden reiche nicht aus, um diese als „exzessiv“ einzustufen und abzulehnen, heißt es. Anfragen und Beschwerden werden in dem Urteil gleichgesetzt.
„Kein strukturelles Problem“
Matthias Schmidl, Leiter der Datenschutzbehörde mit rund 70 Mitarbeitern, sagte den OÖN, die Behörde sei an diese Auslegung gebunden und werde sie in künftigen Fällen berücksichtigen. Man komme „dem gesetzlichen Auftrag selbstverständlich nach“ und prüfe jede Beschwerde. Schmidl: „Dass es dabei zu Verzögerungen in Verfahren kommt, ist bei einer durchschnittlichen Belastung von rund 100 offenen Verfahren pro Bediensteten evident und eine mathematische Gewissheit und kein strukturelles Problem.“
Das hatte der Datenschutzaktivist Max Schrems kritisiert und das Urteil als „schallende Ohrfeige“ für die Datenschutzbehörde bezeichnet. Würde die Behörde Rechtsverstöße konsequent ahnden, gäbe es weniger Beschwerden, so Schrems.
Eine weitere "grüne Verarsche" der Bürger ist nun offenkundig.
Die Datenschutzbehörde ist dem GRÜNEN Justizministerium unterstellt.
Offenbar habens die GRÜNEN doch nicht so mit Transparenz - jene Transparenz die sie ständig von anderen fordern.
GRÜNE DOPPELMORAL.