kikaLeiner: Gutscheine werden nicht mehr angenommen
WIEN/ST.PÖLTEN. Nach der Eröffnung des Kika/Leiner-Insolvenzverfahrens vergangene Woche werden in den Filialen des Möbelhauses keine Gutscheine mehr angenommen. Wer nun noch offene Gutscheine hat und Geld zurückbekommen möchte, muss den offenen Betrag als Insolvenzforderung anmelden.
Zurückfließen wird allerdings nur die im Verfahren festgelegte Quote und nicht der volle Gutschein-Wert. Was mit Anzahlungen für größere Anschaffungen wie Küchen passiert, ist noch offen. "Seit der Insolvenzeröffnung werden keine Gutscheine mehr angenommen", sagte der kikaLeiner-Sprecher am Montag. Bereits vergangene Woche riet der Verein für Konsumenteninformation (VKI) dazu, Gutscheine möglichst rasch einzulösen, da sie sonst als Forderung angemeldet werden müssten und dies Geld koste. Für die Anmeldung einer Forderung fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an. Bei kleinen Forderungen sei daher zu bedenken, ob sich eine Anmeldung auszahle oder nicht - nicht zuletzt, da Kunden nicht den vollen Betrag, sondern nur die im Verfahren festgelegte Quote zurückbekommen, hieß es vom VKI. Gläubiger können Forderungen bis zum 10. Jänner 2025 anmelden.
Zukunft von Anzahlungen für größere Einkäufe noch offen
Ob Kundinnen und Kunden, die bereits Anzahlungen für größere Anschaffungen geleistet haben, ihre Ware noch erhalten oder sich auch in die Riege der Gläubiger einreihen müssen, ist derzeit noch offen. Denn der Insolvenzverwalter muss erst entscheiden, ob er in den bereits geschlossenen Vertrag eintreten möchte oder nicht. Tritt er in den Vertrag ein, steht dem Kunden die volle Ware zu, für die die Anzahlung geleistet wurde und er zahlt dafür den vollen Preis. Tut er das nicht, wird aus der Anzahlung eine Insolvenzforderung.
Im zweiteren Fall hat der Mitbewerber XXXLutz bereits angekündigt, offene Kika/Leiner-Kundenaufträge "möglichst kostenneutral für die Kunden übernehmen" zu wollen. Das Unternehmen werde dazu noch ein Angebot machen.
kikaLeiner meldete zum zweiten Mal in zwei Jahren Insolvenz an
Vergangene Woche meldete das Möbelhaus Kika/Leiner zum zweiten Mal in zwei Jahren Insolvenz an. Bereits 2023 wurde das Unternehmen zahlungsunfähig, kurz nachdem Rene Benkos Signa die Kika/Leiner-Immobilien an die Grazer Supernova und das operative Möbelgeschäft an den Handelsmanager Hermann Wieser verkauft hatte. Im Zuge dessen wurden von 40 Filialen 23 geschlossen und 1.500 Mitarbeiter gekündigt.
Nun stehen die verbliebenen 17 Filialen auf der Kippe, das Unternehmen beschäftigt derzeit noch 1.400 Mitarbeiter. Nicht direkt von der Insolvenz betroffen sind rund 150 Angestellte in den Gastronomie-Betrieben in den Kika/Leiner-Gebäuden, diese sind in einer eigenen Gesellschaft angestellt.
Wer bei dieser Historie Gutscheine kaufte oder Anzahlungen leistete,
darf sich gutgläubiger Sponsor nennen.
Anzahlungen von Privatpersonen müssen zukünftig abgesichert werden, nicht nur im Möbelhandel.
Verbraucher werden in vielen Bereichen über Gebühr „geschützt“, manchmal sogar mehr behindert als geschützt.
Über die Anzahlungen im Möbelhandel machen sich Verbraucherschützer und Politiker dagegen offensichtlich wenig Gedanken. Es geht dabei um wirklich sehr viel Geld. Aber wenn es schief geht, hat man einfach Pech gehabt. Das kann man so nicht akzeptieren!
Jede Absicherung kostet wieder was. Das muss jeder selbst entscheiden, per Gesetz so etwas vorzuschreiben, wäre typisch Österreich. Ein bisschen Hausverstand muss man als Konsument auch anwenden.
Wer bei einem Laden mit dieser Historie Gutscheine kauft oder Möbel (ohne jeglicher Absicherung) anzahlt, damit dann in 6-12 Wochen geliefert wird, lässt sich von der Gier steuern.
Möbel gibt es auch bei finanziell gesunden Händlern mit weniger Risiko.
Wir leben eh schon in einem Vollkaskostaat und bei jedem Vorfall kommt sofort der Ruf nach "Absicherung", "Garantie" und nebenbei "mehr Geld".
Wo bleibt die Eigenverantwortung? Wenn jemand nicht zuverlässig ist, dann leihe ich ihm kein Geld und im Geschäftsleben wird - so es keine Alternative gibt - eben Zug um Zug bezahlt.