VW muss Dieselkäufern Schadenersatz zahlen
KARLSRUHE / WOLFSBURG. Bundesgerichtshof sieht im Verhalten des Konzerns eine "sittenwidrige Täuschung" der Kunden
Für zehntausende Dieselfahrer ist der Weg für Schadenersatz von Volkswagen (VW) frei. In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gestern fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können.
Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Auch für Österreicher ist damit nun der Weg geebnet, in Deutschland gegen VW vor Gericht zu ziehen.
Die obersten deutschen Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.
VW sieht "Schlusspunkt"
Der Autokonzern will nach dem Urteil den verbleibenden Klägern Einmalzahlungen anbieten. VW werde mit entsprechenden Vorschlägen auf die Kunden zugehen, erklärte der Konzern am Montag. Einmalzahlungen seien eine "pragmatische und einfache Lösung". Die Höhe der Angebote hänge vom Einzelfall ab.
VW bezeichnete die Karlsruher Entscheidung als "Schlusspunkt". Das Urteil schaffe für einen Großteil der derzeit noch anhängigen rund 60.000 Fälle Klarheit. Der Konzern sieht nach eigenen Angaben kaum Anlass für weitere Klagen. "Volkswagen ist nun bestrebt, diese Verfahren im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah zu beenden."
Von einem Schlusspunkt wollen österreichische Juristen nichts wissen. Österreicher hätten gegenüber deutschen Verbrauchern sogar einen entscheidenden Vorteil: die Verjährungsfrist. In Deutschland sei sie nicht abschließend geklärt, für Österreicher betrage sie bei sittenwidriger Täuschung ganze 30 Jahre – auch vor deutschen Gerichten. "Das hat zur Folge, dass kein berechtigter Fall aufgrund von Verjährung erfolglos bleiben wird", sagte gestern der Wiener Anwalt Claus Goldenstein.
Wie Goldenstein warb gestern auch der heimische Verbraucherschützer Peter Kolba vom Verbraucherschutzverband (VSV) erneut für Klagen in Deutschland. "Man kann da einige tausend Euro Schadenersatz erlangen", so Kolba, dessen Verein gemeinsam mit einem Prozessfinanzierer Individualklagen in Deutschland anbietet. Die Klagen kosten nichts und bergen kein Risiko, im Erfolgsfall bekommt der Prozessfinanzierer 35 Prozent des erstrittenen Betrags, so Kolba gestern in einer Aussendung.
die E autos fahren auch viel weniger KM als angegeben, ist dies auch betrug?
noch dazu mit atomstrom oder kohlestrom der importiert werden muss.
Die Höchstgerichtsurteile werden immer weltfremder!
"Sittenwidrig".....
Der Kläger hätte der Werbung vertraut....
Andere Produkte werden bald im Mittelpunkt von Klagen stehen.
Das mit den Abgasen ist ja sowieso nur Fake , manche haben da ganz Alternative Fakten.
und die Rußigen Auspuffrohre sind ja nur da, um die Männlichkeit zu demonstrieren , da kommt sicher nix Giftiges heraus ...
Ich konnte keinen Nachteil feststellen,
Sittenwidrige Täuschung,
müsste da nicht jeder Bürger u Treue Steuerzahler auch manchmal eine Entschädigung vom Staat bekommen