Was ist, wenn was ist? Ein Tag ganz im Zeichen der Vorsorge
LINZ. Experten beantworteten Dutzende Fragen von OÖN-Lesern. Eine Veranstaltung der OÖN und der oberösterreichischen Notare.
66 Prozent der Oberösterreicher fürchten sich laut einer neuen Market-Studie vor einer schweren Krankheit. Das zeigt, wie relevant das Thema Vorsorge und Pflege ist und wie wichtig und richtig die Ausrichtung des ersten Vorsorgetags der OÖN und der oberösterreichischen Notare am Freitagnachmittag in den Promenaden Galerien in Linz war. Dutzende Leser hatten die Gelegenheit genutzt und Fragen eingesandt, die von Experten beantwortet worden sind.
Was sollte etwa geregelt sein, wenn eine fitte Pensionistin im Urlaub plötzlich einen Schlaganfall erleidet? "Es wäre wünschenswert, eine Vorsorgevollmacht erstellt zu haben, wenn man die Entscheidungsfähigkeit verloren hat", sagt Fritz Jank, Präsident der oberösterreichischen Notariatskammer. "Idealerweise überlegt man sich, wie diese ausgestaltet werden soll. Und wer mich vertreten soll", sagte seine Kollegin Verena Nothegger. Das erleichtere auch den Ärzten die Arbeit – Primar Christoph Röper: "Wir haben dann einen konkreten Ansprechpartner, wenn Behandlungen durchgeführt werden. Damit wird alles leichter."
Video: Die Talkrunden des OÖN-Vorsorgetages in voller Länge
Ein großes Thema war auch die Pflege. Landesrätin Birgit Gerstorfer verwies unter anderem auf die Pflegehotline (Telefon 051 775 775) und die Sozialberatungsstellen bei den Bezirkshauptmannschaften: "Wir haben auch eine sehr große Anzahl von pflegenden Angehörigen. Für sie gibt es die
unterschiedlichsten Unterstützungsmaßnahmen." Weitere Themen waren beispielsweise die "Patientenverfügung" (siehe Kasten) oder das Erstellen des Testaments. Eine der Leser-Fragen war die gesetzliche Erbfolge, wenn der Ehemann stirbt und eine Frau und zwei erwachsene Kinder hinterlässt und es kein Testament gibt. Jank: "Der Partner bekommt immer ein Drittel, das Kind oder die Kinder zwei Drittel."
Wenn der Chef krank wird
Was passiert, wenn der Firmenchef erkrankt oder stirbt? Wer kann den Betrieb weiterführen? In der zweiten Gesprächsrunde war unternehmerische Vorsorge das Thema. "In jedem Unternehmen sollte ein Prokurist oder ein Bevollmächtigter bestellt werden. So bleibt der Betrieb auch im Ernstfall aufrecht", sagt Notar Clemens Ettmayer. Fast ebenso wichtig ist, dass die wichtigen Informationen auch weitergegeben werden, sagt Notar Christoph Grumböck: "Es gibt immer wieder Fälle, in denen zwar rechtlich die Möglichkeit besteht, zu handeln, aber die Bevollmächtigten faktisch nicht in der Lage waren, etwa weil sie die Zugangscodes nicht kennen." Die wichtigsten Infos könnten etwa in einem Ordner hinterlegt werden. Die Unternehmer Gerrit Glomser und Ines Mittermair berichteten auf der Bühne aus der Praxis. "Ich bin ein Sicherheitsmensch und Planungstyp", sagt Mittermair, die mit ihrem Mann eine Landwirtschaft in Vorderweißenbach führt und etwa Bio-Hühnerfutter vertreibt. Sie verfügt über ein Testament und eine Vorsorgevollmacht: "Aber viele Freunde haben das nicht."
Ex-Glocknerkönig Glomser testet mit seinem Unternehmen, wie gut Menschen auf ein Höhentraining reagieren. "heimAlpin" hat er als GmbH gegründet. Eine gute Idee, wie Ettmayer sagt: Gute Vorsorge beginne bei der Rechtsform. Bei einer GmbH hafte nicht der Einzelne, sondern die Gesellschaft.
Fünf Punkte, die man wissen sollte
Was ist, wenn etwas ist? Fünf wichtige Punkte, und was Sie dazu wissen sollten:
- Vorsorgevollmacht: Sie legt fest, wer bei Verlust oder starker Einschränkung der Geschäfts- oder Urteilsfähigkeit die entsprechenden Angelegenheiten übernehmen soll. Sollte eine Entscheidung in sogenannten wichtigen Angelegenheiten (etwa Verkauf der bewohnten Immobilie) anstehen, wird die Vorsorgevollmacht vom Gericht nur dann herangezogen, wenn diese vor einem Rechtsanwalt, einem Notar oder aber vor dem Gericht aufgesetzt wurde. Existiert keine Vollmacht, wird ein Erwachsenenvertreter bestellt.
- Übergabevertrag: Damit lassen sich Vermögenswerte (Unternehmen, Immobilien, Wertgegenstände) bei Lebzeiten übertragen und man kann über die vertragliche Regelung auch eine Erbfolge vorwegnehmen. Im Gegensatz zu einer Schenkung ist eine Gegenleistung des Übernehmers vorgesehen. Außerdem kann ein Übergabevertrag in bestimmten Fällen sinnvoll sein, um steuerliche Vorteile wahrnehmen zu können.
- Schenkungsvertrag: Wenn kein Testament oder Schenkungsvertrag aufgesetzt wurde, tritt die gesetzliche Erbfolge in Österreich in Kraft. Dies kann dazu führen, dass Lebensgefährten oder Lebenspartner kein Erbe des Verstorbenen erhalten. Eine Schenkung zu Lebzeiten darf sich nicht mit Pflichtteilen der Erben schneiden, da Pflichtteilsberechtigte ihren Teil vom Beschenkten einfordern können.
- Erbschaftssteuer: Die Erbschaftssteuer in Österreich wurde im Jahr 2008 abgeschafft. Das bedeutet aber nicht, dass bei einem Erbe überhaupt keine Steuern mehr zu zahlen sind. Im Falle eines Erbes eines Grundstücks oder beim Haus- oder Wohnungserbe fällt die Grunderwerbsteuer an.
- Patientenverfügung: Sie teilt Angehörigen und Ärzten Ihre Wünsche mit, wie und ob Sie behandelt werden sollen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können und jegliche Hoffnung auf Heilung verstrichen ist. Bei einer verbindlichen Patientenverfügung muss der Arzt den festgehaltenen Willen ohne Wenn und Aber befolgen. Bei der sonstigen muss nur der festgehaltene Wille berücksichtigt werden. Der Arzt kann aber im Endeffekt entscheiden.
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