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65 Cent Miete, zehn Schilling Pacht: Land verwaltet Objekte mangelhaft

17. November 2018, 00:04 Uhr
65 Cent Miete, zehn Schilling Pacht: Land verwaltet Objekte mangelhaft
Um den Mietvertrag in der Villa Stonborough in Gmunden tobt nun ein Rechtsstreit. Bild: Volker Weihbold

LINZ. Rechnungshof übt Kritik – Landeshauptmann: Setzen Empfehlungen schon um.

Der Landesrechnungshof (LRH) hat die Verwaltung von Wohnungen und Gebäuden des Landes unter die Lupe genommen. Das Ergebnis fällt kritisch aus. Es sind einige Missstände aufgetaucht, die teilweise auch kurios anmuten.

"Es braucht eine Professionalisierung", sagt LRH-Direktor Friedrich Pammer. Um Liegenschaften bestmöglich zu verwalten und Erträge zu erwirtschaften, sei allen voran ein guter Überblick notwendig. Auch spiele das politische Umfeld bei Widmungen und Vermietungen oft eine Rolle. Pammer fordert "Transparenz und angemessene Vertragskonditionen".

Eigentümer und Verwalter der Immobilien sind die Landes-Immobilien GmbH (LIG) und die Abteilung Gebäude- und Beschaffungsmanagement (GBM).

Kritikpunkte im Folgenden:

Kulturverein: Die Räume im Gebäude Ludlgasse 16 in Linz sind an mehrere Nutzer vermietet. Der größte davon ist ein Kulturverein. Quadratmeter-Mietzins wurde keiner angegeben. Der LRH ermittelte diesen selbst und kam auf 65 Cent pro Monat. Dem Land waren außerdem nicht alle tatsächlichen Nutzer bekannt. Weil die vereinbarten Mieten nicht angemessen sind und die langfristigen Erhaltungskosten nicht decken, seien Anpassungen nötig, sagt Pammer. Dass die niedrige Miete eine Quasi-Förderung des Vereins sein könnte, lässt er nicht gelten.

Villa Stonborough: Im Jahr 2016 mietete sich in der "Villa Stonborough" in Gmunden eine Immobilienfirma ein. Der Vertrag enthalte einige "problematische Regelungen", heißt es im Prüfbericht, etwa Mieterschutz, Vorkaufsrecht und eine Erweiterung zum See. Mittlerweile läuft ein Gerichtsverfahren. "Bei der Verwaltung von exklusiven Liegenschaften sollte die LIG besonders sorgfältig agieren", sagt Pammer.

Campingplätze: In Steinbach am Attersee und in St. Lorenz am Mondsee hat das Land in den 1960er-Jahren Liegenschaften mit Seezugängen als Erholungsanlagen zu einem Anerkennungszins von jährlich zehn Schilling an die Jugendorganisationen von VP und SP verpachtet. Heute sind das 73 Cent. Mittlerweile handelt es sich hier um unzulässige Parteispenden. Die Bemühungen, das zu ändern, hätten wesentlich früher als im Juli 2018 erfolgen müssen, sagt Pammer.

Wohnungsvergaben: Der LRH hat 68 Dienst- und Naturalwohnungen geprüft. Diese werden von verschiedenen Abteilungen des Landes verwaltet; eine zentrale Erfassung gebe es bisher nicht, moniert Pammer. Verbesserungen seien auch bei jenen 1128 Wohnungen nötig, für die seit den 1950er- und 1960er-Jahren Zuweisungsrechte des Landes bei Wohnbaugesellschaften bestehen. Ausgeübt werden diese Rechte durch die Wohnungskommission der Personalvertretung, die Landesbedienstete als Mieter vorschlägt. "Es fehlen hier schriftliche Grundlagen für die Zuweisungsrechte", sagt Pammer.

"Die Empfehlungen werden genau geprüft. Ein Großteil befindet sich bereits in Umsetzung", sagt Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP). So gebe es organisatorische Änderungen der Liegenschaftsverwaltung in der Abteilung. Die interne Revision sei beauftragt worden, die Abläufe zu prüfen. Unabhängig von dieser Initiativprüfung des LRH habe er kurz nach seiner Angelobung im April 2017 der Abteilung den Auftrag erteilt, sämtliche Altverträge des Landes zu erheben und rechtlich prüfen zu lassen. (az)

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2  Kommentare
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jago (57.723 Kommentare)
am 23.11.2018 22:20

Sosehr ich auch den Landesrechnungshof als Institution der Legislative schätze ...

Wie viele Nutznießer der Schieflagen hätten von sich aus anstandshalber tätig werden müssen!

Wie viele von denen sind Parteifunktionäre, die sich ständig berufen fühlen, von Unternehmern ein moralisches Verhalten zu verlangen, an das sie selber nicht im Traum denken.

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mynachrichten1 (15.569 Kommentare)
am 23.11.2018 09:14

Amtspapier ist besonders geduldig. Schönreden und Färben braucht man vielfach nicht, weil wenn man nicht weiß was passiert, dann ist eh nichts passiert.

Und wenn`s die selber nicht wissen, was sollen dann Zeitungen schreiben, was noch Gehalt hat.

Bezüglich mutmaßlicher Behördenwillkür im Einzelfall, wären die Dinge noch viel einfacher richtig zu stellen.

Aber da ist leider das Amtsgeheimnis so im Wege.

Hier könnten Zeitungen dann das abdrucken, was sie von Bürgern erfahren würden und damit könnte ein Druck erzeugt werden auf Fehlentwicklungen. Aber das ist eben Qualitätsblättern überlassen und die sind rar, weil halt jeder von WErbung leben muss.

Aber was lernen wir von diesem Artikel exakt, das was wir eh schon wissen, das nämlich Papier geduldig ist und besonders dort, wo die Macht herum-macht, wobei man dann von ein bisserl pseudo kritischer Hofberichterstattung spricht.

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