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Erstes Raserauto versteigert: 24 Bieter trieben den Preis auf 2000 Euro

Von nachrichten.at, 20. November 2024, 14:24 Uhr
Dieser VW Passat wurde nun vom Dorotheum online zwangsversteigert Bild: Dorotheum

LINZ. Es war eine "Premiere " in Oberösterreich: Weil ein 17-jähriger Salzburger heuer im Sommer um 98 km/h zu schnell auf der Westautobahn geblitzt wurde, musste er den Wagen abgeben. Heute wurde dieser zwangsversteigert.

Die Beschreibung des grauen VW Passats Variant auf der Online-Seite des Auktionhauses Dorotheum klang nicht besonders vielversprechend: Der Allgemeinzustand des Fünftürers, Baujahr 2002, wurde mit "stark gebraucht, beschädigt" angegeben, dieser verfüge unter anderem über "Streifschäden". Zudem würden dem "gründlich überholungs- bzw. reparaturbedürftigen" Wagen auch Teile fehlen, hieß es weiter. Nachsatz: "Ohne Gewähr für Verkehrs- und Betriebssicherheit".  Dennoch boten insgesamt 24 Interessenten knapp zwei Wochen lang mit. Am Mittwoch um 13 Uhr wurde die Auktion schließlich geschlossen: Das erste zur Zwangsversteigerung angebotene "Raserauto" Oberösterreichs kam um 2000 Euro unter den Hammer. 

Artikelbilder
Die Auktion findet man online. Bild: Screenshot

Ausgerufen wurde das Fahrzeug Anfang November mit einem Startpreis in der Höhe von 400 Euro. Der letzte Bieter, der nun den Zuschlag bekam, legte 100 Euro auf das vorherige Gebot drauf. 

Warum es zur Versteigerung kam 

Ursprünglich gehörte der Wagen einem 17-jährigen Salzburger. Weil er damit aber heuer im August mit knapp 200 km/h über die  Westautobahn raste, wo er von der Autobahnpolizei Haid geblitzt wurde, musste der Teenager nicht nur seinem Probeführerschein abgeben. Auch der VW Passat war zunächst vorläufig und schließlich endgültig beschlagnahmt worden. Begründet wurde dies von der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land als zuständige Verwaltungsbehörde mit der bestehenden Wiederholungsgefahr. Nur durch eine dauerhafte Fahrzeugabnahme könne der Raser "von weiteren Taten dieser Art abgehalten werden", hatte damals Bezirkshauptmann Manfred Hageneder die Entscheidung begründet. Ist ein Raser hingegen mit einem Fahrzeug unterwegs, dessen Besitzer er nicht ist, erhalten die Lenker stattdessen ein Fahrverbot für das jeweilige Auto. 

Hintergrund für diese Entscheidung ist die 34. Novelle der  Straßenverkehrsordnung (StVO): Laut dieser kann seit 1. März bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge eben auch versteigert werden. Wurde dem Lenker jedoch innerhalb der vergangen vier Jahre der Führerschein aufgrund Schnellfahrens oder besonders gefährlichen und rücksichtslosen Verhaltens schon einmal entzogen, reicht eine Geschwindigkeitsübertretung von 60 beziehungsweise 70 km/h. Das Auto des jungen Lenkers ist in Oberösterreich das erste, bei dem die neuen Maßnahmen bis zum letzten Schritt gegriffen haben. 

Wer den Versteigerungserlös erhält 

Doch was passiert mit dem Versteigerungserlös? 30 Prozent des Erlöses bekommt das Land Oberösterreich, da es die Verwaltungskosten beziehungsweise den Aufwand der Strafbehörde – in diesem Fall der BH Linz-Land – trägt. Die übrigen 70 Prozent gehen an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds. Dort fließt das Geld in Projekte zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.

 

 

 

 

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18  Kommentare
18  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
il-capone (390 Kommentare)
vor 6 Minuten

Fussfessel mit GPS wäre logischer gewesen. Da kann der Lenker nach einmaliger Straff beliebig weiter fahren.
So er so was ähnliches von Hirn & Konsequenz hat.

Aber Wahlen gewinnst seit neuerem nur dann, wennst Ellbogenfreiheit und Autokratie im Programm hast ...

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linz2050 (7.238 Kommentare)
vor 10 Minuten

Na der @letzterest hat schon wieder ca. 50 Posting geschrieben. Na wenn man sonst nichts hat im Leben. Auch seine Familie hat sich schon abgewandt wie er sagte. Wundert es irgendjemand?

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schlumpfine (47 Kommentare)
vor 15 Minuten

Manche Poster, nicht nur hier, haben schon eine sehr eindimensionale Vorstellung von Freiheit.
Nämlich Freiheit als das Recht zu tun wonach mir halt so ist.
Dabei führt Freiheit ohne ein Korektiv durch Verantwortung letztendlich in die Anarchie und zum Recht des Stärkeren/Skrupelloseren.
Zum Auto: Der zweithäufigste Grund für tötliche Autounfälle ist nach der Ablenkung, (rd 30%) ist nicht angepasste Geschwindigkeit, (rd 20%), danach Alkohol (rd 5%)
Ad sameshit: Rasenmähen nach 22:00 hab ich noch nie erlebt; schnelles, rücksichtsloses Fahren schon.

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Kopfnuss (10.940 Kommentare)
vor 51 Minuten

Raserauto?

Was für ein seröser Begriff,
kaum tendenziös,
und Raser klingt in der Community viel schöner als Schnellfahrer.

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mei_meinung (2.506 Kommentare)
vor 48 Minuten

Knapp 200 km/h hat mit Schnellfahren nichts mehr zu tun. Da kann man getrost von einem Raser sprechen.

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sameshit (774 Kommentare)
vor 51 Minuten

Weit hat es unsere Politik gebracht! Jetzt wird einem auch das Eigentum genommen! Auch wenn man eine Straftat verübt hat. was kommt als nächstes? Wenn man ab 22 Uhr Rasen mäht kommt das Haus unter den Hammer?

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Kopfnuss (10.940 Kommentare)
vor 50 Minuten

Nur wenn man der Eigentümer des Rasenmähers ist. 😂

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mei_meinung (2.506 Kommentare)
vor 49 Minuten

Wusste nicht das rasenmähen nach 22 Uhr mit einer Gefährdung der Nachbarn einhergeht.

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sameshit (774 Kommentare)
vor 18 Minuten

Die Gefährdung besteht für einen selbst, wenn der Nachbar mit der Flinte beim mähen auf einen zielt.

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powerslave (1.325 Kommentare)
vor 47 Minuten

Der rechtlich korrekte Ausdruck ist "Verfall" und das gibt es schon seit Ewigkeiten.

Also, Schaum vom Mund abwischen...

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betterthantherest (37.671 Kommentare)
vor 45 Minuten

GRÜNE Enteignungsphantasien halt.

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spoe (15.740 Kommentare)
vor 59 Minuten

Da können die Grünen jetzt stolz sein, dass man einem 17-Jährigen das Auto weggenommen und versteigert hat. Damit rettet man weder die Welt, noch wird der Straßenverkehr deshalb sicherer.

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mei_meinung (2.506 Kommentare)
vor 56 Minuten

Richtig.

Eigentlich gehört ihm der Führerschein auf Lebzeit abgenommen ohne Chance ihn wieder zu bekommen.

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spoe (15.740 Kommentare)
vor 54 Minuten

Ein strengerer oder längerer Führerscheinentzug wäre gerechter, weil es Fahrzeugbesitzer (Klassenfeinde der Grünen) gleich wie Lenker mit geleasten oder geliehenen Fahrzeugen trifft.

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mei_meinung (2.506 Kommentare)
vor 52 Minuten

Ist auch das Einzige was solche Raser wirklich noch abschreckt.

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mei_meinung (2.506 Kommentare)
vor 52 Minuten

Und falls trotzdem weiter gefahren wird (ohne Führerschein) dann gehören solche Wahnsinnigen ohnehin vor Gericht.

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mickeyknox (256 Kommentare)
vor einer Stunde

gute Sache...weiter so bitte...

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neptun (4.274 Kommentare)
vor einer Stunde

Laut Fotobeschreibung war die Erstzulassung Juni 2002. Nix Bj. 84.

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