Alkotest und Feuerlöscher: Was bei der Fahrt in den Urlaub im Auto nicht fehlen darf
WIEN. Mit dem Pkw in den Urlaub: Bei den Österreicherinnen und Österreichern ist der Trend zur Reise mit dem eigenen Auto ungebrochen. Dabei gilt es aber einiges zu beachten - und oft Ungewohntes mit zu haben.
Andere Länder, andere Mitführpflichten: Wer im Urlaub mit dem eigenen Wagen ins europäische Ausland reisen möchte, sollte sich zuvor genau über die dortige Gesetzeslage informieren. Denn was in Österreich verpflichtend im Fahrzeug mitzuführen ist, reicht in vielen Nachbarländern nicht oder geht über die Klassiker Warnweste oder Autoapotheke hinaus. "Und auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ist die Pflichtausstattung nicht komplett, kann man abgestraft werden", warnt Yvette Polasek vom ÖAMTC.
Ein genauer Blick kann also tatsächlich bares Geld sparen, denn vieles ist für Reisende aus Österreich recht überraschend. Oder hätten Sie etwa daran gedacht, einen eigenen Alkotest in den Urlaub mitzubringen? In welchem Urlaubsland das Pflicht ist und wo es sonst noch überraschende Utensilien im Fahrzeug braucht, weiß der ÖAMTC:
- Alkoholtest: Finger weg vom Alkohol gilt für Autolenkerinnen und Autolenker überall. In Frankreich müssen Sie aber selbst einen Alkoholtest mitführen, um bei einer Kontrolle direkt nachweisen zu können, dass sie nüchtern unterwegs sind.
- Feuerlöscher: In vielen Ländern, unter anderem in Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien oder auch in der Türkei, muss verpflichtend ein Feuerlöscher im Auto mitgenommen werden. In Belgien gilt das für Reisende im eigenen Auto nicht: Die Mitführpflicht bezieht sich nur auf in Belgien zugelassene Pkw. Wichtiger Tipp der ÖAMTC-Expertin Polasek: "Oft wird vergessen: Die Bestimmungen gelten auch für Mietautos. Daher ist es ratsam, die korrekte Ausstattung bei der Fahrzeugübernahme immer zu überprüfen."
- Warndreiecke: Fast überall in Europa ist ein Warndreieck im Auto vorgeschrieben. In der Türkei und Zypern reicht aber ein einziges nicht aus: Wer ein Auto lenkt, muss daran denken, gleich zwei davon mitzuhaben. In Spanien gilt dasselbe, allerdings nur für im Land gemeldete Pkw – somit auch für Mietwagen. "In der Schweiz muss zwar nur ein Warndreieck mitgeführt werden, dieses muss aber griffbereit sein. Es reicht nicht aus, wenn es im Kofferraum liegt", sagt Polasek.
- Warnweste: Warnwesten sind auch in Österreich verpflichtend - und zwar nicht nur, sie im Auto dabei zu haben, sondern auch, sie zu tragen. Unterschieden werden muss - auch im Ausland - zwischen einer Mitführ- und einer Tragepflicht. "Die Tragepflicht besagt, dass alle Insassen bei einem Unfall oder einer Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Kurioserweise ist die Tragepflicht aber nicht immer an die Mitführpflicht gekoppelt – so zum Beispiel in Großbritannien, Island, Italien, Moldau und Polen. In diesen Ländern muss trotz fehlender Mitführpflicht im Notfall eine Warnweste getragen werden“, sagt Polasek. Aber auch dort, wo sie nicht verpflichtend ist: Eine Warnweste zu tragen ist nie verkehrt, wenn man sein Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalls verlassen muss.
- Reservereifen: Das Auto ist vollgepackt, jeder Zentimeter Platz für das Gepäck ausgenutzt und dann das: Ein Reservereifen ist wohl das sperrigste und unpraktischste Utensil, das ins Urlaubsland mitgenommen werden muss. Ein solcher ist aber in Albanien, Montenegro oder auch in Bosnien und Herzegowina vorgeschrieben. Manchmal kann anstelle eines Reservereifens auch ein Reifen-Reparaturset ausreichen, wenn dieser nicht serienmäßig vorhanden ist (Kroatien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Tschechien).
Wer sich zu Hause nicht besoffen hinters Steuer sitzt braucht auch im Urlaub keinen Alkomaten.