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Welldorado-Prozess: Zwei Schuld-, zwei Freisprüche

Von nachrichten.at/rom, 30. November 2016, 08:18 Uhr
Fotos: Fortsetzung Welldorado-Prozess, Landesgericht Wels, Wels, 09.11.2016 - verpixelt
Gibt es heute ein Urteil im Welldorado-Prozess?

WELS. Heute stand der zehnte Verhandlungstag im Welser Landesgericht auf dem Programm. Nach mehr als 80 Prozessstunden sind die Urteile in der Welldorado-Affäre gefallen. Es gab zwei Schuldsprüche und zwei Freisprüche.

Zur Erinnerung: Zwischen 2006 und 2014 sind aus den Kassen des Welser Bäderzentrums insgesamt mehr als 416.000 Euro verschwunden. 

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21  Kommentare
21  Kommentare
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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 01.12.2016 07:35

SCHADE - das URTEIL zeigt, daß die Staatsanwaltschaft nicht UNABHÄNGIG handelt, sondern Weisungsgebunden.

Der Erste Kommentar von Nachrichten über W. ließ MICH schon schlimmstes Erahnen, daß wieder mit ZWEIERLEI MASS gemessen wird.

Die JUSTITIA hält auch eine WAAGE, die verdeutlichen soll, das das RECHT nach SORGFÄLTIGER ABWÄGUNG der SACHLAGE gesprochen werden soll.

Das war rein eine HUSCH und PFUSCH AKTION um den FALL ZU DEN LEICHEN AKTEN legen zu können.

EINE Erweiterung der ANKLAGE, nach § 2, 6 und 8 AHG hätte gezeigt,

daß der GERICHTSSTANDORT WELS noch für GLEICHBEHANDLUNG SORGE trägt!

SCHADE um die Chance. Nächste CHANCE Amtsmissbrauch Kontrolle KOITS/RABL (RABL hat auch VERJÄHRUNGSFRIST 02/16 verstreichen lassen) Auszahlung zu viel PENSION DREI JAHRE durchgehend.

SCHADEN - ca. € 360.000 für ALLE BÜRGER ein KLACKS.

Gegen dieses URTEIL wird keiner berufen also nach BERUFUNGS FRIST RECHTSKRÄFTIG.

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wootwo (883 Kommentare)
am 01.12.2016 08:11

Lieber WR, Urteile spricht ein Richter (in diesem Fall ein Schöffensenat) und nicht der Staatsanwalt!

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 02.12.2016 07:31

DANKE - jedoch die Staatsanwaltschaft erarbeitet die KLAGE
BEWEISE und FAKTEN

und ermöglicht es dem RICHTER - Schöffensenat,
wenn dieser die FAKTEN - BEWEISE auch anerkennt

zu einem URTEIL zu kommen.

Acuh RICHTER obwohl DIESE blind - taub - und geräuschlos sind, sollten ein GEFÜHL für GERECHTIGKEIT zeigen und auch öffentlich aussprechen.

Gesetzestexte sind oft holprig und für die Allgemeinheit (dazu zähle ICH mich) meist schwer verständlich, aber sie lassen dem Richter einen Entscheidungsspielraum für ein gerechtes Urteil.

Und Mir gehts auch um die WIRKUNG was so ein URTEIL aufs VOLK bewirkt.

Kein Vertrauen in Justiz derer Mitarbeiter weil Anklage nicht professionell erarbeitet wurde und Richter Schöffensenat nicht mitwirken bei Beweise/Faktenerkundung sind für mich nicht nachvollziehbar

und einer DEMOKRATIE und ordentlichen RECHTSSPRECHUNG für WELS und derer BÜRGER nicht förderlich.

Naja. das letzte Wort ist ja noch nicht gesprochen. Siehe neuerliche Anklage.

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marioportulak (61 Kommentare)
am 30.11.2016 20:26

Und die Halbe Mille ? Alle Beteiligten sind sicherlich höchst zufrieden mit den Urteil - Justitia in Österreich ist ganz toll - auch der ,, Hypo ,, Fall hat gezeigt dass es sich lohnt viel Geld zu unterschlagen - die milde Urteile beweisen es immer wieder.

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StefanieSuper (5.470 Kommentare)
am 30.11.2016 18:07

Wenn man sich Abteilungsleiter schimpft, sollte man Mindestkompetenzen aufweisen. Diese waren offensichtlich nicht
gegeben. Wenn man nicht einmal kontrolliert, ob alles rechtens ist, dann ist man für den dadurch entstehenden Schaden verantwortlich.
Hrr H. kann eine Messe lassen und sich für das außerordentlich milde Urteil bedanken. Führungskräfte sehen wohl anders aus.

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WernerKraus (938 Kommentare)
am 30.11.2016 17:31

War doch von Beginn an klar, dass man nur Herrn H. Opfert und nicht den Herrn W. Hat aber bestimmt nix mit seiner Verwandtschaft zu tun. zwinkern

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Katzenkoerberl (1.838 Kommentare)
am 30.11.2016 16:16

Für die unterschlagen Summe ist die Strafe der Haupttäterin m.E. zu gering...wie könnte sie diese Summe in 2,5 Jahren je verdienen? In sofern eine lohnende Bereicherung....

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Marmeladinger (517 Kommentare)
am 30.11.2016 15:10

Boah die machens aber spannend.....
Weiß garnicht, wie oft ich den Ticker schon aktualisiert hab....

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Urwelser (1.270 Kommentare)
am 30.11.2016 15:46

Freispruch für M.M. ist meines Erachtens OK, jener für W. nicht. Da wäre mehr Mut gefragt gewesen...Strafe für Sch. ist angesichts der unterschlagenen Summe gerechtfertigt, das Strafausmaß für J.H. ist bei weitem zu gering. Als unmittelbarer Vorgesetzter hat er jahrelang nix gemacht, dann hat er sich abgeputzt. H. hätten mindestens ebenfalls 30 Monate aufgebrummt werden müssen. Ich gehe nicht davon aus dass die Strafen bedingt ausgesprochen wurden...

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 30.11.2016 15:00

DANKE für die Ausführungen.

Staatsanwaltschaft Wels kann JETZT beweisen, daß NICHT ALLE GLEICH und GLEICHER sind vor GERICHT!

Dass Justitia mit verbundenen Augen dargestellt wird, soll zeigen, dass die Rechtssprechung ohne ansehen der Person erfolgt.

Betrug
§ 146. Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Immer wieder INTERESSANT diesen PARAGRAPHEN zu lesen.

Der Einbruchdiesbstahl im Auto ist sehr kryptisch. Das Nichthandeln betrifft § 146 Betrug.

Verletzung der Kontrollpflicht und Meldung kommt noch dazu.

Es geht auch darum, ob JETZT alles auf die KASSIERERIN abgewälzt wird und das GERICHT WELS sich lächerlich macht.

STa, Wels wird am URTEIL gemessen von Bürgern.

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( Kommentare)
am 30.11.2016 19:14

StA gemessen........ des ist doch denan wurscht !
der kriegt am 1. sein Gehalt
und in ein paar Jahren zur fürstlichen Pension
den Pensions- 100 er
und in der Zwischenzeit glaubt er
an eine göttlichen Berufung.

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Orlando2312 (22.843 Kommentare)
am 30.11.2016 11:54

Dann läuft es wieder mal darauf hinaus, wie es auch bei Penn und Mayer in Linz war. Dummheit und NixWissen ist nicht strafbar.

Abteilungs- und Dienststellenleiter seien laut deren Verteidiger unschuldig. Korrekte, gewissenhafte Beamte seien sie sogar. Was also zeichnet derart gute Beamte aus? Was sagt man zu solchen Vorgesetzten, die über Jahre nichts von Betrügereien bemerken, die ein ganz neuer Mitarbeiter fast auf Anhieb erkennt?

Und eine bedingte Strafe wir gefordert für eine schamlose Betrügerin mit einer solchen Schadenssumme, das halte ich also durchaus NICHT angemessen. Von Schadenswiedergutmachung kann bei solchen Beträgen ja sowieso nicht die Rede sein.

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( Kommentare)
am 30.11.2016 12:40

"Dann läuft es wieder mal darauf hinaus, wie es auch bei Penn und Mayer in Linz war. Dummheit und NixWissen ist nicht strafbar."

.....unterschied ist, dass das penn und mayer physich diese geld nicht angefasst haben.

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Orlando2312 (22.843 Kommentare)
am 30.11.2016 13:27

Das haben auch die beiden Mitangeklagten nicht. Die haben nur Ihre Kontrollpflichten nicht wahr genommen.

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( Kommentare)
am 30.11.2016 14:56

wirklich? ich hätte es ohne deine erklärung nicht gewusst! grinsen

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Orlando2312 (22.843 Kommentare)
am 30.11.2016 15:26

Und was soll dann Ihr Posting unter meinem aussagen? Stänkern und sonst nix. grinsen

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( Kommentare)
am 30.11.2016 17:36

stänker, stänker, stänker......

:-)

hicks

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jago (57.723 Kommentare)
am 30.11.2016 14:21

Das ist normal, dass neue Besen besser kehren.

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Superheld (13.396 Kommentare)
am 30.11.2016 14:36

Auch in der Politik?

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jago (57.723 Kommentare)
am 30.11.2016 11:05

Wie hoch ist erst der Schaden, der aus den Konjunktiven entsteht und aus den rhetorischen Fragezeichen grinsen

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einfachWels (344 Kommentare)
am 30.11.2016 10:00

Wenn man bedenkt es geht um einen Schaden der Nachweisbar ist.
Was ist mit der Summe die nicht nachweisbar ist? Hier wurde so viel Geld entwendet und es juckt keinen der Angeklagten. Ho... als Leiter hat jahrelang weggeschaut. Und wer glaubt es war nur eine Person? Ich wäre mir da nicht so sicher.
Bin schon gespannt wie das Urteil ausfällt. Schuldig sind auch die Vorgesetzten die ihre Aufgaben nicht erfüllt haben und weiterhin noch am Magistrat sind und Geld dafür bekommen.

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