Streit um Patent auf Paprika
MÜNCHEN / LINZ. Ein Patentantrag des Syngenta-Konzerns für einen Paprika erregt die Gemüter der Bauern und heimischen Pflanzenzüchter. Nach einer Beschwerde von Syngenta geht das Verfahren zurück an den Start.
Ein roter Paprika, der durch Kreuzen einen verbesserten Nährstoffgehalt aufweisen soll, ist Auslöser für einen Disput über das Recht, Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen zu erteilen. Das Gericht des Europäischen Patentamtes mit Sitz in München hat das Patentverfahren nach einer Beschwerde wieder zurück an den Start geschickt. Der über biologische Züchtungsverfahren veränderte Paprika wurde noch nicht als Patent anerkannt, sagte ein Sprecher des Europäischen Patentamts (EPA) zu den OÖNachrichten, nachdem Bauernvertreter von einem bereits erteilten Patent gesprochen hatten.
Bauernvertreter und Pflanzenzüchter erhoben anlässlich dieses Patentantrags, der als eine Art Präzedenzfall gilt, ihre Stimme. "Das Europäische Patentamt stellt sich hier gegen die Biopatentrichtlinie der EU", sagte Franz Reisecker, Präsident der Landwirtschaftskammer OÖ. Die Befürchtung ist, dass Pflanzen nicht mehr frei miteinander verkreuzt und gezüchtet werden können, sondern dass Konkurrenten einander das verbieten könnten und dass die Verwendung der Pflanzen zur Züchtung kostenpflichtig wird.
"Dadurch würde man à la longue die klein- und mittelständischen Pflanzenzüchter in Europa abseits der großen Konzerne aushebeln", befürchtet der Pflanzenzucht-Experte Christian Krumphuber. Patentrechtlicher Schutz von Sorten sei absolut inakzeptabel, weil pflanzliches Material, auch wenn es züchterisch bearbeitet ist, nicht zu einer Art "mautpflichtiger Autobahn" werden dürfe, so Reisecker. Auch der deutsche Bauernverband lehnt die Entscheidung vehement ab, weil sie politischen Vorgaben der EU widerspreche.
Nicht der erste Streitfall
Das Europäische Patentamt ist eine internationale und keine EU-Behörde. Ihre Mitglieder, das sind die 28 EU-Staaten plus zehn weitere europäische Länder, haben den 7000 Mitarbeitern den Schutz von Erfindungen in Europa übertragen. Der Paprika ist nicht der erste Streitfall bei Biopatenten. Ein Patent auf Braugerste mit bestimmten Mutationen von Heineken und Carlsberg hatte schon Widerstand ausgelöst, sodass es Anfang Oktober wieder eingeschränkt wurde. Dabei wurde allerdings ein technisches Verfahren, das die Braugerste verändert hatte, patentiert, nicht die biologische Züchtung, die seit 2016 in der EU nicht mehr so ohne weiteres patentiert werden darf.
Die Gesellschaft zur Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt Arche Noah fordert, Lücken im Patentrecht zu schließen, die Patente auf Pflanzen und Lebewesen ermöglichen.
"Diese Entscheidung ist ein großer Rückschritt und schafft erneut Rechtsunsicherheit", kritisiert Michael Gohn, Obmann der Pflanzenzüchtervereinigung Saatgut Austria die mündliche Entscheidung des Beschwerdegerichts des EPA. Entscheidend sei, wie die Patenterteilungspraxis weitergeht und wie die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten reagieren werden", so Gohn. Die Saatgut Austria fordert, möglichst rasch wieder Rechtssicherheit für Züchter und Landwirte herzustellen.
Warum Frauenförderung oft scheitert – und was Betriebe ändern müssen
Barcelona: Besitzer von Ferienwohnungen fordern Milliarden
Hohe Kosten: Wie die Österreicher heizen wollen
Spektakuläre Hochhäuser: Doka erhält Großauftrag in Dubai
Interessieren Sie sich für diesen Ort?
Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.
Für Nutzpflanzengemüse und Nutztiere darf es keine Patente geben - so schauts aus.
für junge Leute OK sie wissen ja nicht wie gut das "freie" Gemüse/Obst mal geschmeckt hat
Und wie lange gilt das Paprika-Patent?
Wie teuer werden die Gebühren nach 10 Jahren, 12, 15 ...?
Nix davon im OÖN-Artikel.
Vor dem EU Beitritt wurde über die Blutschokolade gemunkelt.
Vielleicht fehlt da nicht mehr.
Doch viele unangenehme Vorhersagen sind tatsächlich eingetroffen.
Das Patentamt in München hat mit der EU nichts, naja, fast gar nichts zu tun.