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17-Jähriger fuhr auf der A1 fast 100 km/h zu schnell: Auto beschlagnahmt

Von nachrichten.at, 11. August 2024, 17:21 Uhr
Geschwindigkeitskontrolle
Eine Streife der Autobahnpolizei Haid erwischte den Burschen nahe Ansfelden (Bezirk Linz-Land).  Bild: (Volker Weihbold)

ANSFELDEN. Nicht nur seinen Probeführerschein, auch seinen Wagen ist ein 17-Jährigen nach einer Radarkontrolle auf der Westautobahn im Bezirk Linz-Land los.

Eine Geschwindigkeitskontrolle hat für einen 17-Jährigen schwerwiegenden Konsequenzen: Nachdem der Bursch aus dem Bezirk Salzburg-Umgebung am Sonntagvormittag mit 198 km/h statt der erlaubten 100 km/h über die Westautobahn bei Ansfelden gerast war, muss er nicht nur seinen Probeführerschein abgeben, auch sein fahrbarer Untersatz wurde vorläufig beschlagnahmt. 

92 km/h zu schnell 

Der Teenager war am Sonntag gegen 11 Uhr in eine Laser-Kontrolle der Autobahnpolizei Haid geraten. Abzüglich der Messtoleranz ergab sich eine Geschwindigkeitsübertretung von 92 km/h, teilte die Polizei am Sonntagnachmittag mit. Am Rastplatz Ansfelden Süd wurde ihm der Probeführerschein an Ort und Stelle abgenommen. Nach telefonischer Rücksprache mit dem diensthabenden Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft wurde auch die vorläufige Beschlagnahme des Pkw angeordnet.

Seit 1. März erlaubt die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung bei eklatanten Überschreitungen des Tempolimits die Abnahme des Wagens. Ab 80 km/h Geschwindigkeitsüberschuss im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts können diese Maßnahmen zur Anwendung kommen. Gibt es bereits eine Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, ist die Abnahme schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts möglich.

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9  Kommentare
9  Kommentare
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Blauwaehler (86 Kommentare)
vor 48 Minuten

Noch 1 Jahr warten, denn mit 18 kann er sich sowie von den € 25.000,--, die er von der Meinl-Reisinger überwiesen bekommt, ein neues Auto kaufen!!!

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linz2050 (6.877 Kommentare)
vor 51 Minuten

Auto weg ... auch nur vorübergehend ist ja die eine Sache.
Ich würde in solchen Fällen diese Leute zu einer gerichtliche Erwachsenenvertretung verurteilen ... auf mindestens fünf Jahre. Sozusagen er wäre in dieser Zeit absolut handlungsfähig!

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WindausNordost (321 Kommentare)
vor 59 Minuten

Hoffentlich gehört das Fahrzeug diesem Idioten, denn

"Wird das Tempolimit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h bzw. außerhalb des Ortgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, droht der „Verfall“ – also die dauerhafte Abnahme des Fahrzeugs – schon beim ersten Vergehen dieser Art."

... Dann bitte ohne zu zögern versteigern!

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Hirnhappler (5 Kommentare)
vor einer Stunde

Da kann er endlich sein Klimaticket nutzen - würde sagen Schnellzug wegen der Geschwindigkeit

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danadella (832 Kommentare)
vor 2 Stunden

Das Auto gehört sicher dem Papa, der Mama oder der Oma …

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holzmann (188 Kommentare)
vor 2 Stunden

Was ist das?
Ab 80 km/h Geschwindigkeits ü b e r s c h u s s im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts können

Sowas leistet sich eine renomierte Zeitung wie dir OÖ NR. traurig

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Blauwaehler (86 Kommentare)
vor 2 Stunden

Was jetzt: Radar- oder Lasermessung? Schon langsam müsste sich das auch schon mal in den Medien herumgesprochen haben, dass dies ein Unterschied ist! Genauso wie oft geschrieben wird: Mit einer Laserpistole "geblitzt"! Ein Lasergerät mit eingebauten Blitz gibt es meines Wissens noch nicht!

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Tebasa1781 (489 Kommentare)
vor 2 Stunden

#Sprachgebrauch

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.900 Kommentare)
vor 2 Stunden

Papi hat bald seine Karre wieder...

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