17-Jähriger fuhr auf der A1 fast 100 km/h zu schnell: Auto beschlagnahmt
ANSFELDEN. Nicht nur seinen Probeführerschein, auch seinen Wagen ist ein 17-Jährigen nach einer Radarkontrolle auf der Westautobahn im Bezirk Linz-Land los.
Eine Geschwindigkeitskontrolle hat für einen 17-Jährigen schwerwiegenden Konsequenzen: Nachdem der Bursch aus dem Bezirk Salzburg-Umgebung am Sonntagvormittag mit 198 km/h statt der erlaubten 100 km/h über die Westautobahn bei Ansfelden gerast war, muss er nicht nur seinen Probeführerschein abgeben, auch sein fahrbarer Untersatz wurde vorläufig beschlagnahmt.
92 km/h zu schnell
Der Teenager war am Sonntag gegen 11 Uhr in eine Laser-Kontrolle der Autobahnpolizei Haid geraten. Abzüglich der Messtoleranz ergab sich eine Geschwindigkeitsübertretung von 92 km/h, teilte die Polizei am Sonntagnachmittag mit. Am Rastplatz Ansfelden Süd wurde ihm der Probeführerschein an Ort und Stelle abgenommen. Nach telefonischer Rücksprache mit dem diensthabenden Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft wurde auch die vorläufige Beschlagnahme des Pkw angeordnet.
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Seit 1. März erlaubt die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung bei eklatanten Überschreitungen des Tempolimits die Abnahme des Wagens. Ab 80 km/h Geschwindigkeitsüberschuss im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts können diese Maßnahmen zur Anwendung kommen. Gibt es bereits eine Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, ist die Abnahme schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts möglich.
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Ich hatte als 17jähriger gar keine Auto und auch bis heute nie eines besessen, das knapp 200 fährt.
Wozu auch?
Und wieso gibt es bei uns beim Auto kein Limit oder Stufenregelung wie beim Motorrad?
Wie ist die Fehlertoleranz eine manuellen Geschwindigkeitsmessung? In welchem BH Pamphlet kann man das inkl Fehlerfortpflanzung nachlesen?
Einfach Googeln oder auf der Polizei nachfragen:-)
NICHT die Geschwindigkeitskontrolle, sondern die von ihm gefahrene Geschwindigkeit ist Ursache der Konsequenzen.
Wenn so ein Spezialist dann abseits der Autobahn an einem Baum zerschellt und es Tote gibt ist dann auch die Ursache „unbekannt“ und vom Baum, bis Kurve und Auto alle Schuld, nur nicht der Fahrer!
Gut das man ihn aus dem Verkehr gezogen hat, er ist ja noch jung und der hoffentlich eingeleitete Lernprozess zahlt sich noch aus.
speedy99
da fürchte ich die ganzen Messerstecher, sowie die Frauen- und Mädchen-Vergewaltiger viel mehr als jemanden, der auf der Autobahn 200 fährt.
Hab ich am Sonntag übrigens auch getan - alles save. Wenn auf der Autobahn fast nix los ist und die Autobahn gut ausgebaut ist, sehe ich bei 200 km/h auch keine Gefahr. Gut, das Auto muss logischerweise auch danach gebaut sein. Mit einem Opel Corsa oder Dacia Duster würde ich dies auch nicht machen...
dass man mit der "leeren Menge" im Kopf überhaupt noch lebensfähig ist, grenzt an ein Wunder
jowie
Für das, dass du als unerfahrener kommentierst, dir die Einschätzung fehlt und dies somit ein nicht ernst zu nehmendes Posting ist, kann ich auch nichts dafür🤷♂️
Für was kommentierst du eigebdlich, wenn du als unerfahrener somit gar nicht weißt, worüber du schreibst?
Superman, bist du es?
Ab einer gewissen Geschwindigkeitsüberschreitung sollten die Polizisten das Recht bekommen, dem Fahrer im Zuge der Führerscheinabnahme eine Ohrfeige zu verpassen.
Vielleicht rüttelt das manche wach?
Interessanter Ansatz wäre es. Zumindest eine verbale Ohrfeige wäre schon gut.
Desto "einfach gestrickter" der Täter, desto unmittelbarer muss die Konsequenz folgen, damit er den Zusammenhang versteht.
Über ein Urteil sechs Monate danach ärgert er sich zwar, kann aber den Zusammenhang zur Tat nicht mehr so klar herstellen, wodurch der Lerneffekt sinkt.
Das dürfen die nicht einmal bei einem Kinderschänder.
Wohl ein Blau-Wähler.....?
Eher ein Klimakleber auf der Flucht
Täglich grüßt das Murmeltier
Das Auto gehörte sicher der Mama oder dem Papa und kommt wieder zurück. So wird das wohl nix.
Auch wenn‘s Mama oder Papa gehören sollte, und die es zurückbekommen, fahren darf er es nicht mehr, das steht dann im Zulassungsschein… Und wenn er damit fährt, ist es, selbst wenn er seinen Schein wieder hat, so wie wenn er keinen Führerschein hat und fährt, eine Straftat…
Deshalb: wenn man ein Fahrzeug nicht beschlagnahmen kann, dann sollte die Höhe der Strafe mindestens dem Wert des Fahrzeuges entsprechen.
Solche treiben sich auf der Straße rum…..🙈👎👎
Und einige Kilometer weiter in Deutschland hätte dieses Tempo niemanden interessiert, so ein Schwerverbrecher aber auch...🤦♂️🤦♂️🤦♂️
Da machen mir die ganzen eingereisten Messerstecher und Mädchen-Vergewaltiger viel mehr Angst als jemand, der auf einer Autobahn 200 fährt, die vermutlich ziemlich leer war
In der 100er Beschränkung mit 200 fahren ist in Deutschland erlaubt?
wer weiß, wo die Polizisten mit dem Radargerät standen, vermutlich gleich zu Beginn der 100er-Beschränkung). Wundern würds mich nicht, da dies eine gesicherte Einnahmequelle ist.
Viele (einschließlich mir) lassen das Auto in eine Beschränkung ausrollen und schleifen nicht sofort auf das höchst zulässige Tempolimit zusammen. Nebenbei spart das Ausrollen auch Sprit, ist komfortabler und besser für die Bremsen.
Die Begrenzung beginnt mit der Ortstafel bzw der Beschränkung, da gibts kein ausrollen. Vorrausschauendes fahren und rechtzeitig vom Gas, dann kann man bis zur Beschränkung schön ausrollen., sprit sparen und Bremsen schonen. Wer halt zu schnell muss zahlen, selber schuld, vieleicht passt jener beim nächstenmal etwas besser auf der Strasse auf.
BernhardB
durch die Topographie ist es häufig unmöglich, bis zur Beschränkung ausrollen zu können. Und 1 km vorher mit dem Ausrollen zu beginnen, damit man bei Ortsbeginn 50km/h drauf hat, will man auch nicht, da man dann eine Verkehrsbehinderung ist.
Die Beschränkung gilt ab dem Schild. Ist in Deutschland nicht anders, nur sind die Schilder viel kleiner…
Habe zufällig das Polizeifahrzeug mit dem Radar am Sonntag Vormittag von der Gegenfahrbahn aus gesehen. Das war nicht am Anfang der Geschwindikeitsbeschränkung, sondern mindestens einen Kilometer nachher. Vom Gas gehen und ausrollen lassen funktioniert VOR dieser Beschränkung sehr gut. Ausserdem gilt auch vor dem Hunderter ein Limit von 130 km/h und nicht 200.
Automobil
vermutlich....vermutlich....
Was wird das "Automobil" mal schreiben, wenn ihm bei 200km/h mal ein Baum- ein Brückenpfeiler etc. im Weg ist?
auf einer Autobahn? Träumt weiter...
Wie gesagt - 200 km/h sind in D prinzipiell auch kein Problem. Gelten dort leicht andere physikalische Gesetze?
Aber prinzipiell wär man mit 3-400 km/h noch schneller am Ziel,oder?
herst
Prinzipiell hat du damit natürlich Recht.
Aber wir wollen doch bitte bei der Realität bleiben😉
Sorry, ihre Rechtfertigungen sind Käse!
Also die Streckenabschnitte auf denen in DE 200 km/h kein Problem sind, sind auch nicht so häufig wie hier manche glauben
Nix mehr.
Nicht nur, dass eine 100er Beschränkung in Deutschland genauso gilt.
Auch im 130er Bereich wäre es gefährlich, weil keiner damit rechnet.
Im übrigen gilt in Deutschland trotzdem 130km/h Richtgeschwindigkeit.
Man darf zwar, wo es unbegrenzt ist, schneller fahren, aber nur wenn es die Verhältnisse zulassen.
Und im Falle eines Unfalls hat man sofort eine Teilschuld.
Das ist jetzt die x-te Meldung über die Abnahme eines Fahrzeuges wegen Schnellfahrens. Mich würde brennend interessieren, wie oft dieses „strenge“ Gesetz tatsächlich dann auch die Versteigerung etc… auslöste. Denn mehrfach kam nach kurze Zeit die Meldung, dass das als verfallen erklärte Fahrzeug zumeist wegen der Besitzverhältnisse zurückgegeben werden musste.
Wie immer gilt: Wer lesen kann, hat auch in diesem Fall Vorteile.
Selbst wenn der Besitzer das Fahrzeug zurückbekommt, der Lenker darf es in Österreich nicht mehr fahren…
5erBMW um € 5000,00😳😳
Noch 1 Jahr warten, denn mit 18 kann er sich sowie von den € 25.000,--, die er von der Meinl-Reisinger überwiesen bekommt, ein neues Auto kaufen!!!
Das "neue" Auto um € 25.000,- wird aber wohl nie die 198 km/h erreichen - außer vielleicht im freien Fall... :o)
Wieso kann ein 25.000 € keine keine 200 fahren?
um 25.000 bekomme ich locker einen gebrauchten Kebab-Ferrari
Auto weg ... auch nur vorübergehend ist ja die eine Sache.
Ich würde in solchen Fällen diese Leute zu einer gerichtliche Erwachsenenvertretung verurteilen ... auf mindestens fünf Jahre. Sozusagen er wäre in dieser Zeit absolut handlungsfähig!
Hoffentlich gehört das Fahrzeug diesem Idioten, denn
"Wird das Tempolimit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h bzw. außerhalb des Ortgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, droht der „Verfall“ – also die dauerhafte Abnahme des Fahrzeugs – schon beim ersten Vergehen dieser Art."
... Dann bitte ohne zu zögern versteigern!
Und wenn es nicht Versteigert wird, Fahren darf er es in Österreich nie wieder!
Da kann er endlich sein Klimaticket nutzen - würde sagen Schnellzug wegen der Geschwindigkeit
Das Auto gehört sicher dem Papa, der Mama oder der Oma …
Was ist das?
Ab 80 km/h Geschwindigkeits ü b e r s c h u s s im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts können
Sowas leistet sich eine renomierte Zeitung wie dir OÖ NR. traurig
auch traurig Ihre Rechtschreibkenntnisse ....