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"Es muss keiner allein schaffen": Was Pflegenden und ihren Familien zusteht

Von Valentin Bayer, 03. Dezember 2024, 17:16 Uhr
"Es muss keiner allein schaffen": Was Pflegenden und ihren Familien zusteht
Bestens besucht war "Achtung, Falle!" am Montagabend in der Arbeiterkammer Wels. Bild: René Hauser

WELS. Welche Hilfen es für Menschen gibt, die für sich selbst oder Angehörige Unterstützung bei der Pflege brauchen, war am Montag bei "Achtung, Falle!" in der AK Wels Thema

Wer Angehörige pflegen muss, steht oft vor Existenzfragen: Das zeigte sich bei "Achtung, Falle!" zum Thema "Pflege und Ihr gutes Recht" in der Arbeiterkammer-Bezirksstelle Wels am Montagabend. Viele Besucher berichteten bei der Veranstaltung der OÖN und der AK Oberösterreich über die Herausforderungen, vor denen sie stehen. Die AK-Experten Heidemarie Staflinger, Florian Tammegger und Sarah Leitner beantworteten zahlreiche Fragen des Publikums.

Angenommen, ein Elternteil wird plötzlich zum Pflegefall und ich übernehme die Pflege, während ich arbeite. Was kann ich tun?

Florian Tammegger: Bei einem kurzzeitigen Bedarf gibt es die Pflegefreistellung im Ausmaß von einer Woche. Darauf gibt es einen gesetzlichen Anspruch inklusive Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber.

Und bei einem länger andauernden Pflegebedarf?

Florian Tammegger: Für solche Fälle gibt es die Pflegekarenz oder -teilzeit. Bei der Karenz wird die Arbeitszeit auf null gesetzt und es gibt keine Entgeltfortzahlung, aber das Arbeitsverhältnis wird nicht unterbrochen. Bei der Pflegeteilzeit wird die Arbeitszeit auf mindestens zehn Wochenstunden heruntergesetzt. Für zwei Wochen gibt es bei diesen Formen in Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch. In dieser Zeit kann eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Kommt diese nicht zustande, kann der Arbeitnehmer die Pflegekarenz oder -teilzeit einseitig für zwei weitere Wochen beanspruchen. Pflegekarenz kann für ein bis drei Monate vereinbart werden. Erhöht sich der Pflegebedarf, kann auf sechs Monate verlängert werden. Es empfiehlt sich auch ein Blick in den jeweiligen Kollektivvertrag, ob es dort zusätzliche Regelungen gibt.

Wovon kann ich während der Pflegekarenz leben?

Sarah Leitner: Dafür gibt es das Pflegekarenzgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Beantragt wird das Karenzgeld beim Sozialministeriumsservice. Dieser Antrag muss unbedingt während der Pflegekarenz gestellt werden, spätestens jedoch nach zwei Monaten. Beträgt die Pflegekarenz also zum Beispiel nur einen Monat, muss der Antrag innerhalb diesen Monats gestellt werden.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich bei Teilen der Pflege überfordert bin oder der Elternteil nicht mehr allein zurechtkommt, aber in der gewohnten Umgebung bleiben möchte?

Heidemarie Staflinger: Es gibt die Angebote der mobilen Pflege und Betreuung. Das sind stundenweise Dienste wie Hilfe beim Anziehen oder der Körperpflege. Die besten Ansprechpartner sind der zuständige Magistrat oder die Sozialhilfeverbände. Bei Bedarf gibt es auch die Demenzservicestelle. Manche Gemeinden haben Community Nurses, die bei Pflegefragen beraten, wobei dieses Projekt Ende des Jahres ausläuft und derzeit nicht klar ist, ob es weitergeführt wird. Wichtig ist mir, festzuhalten, dass es in Österreich keiner allein schaffen muss.

Und wenn es gar nicht mehr möglich für den Angehörigen ist, allein daheim zu leben?

Staflinger: Dann gibt es noch die Option der 24-Stunden-Betreuung, da gibt es viele verschiedene Anbieter in Österreich. Einen Heimplatz gibt es im Regelfall ab Pflegestufe 4.

Wie ist das Pflegegeld gestaltet?

Sarah Leitner: Zweck des Pflegegeldes ist es, den pflegebedingten Mehraufwand pauschal abzugelten. Es gibt eine Einstufungsverordnung mit Pflegetätigkeiten, in der Mindest-, Richt- und Fixwerte enthalten sind. Für die Reinigung der Wohnung ist zum Beispiel ein Fixwert von zehn Stunden vorgesehen. Anhand dieser Werte wird geprüft, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Pflegegeld besteht. Der Antrag ist beim zuständigen Pensionsversicherungsträger zu stellen.

Immer wieder sind Betroffene mit der Einstufung nicht zufrieden. Was können sie tun?

Sarah Leitner: Bitte einen persönlichen Beratungstermin in der Arbeiterkammer Oberösterreich vereinbaren. Zu diesem Termin nehmen Sie den Bescheid, aktuelle Befunde sowie ein Pflegetagebuch mit. In diesem Pflegetagebuch wird festgehalten, wie Ihr Pflegealltag aussieht.

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Autor
Valentin Bayer
Redakteur Oberösterreich
Valentin Bayer
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