In der Justizanstalt wiederbetätigt: 15 Monate Haft kommen dazu
RIED. Weil er vor hatte, Kleidung mit offensichtlich neonazistischem Aufdruck bei Haftantritt in die Justizanstalt Ried mitzunehmen, wurde am Mittwoch ein Innviertler wegen Wiederbetätigung zu weiteren 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil der Geschworenengerichts ist nicht rechtskräftig.
Am Mittwoch, 19. Oktober, musste sich im Landesgericht Ried ein 25-jähriger Innviertler wegen Wiederbetätigung (Verbrechen nach dem Verbosgesetz) verantworten. Laut Anklage soll der Innviertler, der im Dezember 2015 eine unbedingte Hafstrafe in der Justizanstalt Ried antrat, vorgehabt haben, Kleidung mit dem Aufdruck "88, Überzeugungstäter" oder "White Resistance" (eine amerikanische neonazistische Organisation) zu tragen. Dort wurde dem Mann die einschlägige Kleidung aber sofort abgenommen, die OÖN haben exklusiv berichtet.
Im Juli 2015 wurde der Rieder, der sich im Umfeld von "Objekt 21" bewegt haben soll, wegen Wiederbetätigung, Mitgliedschaft einer kriminellen Organisation und Waffenbesitz zu drei Jahren Haft verurteilt. Das eine Jahr, das der Verurteilte seit Dezember 2015 in der Justizanstalt Ried absitzt, wurde unbedingt verhängt.
15 Monate Gefängnis kommen dazu
Das Geschworenengericht sprach den Angeklagten wegen des Vorwurfs der Wiederbetätigung am Mittwoch schuldig. "Er wurde zu weiteren 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Der Richterspruch ist allerdings noch nicht rechtskräftig", sagt Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried auf OÖN-Anfrage.
Unbedingte Haftstrafe auch für Braunauer Neonazi
Erst im September 2016 wurde ein junger Braunauer wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Er hatte im Herbst 2015 vor zwei Polizisten auf der Polizeidienststelle den Hitlergruß gezeigt, wir haben berichtet.