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Auf Schwager eingestochen: Täter wohl nicht schuldfähig

Von Thomas Streif, 13. Jänner 2024, 05:03 Uhr
Auf Schwager eingestochen: Täter wohl nicht schuldfähig
Die Tat ereignete sich am Sonntag, 1. Oktober, in einem Wohnhaus in Helpfau-Uttendorf. Bild: Scharinger

HELPFAU-UTTENDORF. Wilde Szenen spielten sich am 1. Oktober 2023 in Helpfau-Uttendorf ab. Jetzt gibt es einen Unterbringungsantrag gegen 44-Jährigen aus dem Bezirk Braunau.

Ein 44-Jähriger stach bei einem Familientreffen mehrfach mit großer Wucht auf seinen Schwager (43) ein. Unter anderem erlitt das Opfer einen Stich in den Hals, schwer verletzt wurde der Mann mit dem Hubschrauber in ein Krankenhaus nach Salzburg gebracht, die OÖN haben berichtet.

Der Täter ließ sich beim Eintreffen der Polizei auf einem Sessel im Garten sitzend widerstandslos festnehmen. Demnächst muss sich der Nordmazedonier im Landesgericht Ried verantworten.

Als "Anlasstat" wird ihm von der Staatsanwaltschaft Ried das Verbrechen der absichtlichen schweren Körperverletzung zur Last gelegt. "Laut eines Gutachtens der Psychiaterin Adelheid Kastner war der 44-Jährige zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig", sagte Alois Ebner, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Ried, am Freitag auf Anfrage der Innviertler Nachrichten. Aus diesem Grund handelt es sich bei der Verhandlung um keinen Prozess im herkömmlichen Sinne. Stattdessen geht es im sogenannten "Unterbringungsantrag" um eine mögliche Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum, früher nannte man das "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher". Die Entscheidung fällt ein Schöffengericht, eine Strafhöhe gibt es in so einem Verfahren nicht.

Juristisch interessant ist, warum die Staatsanwaltschaft trotz der brutalen Messerattacke von einer absichtlich schweren Körperverletzung und nicht von einem versuchten Mord ausgeht.

Nachdem der Täter bereits mehrfach auf seinen Schwager eingestochen und diesen schwer verletzt hatte, flehte ihn seine eigene Ehefrau an, ihren Bruder nicht zu töten. "Der Beschuldigte hätte die Möglichkeit gehabt, seinen ursprünglichen Tötungsvorsatz noch auszuführen, da das Opfer wehrlos am Boden lag", sagt Ebner. Der 44-Jährige kam offenbar dem Wunsch seiner Frau nach und nahm von der Vollendung seiner Tat Abstand. Daher wurde das Verbrechen der absichtlich schweren Körperverletzung angeklagt.

Im Strafgesetzbuch heißt es beim Paragraph 16 unter "Rücktritt vom Versuch": "Der Täter wird wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er freiwillig die Ausführung aufgibt." Im Strafgesetzbuch spricht man von einer "goldenen Brücke", die dem Täter für eine Nicht-Vollendung der Tat ein Anreiz sein könnte.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif

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1  Kommentar
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Gelesen (751 Kommentare)
am 13.01.2024 09:38

Und nun dürfen wir ihn durchfüttern.

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