Tauben als Lebendköder? Beschwerde gegen Urteil
HANDENBERG. Geschockt zeigten sich Tierschützer wegen zweier Fallen, die vor wenigen Wochen im Sandtal gefunden wurden: Wie berichtet, waren darin lebende Tauben gefangen. Die Tierschützer informierten sofort die Polizei und erstatteten Anzeige. Eine Habichtfalle beziehungsweise eine, in die Vierbeiner wie Füchse oder Mader tappen sollten, wollen die Tierschützer erkannt haben. Ermittelt wird aber nicht, wie Staatsanwalt Alois Ebner mitteilte, die OÖN berichteten. Der Angezeigte gab an, die Fallen aufgrund einer Rattenplage aufgestellt zu haben. Die Tauben seien von selbst in die Falle geflogen. Weil man aufgrund der Polizeierhebung nicht mehr feststellen kann, ob die Tauben eingesperrt worden sind oder wirklich von selbst in die Falle geflogen sind, wird es kein Ermittlungsverfahren geben. Es sei nicht von einem Anfangsverdacht der Tierquälerei auszugehen, sagt Ebner. "Die Tauben sind nicht zu Schaden gekommen, sie wurden freigelassen, die Fallen entfernt", so der Staatsanwalt. Für die Tierschützer ist diese Vorgehensweise unbegreiflich: Sie wollen "auf jeden Fall" Beschwerde dagegen einlegen. (mala)
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