"Viele E-Scooter-Fahrer sind zu schnell unterwegs, mehr Rücksicht wäre gefragt"
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INNVIERTEL. Man hört sie fast nicht, nachts sieht man sie nicht, weil viele ohne Beleuchtung unterwegs sind, und häufig fahren sie (zu schnell) dort, wo sie eigentlich nicht fahren dürften: die Fahrer von E-Scooter. Die elektrobetriebenen Roller werden immer beliebter, und auch die Sorglosigkeit der Fahrerinnen und Fahrer steigt, wie Heimo Katzlberger von der Rieder Polizei sagt: "Es wird auf Gehsteigen und auf Zebrastreifen gefahren, und das häufig mit vollem Tempo. Es wäre wünschenswert, dass viel mehr Rücksicht genommen wird!"
Die Exekutive hat immer öfter mit Fahrern von E-Scootern zu tun, berichtet der Verkehrspolizist. "Wir ermahnen und klären auf, aber irgendwann ist’s mit der Aufklärung auch vorbei, und dann wird gestraft." Mangelndes Wissen darüber, welche gesetzlichen Regeln für E-Scooter-Fahrer gelten, komme noch dazu. "Es wäre eigentlich nicht kompliziert – für Fahrer von E-Scootern gilt das Gleiche wie für die Radfahrer", sagt Heimo Katzlberger und verweist auf den Paragrafen 88b der Straßenverkehrsordnung (StVO), in dem seit 2019 das Rollerfahren rechtlich geregelt ist.
25 km/h können zu schnell sein
In der Praxis sehe das leider anders aus: "Viele Scooter-Fahrer sind viel zu schnell unterwegs. Auch wenn nur 25 Stundenkilometer erlaubt sind, kann man nicht mit vollem Tempo herumfahren, dabei werden vor allem ältere Personen und Kinder gefährdet. Die Beschwerden steigen, wir werden immer häufiger gebeten: Tut’s was dagegen!", berichtet der Polizist. "Es spricht nichts gegen E-Scooter, aber es geht um das Wie!" Er plädiert dafür: "Runter vom Gas und aufeinander aufpassen!"
Verkehrsjurist Nikolaus Authried vom Mobilitätsclub ÖAMTC erklärt die Rechtslage (Details dazu in der Infobox rechts): "Vom Gesetz her gelten für die Nutzer von E-Scootern die Regeln für Radfahrer, das heißt: Gehsteige sind tabu, Zebrastreifen sind tabu, und es müssen Radwege benützt werden, wenn benützungspflichtige Radwege – jene, die mit runden Tafeln gekennzeichnet sind – vorhanden sind. Ansonsten muss die Fahrbahn benützt werden." Auch die Altersbestimmungen für die Erlaubnis zum Fahren sind gleich denen für Radfahrer: "Kinder ab 12 Jahren dürfen alleine mit dem E-Scooter fahren, jüngere nur mit Radfahrausweis", sagt der Jurist. Zudem gelte für Kinder unter 12 Jahren eine Helmpflicht.
"Zu zweit geht gar nicht!"
Eine weitere Unart sei das Fahren mit E-Scootern zu zweit. "Nur eine Person ist auf dem Scooter erlaubt, alles andere ist verboten", sagt Verkehrsjurist Nikolaus Authried. Leider sehe auch hier die Praxis anders aus, wie Heimo Katzlberger sagt: "Häufig werden Kinder mit auf dem Scooter befördert, auch Mütter mit ihren Kindern sind keine Seltenheit. Das geht gar nicht und ist sehr gefährlich", so der Verkehrspolizist, der auch als Verkehrserzieher in Schulen tätig ist.
Die Versicherung abklären
Problematisch könne es werden, wenn es zu einem Unfall mit einem E-Scooter komme. Denn eine Verpflichtung zu einer Haftpflichtversicherung bestehe nicht, so Jurist Authried: "Wenn ich einen Unfall verschulde, hafte ich unbegrenzt mit meinem Privatvermögen." Es sei daher wichtig, zu klären, ob eine ausreichende Versicherung bestehe, rät der ÖAMTC-Jurist. Er weist noch auf ein Kuriosum hin: "Eigentlich gilt für E-Scooter eine Maximalleistung von 600 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Aber gerade aus Fernost werden stärker motorisierte Scooter angeboten und verkauft. Die dürften eigentlich nach geltender StVO nicht benutzt werden." Hier solle man sich vor dem Kauf genau informieren und gegebenenfalls von Experten beraten lassen, empfiehlt Authried.
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![Roman Kloibhofer Roman Kloibhofer](/storage/image/8/6/8/2/2152868_autor-artikel-text-artikel-200_1Au4nT_DHr4Nq.png)
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