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Mehrfacher Mordversuch in Rainbach: 15 Jahre Haft für 22-jährigen Innviertler

Von Thomas Streif, 01. April 2021, 08:30 Uhr
Mehrfacher Mordversuch in Rainbach? Heute wird ein Urteil gesprochen
Der Angeklagte am Weg von der Justizanstalt in den Gerichtssaal. Bild: Streif

RAINBACH. 15 Jahre unbedingte Haft wegen mehrfachen versuchten Mordes lautet das nicht rechtskräftige Urteil gegen einen 22-jährigen Innviertler.

Im Fall des mehrfachen versuchten Mordes im Juli 2020 wurde am Donnerstagnachmittag am zweiten Prozesstag das Urteil verkündet. Die Geschworenen sprachen den 22-jährigen Angeklagten nach intensiver Beratung einstimmig wegen des Verbrechens des versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung schuldig. Er muss 15 Jahre in Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung erbat Bedenkzeit, Staatsanwältin Petra Stranzinger meldete Berufung gegen die Strafhöhe an. 

Video: Verteidiger Andreas Mauhart im Gespräch mit seinem Mandanten vor dem zweiten Prozesstag, der um 8.30 Uhr begann 

Zusammenfassung Tag 2: Staatsanwältin Petra Stranzinger warf dem bisher unbescholtenen Mann die Verbrechen des versuchten Mordes und der absichtlichen schweren Körperverletzung vor. Die Tat hat sich, wie mehrfach in den OÖN berichtet, im Juli des Vorjahres in Rainbach zugetragen.

Zuerst soll der Mann seine Ex-Freundin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Das mutmaßliche Motiv: Eifersucht. Danach setzte er, laut Anklage, die gemeinsame zehn Monate alte Tochter und einen fünfjährigen Buben in eine mit Wasser gefüllte Badewanne. Auch er selber hat sich laut Anklageschrift in die Badewanne gesetzt und einen angesteckten Toaster ins Wasser geworfen. Zum Glück fiel der Schutzschalter, verletzt wurde niemand. Anschließend dürfte der 22-Jährige, der sich kurz nach der Tat stellte, im Schlafzimmer zwei Camping-Gaskartuschen geöffnet haben. Durch die Schreie des Babys wurde die Ex-Freundin des Angeklagten munter. Er habe damit seine Ex-Freundin lediglich Erschrecken wollte, sagte der Angeklagte im ersten Prozesstag am Dienstag. 

Staatsanwältin Stranzinger: "Verantwortung völlig absurd und schlichtweg erlogen" 

"Der Angeklagte ist nicht, wie vom Verteidiger dargestellt, ein armer Mann. Das Gutachten von Psychiaterin Adelheid Kastner zeigt ein ganz anderes Bild. Er hat sich durch die Krise in seiner Persönlichkeit bedroht gefühlt und Gewalt war der einzig gangbare Weg", sagte Staatsanwältin Petra Stranzinger zu Beginn ihres Schlussplädoyers. 

Die Verantwortung des Angeklagten, der angab, seine Ex-Freundin lediglich erschrecken zu wollen, sei "völlig absurd, lebensfremd und schlichtweg erlogen", sagte Stranzinger.

Ein tödlicher Stromschlag sei durch das Hineinwerfen des Toasters nicht auszuschließen gewesen. "Anschließend wollte der Angeklagte seine Tochter, seine Ex-Freundin und sich selber mit Gas zu töten. Es liegt ganz eindeutig ein strafbarer Mordversuch vor", so die Anklägerin. 

"Das plötzliche Leugnen der Tat und die abstruse Behauptung, dass er meine Mandantin nur erschrecken wollte hat ihr endgültig den Boden unter den Füßen weggezogen. Es gab kein einziges Wort des Bedauerns", sagte Tanja Baminger-Dvorak, die Anwältin der Ex-Freundin des Angeklagten. Diese habe in Folge der Tat eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten. 

Verteidiger Mauhart: "Mein Mandant wollte nicht töten"

Verteidiger Andreas Mauhart stellte die Befragungsmethode der Polizei  und das Geständnis seines Mandanten vor der Polizei in Frage. "Er wurde ohne Anwalt einvernommen. Er ist sicher nicht der gscheiteste, er hat bis heute keinen Führerschein. Wie schwer ist es für so einen Menschen, gegen erfahrene Polizisten zu bestehen", sagte Mauhart. Die gesamte Anklage basiere lediglich auf den Aussagen seines Mandanten. Dieser sei zu diesem Geständnis hingeführt worden. "Wenn er das nicht ausgesagt hätte, würde er nicht vor Geschworenen sitzen", sagte Mauhart und fügte hinzu: "Er hat gewusst, dass das mit dem Stromschlag nicht funktioniert. Er wollte niemals töten." Es gebe keinen Vorsatz, lediglich einen untauglichen Versuch.

Beim Anklagepunkt mit den Gaskartuschen "verstehe er die Welt nicht mehr". "Dieses Gas ist nicht giftig", sagte Mauhart. Dass ein diesbezügliches Gutachten für die Beschaffenheit des Gases vom Senat abgelehnt wurde, sei völlig unverständlich. "Mein Mandant ist nach der Tat auch nicht untergetaucht. Auch dieses Verhalten ist Beweis dafür, dass er niemanden umbringen wollte", sagte Mauhart. Zusammenfassend gesagt habe sich sein Mandant im gesamten Verfahren "extrem patschert" verhalten. Aber wenn bei der Erstaussage bei der Polizei ein Anwalt dabei gewesen wäre, wäre es nicht so weit gekommen, so der Verteidiger. 

"Es tut mir unendlich leid, was ich getan habe. Es war nie meine Absicht, jemanden zu töten. Wenn ich könnte, würde ich das Geschehene rückgängig machen", sagte der Anklagte ehe sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen. 

Ein Urteil wird am Nachmittag erwartet. 

Verteidiger Andreas Mauhart im Gespräch mit seinem Mandanten vor dem zweiten Prozesstag

Zusammenfassung Tag 1: Andreas Mauhart, der Verteidiger des Beschuldigten, wies am Dienstag die Mordabsicht zurück. Die Versuche seien völlig untauglich gewesen. Sowohl das Werfen des Toasters in das Wasser als auch das Aufdrehen der Camping-Gaskartuschen seien untauglich gewesen, die Innviertlerin und die Kinder zu töten. Das habe sein Mandant auch nicht vorgehabt. Hier geht es zu einem ausführlichen Bericht des ersten Prozesstages. 

Für Staatsanwältin Petra Stranzinger ist die Sache hingegen klar: Der Beschuldigte habe versucht, sowohl seine Ex-Freundin als auch die beiden Kinder zu töten.

Der Angeklagte gab zu, dass er seine Ex-Freundin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt habe. Er sei sehr wütend gewesen, da er sich von der Frau erniedrigt gefühlt habe. Gründe dafür seien unter anderem Chat-Verläufe mit einem anderen Mann gewesen. "Eigentlich wollte ich sie nicht bewusstlos würgen", sagte der Beschuldigte. Den Vorwurf des mehrfach versuchten Mordes wies er zurück. "Ich habe gewusst, dass der Schutzschalter beim Hineinwerfen des Toasters fällt, da war ich mir zu 100 Prozent sicher", sagte der Angeklagte. Er habe der Frau dadurch lediglich einen Schrecken einjagen wollen. Gegenüber der Polizei und dem Haftrichter dürfte der Mann aber etwas anderes gesagt haben: Ein Polizist, der bei der Befragung des Mannes dabei war, sagte, dass der Angeklagte drei Mal gesagt habe, dass er vorhatte, sich und seine Familie umzubringen. Die Beiziehung eines Rechtsanwalts habe der Beschuldigte abgelehnt.

Persönlichkeitsstörung

Laut der Psychiaterin Adelheid Kastner war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig. Allerdings diagnostizierte Kastner eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. "Der Mann hat massive Probleme, seine Gefühle zu beschreiben und ist sehr selbstbezogen", sagte Kastner.

 

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif

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